Vorbemerkung:
Die
Beschlussvorlage Nr. 239/2016/2 ergänzt die Beschlussvorlage Nr. 239/2016/1 und
nimmt die Beratungsergebnisse des HA vom 19.01.2017 auf.
Die hier
angesprochene Verkehrsfläche ist in dem, dieser Verwaltungsvorlage beigefügten
Bebauungsplanausschnitt (Anlage 1) farbig dargestellt.
Sachverhalt:
Mit dem Erwerb der
Flächen und dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt beginnt
für den Erschließungsträger sowohl die Erschließung des Wohnbaugebietes als
auch die Vermarktung der Baugrundstücke.
In Anbetracht der zu erwartenden Bauanträge ist es daher bereits jetzt
angezeigt, der Planstraße WA einen Namen zu geben. Die Vergabe von Straßennamen
und die spätere Zuteilung von Hausnummern liegen im öffentlichen
Verkehrsinteresse und haben eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion.
Die Auswahl von Straßennamen liegt im Ermessen der Stadt.
Bezugnehmend auf das Beratungsergebnis des HA vom 19.01.2017 wird auf die Benennung der Planstraße MI zunächst verzichtet. Für die Namensgebung der Planstraße WA wird dem Antrag der FDP-Fraktion (Anlage 2) entsprochen.
Beschlussvorschlag:
Die im
Bebauungsplangebiet „Bahnhof Loh“ dargestellte Planstraße WA erhält den
Straßennamen „Gustav-Heinemann-Straße“.
Die Bürgermeisterin
i. V.
gez. Schweinsberg