Sachverhalt:
Zweck, Grundlagen und
Rahmenbedingungen:
Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in
Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der
Finanzierung
- der Sanierung,
- Modernisierung und
- des Ausbaus der baulichen und
- digitalen kommunalen Schulinfrastruktur
in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den
Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für
Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des
Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ aufgenommen werden, gewährt. Das Land
leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie die
Gesamtkreditkontingente der jeweiligen Kommune nicht übersteigen. Jede Kommune
kann jährlich bis zu 25 Prozent des Kreditkontingents in den Jahren von 2017
bis 2020 in Anspruch nehmen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des
jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende
Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr
nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten
Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.
Zur Beantragung erstellt die jeweilige Vertretungskörperschaft ein zu
beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms
„NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen
will.
Die Stadt Schwelm erhält die beschriebenen Kreditmittel in Höhe von
insgesamt
- 1.657.706 Euro, also jeweils
-
414.426 Euro (gerundet) für die Jahre 2017 bis 2020.
Die
Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist dabei möglich. Liegt der
Finanzierungsbedarf über den zugesagten Kontingenten, können unter
Berücksichtigung der programmspezifischen Voraussetzungen gegebenenfalls
weitere Finanzierungsmittel über das Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“
oder „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ beantragt werden.
Das
Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Antragstellung ist
bis Anfang November 2020 möglich; der letzte Auszahlungstermin ist
voraussichtlich der 15. Dezember 2020. Die NRW.BANK entscheidet über die
Gewährung der Kredite im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse.
Die
Beantragung der Mittel erfolgt durch ein vereinfachtes Formular gesondert für
jedes Jahr, in dem die Verwendungsblöcke je Schule dargestellt werden.
Weiterführende
Informationen bietet das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. – siehe Anlage 1
Prozess:
Die Erarbeitung des Konzeptes und damit die Vorbereitung der
Beschlussfassung in den Entscheidungsgremien erfolgte durch Einbindung der
Schulleitungen aller Schwelmer Schulen sowie der Verwaltungsbereiche Schule,
Immobilienmanagement und IT. In insgesamt vier Projektgruppensitzungen (zuletzt
am 06.02.17) wurde nachstehendes Konzept erarbeitet und einvernehmlich
vereinbart.
Grundlagen Medienentwicklung:
Für die Realisierung von lernförderlichen IT-Infrastrukturen wurden
Kalkulationen für folgende Maßnahmen in allen Schulen erstellt:
- Breitbandanschluss (laut Telekom wird auch der Anschluss
der Schwelmer Schulen spätestens in 2018 erfolgen; jedoch werden dann
nicht in allen Schulen 50 bis 100 MB zur Verfügung stehen; für mögliche
Zusatzarbeiten wurden pauschal 60.000 Euro eingeplant).
- WLAN (hier werden für Ausstattung und zugehörige Arbeiten je Schule in
Abhängigkeit von Ihrer Größe Pauschalen (BertelsmannStiftung) für ein
WLAN-Upgrade auf eine bestehende LAN-Infrastruktur je m² zugrunde gelegt).
- Activboards für jeden Klassenraum einschließlich
Rechner, Beamer und ergänzendem Whiteboard.
- (Mobile) Endgeräte; die Aktualisierung der
Medienentwicklungskonzepte der Schulen befinden sich noch in der
Erarbeitung. In der Folge stehen die zukünftig genutzten Endgeräte in
Ihrer Form noch nicht fest. Es ist mit dem parallelen Einsatz von
sowohl stationären als auch mobilen
Endgeräten (Laptop oder Tablet/IPad) für den flexiblen Unterrichtseinsatz
zu rechnen. Die Kalkulation geht von insgesamt 32 Klassensätzen
einschließlich Transportwagen (480 Endgeräte) zu einem Preis von
durchschnittlich 550 € aus.
Die Jahre 2017 und in Teilen 2018 sollen dabei genutzt werden, um –
soweit möglich auch interschulisch abgestimmte – Medienkonzepte zu erstellen
(vereinbartes Zeitziel ist nach den Sommerferien 2017), Schulungen des Lehrpersonals
zu ermöglichen sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von
Activboards und (mobilen) Endgeräten zu schaffen.
Hinweis: Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts der 2018 ff werden die
durch die bevorstehenden Maßnahmen steigenden jährlichen Aufwendungen für eine
nachhaltige Medienentwicklung (Ersatzbeschaffungen, Support) auf Basis der dann
vorliegenden Medienentwicklungskonzepte der Schulen entsprechend dargestellt
und erläutert.
Grundlagen Baumaßnahmen:
Die erforderlichen – aus dem Budget Gute
Schule 2020 zu finanzierenden - Baumaßnahmen ergeben sich zum einen aus den
im Schulentwicklungsplan 2016 beschriebenen Raumbedarfen für Differenzierung,
Inklusion und Integration sowie aus bereits bekannten, aufgrund fehlender
Finanzmittel bisher jedoch noch nicht realisierten Notwendigkeiten. Zur
Identifizierung der Maßnahmen wurden zum einen in jeder Schule Begehungen
vorgenommen als auch die in Schulen und Verwaltung bekannten Bedarfe
benannt. Dabei handelt es sich bei den
genannten Beträgen um Erfahrungs-/Schätzwerte. Über die dargestellte Auflistung
hinaus wurden zunächst keine Maßnahmen benannt, so dass zusätzliche Mittel über
Gute Schule 2020 hinaus (Programme
„NRW.BANK.Moderne Schule“ oder „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“) aus heutiger
Sicht nicht zu akquirieren sind. Sollten sich jedoch im weiteren Verfahren
diesbezügliche Bedarfe ergeben, können die Mittel aus den genannten
Fördertöpfen beantragt und dabei, wie beschrieben, kombiniert werden.
Die möglicherweise für die Grundschule Engelbertstraße und die
Realschule erforderlich werdende An- bzw. Aufbauten sind aktuell zwar
andiskutiert, jedoch noch nicht geplant oder beziffert. Hierfür stehen (siehe
abschließende Gesamtübersicht) nach heutiger Kalkulation im Jahr 2020 rund
230.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird sich im Laufe der Umsetzung des
Konzeptpapiers sicher verändern und gleichzeitig zunehmend konkretisieren. Nach
Prüfung ihrer abschließenden Notwendigkeit, ihrer Planung und Kostenkalkulation
sind entsprechend auch hier weitere Fördermöglichkeiten (siehe u.a. oben) zu
nutzen.
Nachstehende Übersicht beinhaltet aufgrund ihrer Aktualität ergänzend
drei Maßnahmen, die durch Haushaltsmittel gedeckt werden.
Ergebnis im Überblick:
Nachstehende Grafik und Tabelle geben die vereinbarten Maßnahmen und die
jeweils vorgesehenen Umsetzungsjahre wieder. Dabei erlaubt die einmalige
Übertragbarkeit der Mittel in das jeweils nächste Jahr eine flexible Startzeit
(im Bedarfsfall auch einen flexiblen Umsetzungszeitraum) der Maßnahmen. Auf
mögliche Verschiebungen aufgrund „echter“ Ausschreibungsergebnisse oder die
Gelegenheit der Kombination mit neuen bzw. ergänzenden Fördermitteln wird an
dieser Stelle hingewiesen.
Hinweis:
Das Konzept wurde auf Basis der aktuell bestehenden Schulstandorte
erarbeitet, seine Umsetzung ist folglich mit der Standortentwicklung insgesamt
verknüpft. D.h., Investitionen auch aus den Mitteln Gute Schule 2020 in
„unsichere Standorte“ sind nicht nachhaltig und damit vom Förderprogramm
ausgeschlossen. Allerdings ist laut Auskunft der NRW.Bank eine abgestimmte
Umwidmung von Mitteln für ein anderes Objekt förderunschädlich.
Zur frühzeitigen Antragstellung sowie einer effektiven und zeitnahen
Umsetzung des Konzepts wird jedoch eine zeitnahe Standortsicherheit (z.B. auch
zum Standort Hattinger Straße)
benötigt.
Über die aktuellen Entwicklungen wird regelmäßig im Schulausschuss
berichtet.
Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zur Verwendung der
Mittel aus dem Kontingent Gute Schule
2020 wie vorgestellt zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die
entsprechenden Anträge bei der NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zur Verwendung der
Mittel aus dem Kontingent Gute Schule
2020 wie vorgestellt zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die
entsprechenden Anträge bei der NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat beschließt das Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem
Kontingent Gute Schule 2020 wie
vorgestellt und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Anträge bei der
NRW.Bank für die Jahre 2017 bis 2020 zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der
Darstellung im Sachverhalt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |