Betreff
Gute Schule 2020 - Gemeinsames Projektpapier von Schulleitungen und Verwaltung
Vorlage
018/2017
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Zweck, Grundlagen und Rahmenbedingungen:

Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung

 

  • der Sanierung,
  • Modernisierung und
  • des Ausbaus der baulichen und
  • digitalen kommunalen Schulinfrastruktur

 

in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ aufgenommen werden, gewährt. Das Land leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie die Gesamtkreditkontingente der jeweiligen Kommune nicht übersteigen. Jede Kommune kann jährlich bis zu 25 Prozent des Kreditkontingents in den Jahren von 2017 bis 2020 in Anspruch nehmen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.

 

Zur Beantragung erstellt die jeweilige Vertretungskörperschaft ein zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen will.

 

Die Stadt Schwelm erhält die beschriebenen Kreditmittel in Höhe von insgesamt

 

  • 1.657.706 Euro, also jeweils
  •    414.426 Euro (gerundet) für die Jahre 2017 bis 2020.

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist dabei möglich. Liegt der Finanzierungsbedarf über den zugesagten Kontingenten, können unter Berücksichtigung der programmspezifischen Voraussetzungen gegebenenfalls weitere Finanzierungsmittel über das Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“ oder „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ beantragt werden.

Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Antragstellung ist bis Anfang November 2020 möglich; der letzte Auszahlungstermin ist voraussichtlich der 15. Dezember 2020. Die NRW.BANK entscheidet über die Gewährung der Kredite im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse.

Die Beantragung der Mittel erfolgt durch ein vereinfachtes Formular gesondert für jedes Jahr, in dem die Verwendungsblöcke je Schule dargestellt werden.

Weiterführende Informationen bietet das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. – siehe Anlage 1

Prozess:

Die Erarbeitung des Konzeptes und damit die Vorbereitung der Beschlussfassung in den Entscheidungsgremien erfolgte durch Einbindung der Schulleitungen aller Schwelmer Schulen sowie der Verwaltungsbereiche Schule, Immobilienmanagement und IT. In insgesamt vier Projektgruppensitzungen (zuletzt am 06.02.17) wurde nachstehendes Konzept erarbeitet und einvernehmlich vereinbart.

 

Grundlagen Medienentwicklung:

Für die Realisierung von lernförderlichen IT-Infrastrukturen wurden Kalkulationen für folgende Maßnahmen in allen Schulen erstellt:

 

  • Breitbandanschluss (laut Telekom wird auch der Anschluss der Schwelmer Schulen spätestens in 2018 erfolgen; jedoch werden dann nicht in allen Schulen 50 bis 100 MB zur Verfügung stehen; für mögliche Zusatzarbeiten wurden pauschal 60.000 Euro eingeplant).

 

  • WLAN (hier werden für Ausstattung und zugehörige Arbeiten je Schule in Abhängigkeit von Ihrer Größe Pauschalen (BertelsmannStiftung) für ein WLAN-Upgrade auf eine bestehende LAN-Infrastruktur je m² zugrunde gelegt).

 

  • Activboards für jeden Klassenraum einschließlich Rechner, Beamer und ergänzendem Whiteboard.

 

  • (Mobile) Endgeräte; die Aktualisierung der Medienentwicklungskonzepte der Schulen befinden sich noch in der Erarbeitung. In der Folge stehen die zukünftig genutzten Endgeräte in Ihrer Form noch nicht fest. Es ist mit dem parallelen Einsatz von sowohl  stationären als auch mobilen Endgeräten (Laptop oder Tablet/IPad) für den flexiblen Unterrichtseinsatz zu rechnen. Die Kalkulation geht von insgesamt 32 Klassensätzen einschließlich Transportwagen (480 Endgeräte) zu einem Preis von durchschnittlich 550 € aus.

 

Die Jahre 2017 und in Teilen 2018 sollen dabei genutzt werden, um – soweit möglich auch interschulisch abgestimmte – Medienkonzepte zu erstellen (vereinbartes Zeitziel ist nach den Sommerferien 2017), Schulungen des Lehrpersonals zu ermöglichen sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Activboards und (mobilen) Endgeräten zu schaffen.

 

Hinweis: Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts der 2018 ff werden die durch die bevorstehenden Maßnahmen steigenden jährlichen Aufwendungen für eine nachhaltige Medienentwicklung (Ersatzbeschaffungen, Support) auf Basis der dann vorliegenden Medienentwicklungskonzepte der Schulen entsprechend dargestellt und erläutert.

 

 

Grundlagen Baumaßnahmen:

Die erforderlichen – aus dem Budget Gute Schule 2020 zu finanzierenden - Baumaßnahmen ergeben sich zum einen aus den im Schulentwicklungsplan 2016 beschriebenen Raumbedarfen für Differenzierung, Inklusion und Integration sowie aus bereits bekannten, aufgrund fehlender Finanzmittel bisher jedoch noch nicht realisierten Notwendigkeiten. Zur Identifizierung der Maßnahmen wurden zum einen in jeder Schule Begehungen vorgenommen als auch die in Schulen und Verwaltung bekannten Bedarfe benannt.  Dabei handelt es sich bei den genannten Beträgen um Erfahrungs-/Schätzwerte. Über die dargestellte Auflistung hinaus wurden zunächst keine Maßnahmen benannt, so dass zusätzliche Mittel über Gute Schule 2020 hinaus (Programme „NRW.BANK.Moderne Schule“ oder „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“) aus heutiger Sicht nicht zu akquirieren sind. Sollten sich jedoch im weiteren Verfahren diesbezügliche Bedarfe ergeben, können die Mittel aus den genannten Fördertöpfen beantragt und dabei, wie beschrieben, kombiniert werden.

 

Die möglicherweise für die Grundschule Engelbertstraße und die Realschule erforderlich werdende An- bzw. Aufbauten sind aktuell zwar andiskutiert, jedoch noch nicht geplant oder beziffert. Hierfür stehen (siehe abschließende Gesamtübersicht) nach heutiger Kalkulation im Jahr 2020 rund 230.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird sich im Laufe der Umsetzung des Konzeptpapiers sicher verändern und gleichzeitig zunehmend konkretisieren. Nach Prüfung ihrer abschließenden Notwendigkeit, ihrer Planung und Kostenkalkulation sind entsprechend auch hier weitere Fördermöglichkeiten (siehe u.a. oben) zu nutzen.

 

Nachstehende Übersicht beinhaltet aufgrund ihrer Aktualität ergänzend drei Maßnahmen, die durch Haushaltsmittel gedeckt werden.



 

Ergebnis im Überblick:

Nachstehende Grafik und Tabelle geben die vereinbarten Maßnahmen und die jeweils vorgesehenen Umsetzungsjahre wieder. Dabei erlaubt die einmalige Übertragbarkeit der Mittel in das jeweils nächste Jahr eine flexible Startzeit (im Bedarfsfall auch einen flexiblen Umsetzungszeitraum) der Maßnahmen. Auf mögliche Verschiebungen aufgrund „echter“ Ausschreibungsergebnisse oder die Gelegenheit der Kombination mit neuen bzw. ergänzenden Fördermitteln wird an dieser Stelle hingewiesen.


 

Hinweis:

Das Konzept wurde auf Basis der aktuell bestehenden Schulstandorte erarbeitet, seine Umsetzung ist folglich mit der Standortentwicklung insgesamt verknüpft. D.h., Investitionen auch aus den Mitteln Gute Schule 2020 in „unsichere Standorte“ sind nicht nachhaltig und damit vom Förderprogramm ausgeschlossen. Allerdings ist laut Auskunft der NRW.Bank eine abgestimmte Umwidmung von Mitteln für ein anderes Objekt förderunschädlich.

Zur frühzeitigen Antragstellung sowie einer effektiven und zeitnahen Umsetzung des Konzepts wird jedoch eine zeitnahe Standortsicherheit (z.B. auch zum Standort Hattinger Straße) benötigt.

 

 

Über die aktuellen Entwicklungen wird regelmäßig im Schulausschuss berichtet.

 

 


Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Kontingent Gute Schule 2020 wie vorgestellt zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Anträge bei der NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Kontingent Gute Schule 2020 wie vorgestellt zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Anträge bei der NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt das Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Kontingent Gute Schule 2020 wie vorgestellt und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Anträge bei der NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg