Betreff
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 Die Grünen, FDP, SWG/Bürger für Schwelm vom 16.11.2016 zum Bahnhofsumfeld
Vorlage
014/2017
Aktenzeichen
FB 6.1 / Sch
Art
Beschlussvorlage

 

 

Vorüberlegungen der Verwaltung

 

Vor der Erstellung eines Konzeptes zur Umgestaltung des Bahnhofumfelds ist der Status Quo zu analysieren. Im Zuge dessen soll eine Analyse der bestehenden Mängel sowie der vorhandenen Potentiale durchgeführt werden, die jeweils auf die Themenfelder Car-Sharing, Mietfahrradverleih und die Parkplatzsituation ausgerichtet sind. Zudem gilt es Bindungen zu definieren, an denen sich mögliche Maßnahmen orientieren müssen.

 

Aufbauend auf die Ergebnisse der Analyse sollen bedarfsgerechte Ziele definiert werden, welche zu einer zweckmäßigen Verbesserung des Bahnhofsumfelds führen. Daran anschließend werden Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Themenfelder entwickelt. Bei der Aufstellung dieser Maßnahmen sind unter anderem Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen zu untersuchen und Gespräche mit Betreibern von Car-Sharing-Diensten sowie Fahrradverleihstationen zu führen. Außerdem werden die potentiellen Standorte für die jeweiligen Maßnahmen hinsichtlich ihrer städtebaulichen und verkehrsplanerischen Eignung untersucht.

 

Im Rahmen der Konzepterarbeitung gilt es u. a. folgende Aspekte zu prüfen:

 

Besteht Bedarf an einem Car-Sharing-Angebot? Welche Möglichkeiten der verschiedenen Anbieter gibt es hier? Welches Angebot würde sich für das Umfeld des Schwelmer Bahnhofs eignen? Wo können entsprechende Flächen angesiedelt werden?

 

Besteht der Bedarf einer Fahrradverleihstation? Wo kann eine solche Station angesiedelt werden? Welche Möglichkeiten der verschiedenen Anbieter gibt es hier? Welches Angebot würde sich für das Umfeld des Schwelmer Bahnhofs eignen?

 

Wie viele Stellplätze sind zurzeit vorhanden? Wie ist die derzeitige Ausnutzung der vorhandenen Stellplätze? Besteht Bedarf an fest vermieteten Stellplätzen?

Ist eine Ausweisung neuer Stellplätze erforderlich? Wo könnten neue ausgewiesen werden? Ist die Errichtung einer baulichen Stellplatzanlage aus städtebaulicher und verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll?



 

Flächenansprüche im Bestand

 

Die Verwaltung befürwortet Park & Ride Konzepte, die Einrichtung einer Fahrradverleihstation sowie die Förderung von Car-Sharing in Schwelm. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die zu entwickelnden Maßnahmen und die damit verbundenen Flächenansprüche in die Bestandssituation integriert werden können. Um zu verdeutlichen, welche Flächen sich in städtischem Eigentum befinden und somit für eine vorrangige Einbindung in das Konzept zur Verfügung stehen, ist dieser Vorlage ein Übersichtsplan der Eigentumsverhältnisse beigefügt (Anlage 2).

 

Bereits zu diesem Zeitpunkt kann festgehalten werden, dass die Parkplatzsituation im Bahnhofsumfeld u. a. durch Fehlnutzungen (z.B. werden Parkflächen als Abstellflächen für Müllcontainer genutzt) und städtische Bindungen geprägt ist. Beispielsweise ist die städtische Fläche (Grünfläche) gegenüber dem Bahnhofsgebäude für die Errichtung eines Jugendfreizeitplatzes reserviert.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der ZOB-Maßnahme für zwölf Kiss & Ride-Parkplätze Fördergelder beantragt und genehmigt, jedoch erst sieben gebaut wurden. Die restlichen fünf sind noch zu errichten. Darüber hinaus könnten auf dem Parkplatz Herzogstraße (am Hallenbad) durch Umgestaltungsmaßnahmen weitere Stellplätze geschaffen werden.

Sollte sich bei genauer Überprüfung des Parkplatzbedarfs herausstellen, dass mit vorgenannten Maßnahmen der Bedarf nicht gedeckt werden kann, ist zu prüfen, ob eine bauliche Anlage erforderlich ist. Hierzu kann bereits im Vorfeld eine Tiefgarage ausgeschlossen werden, da u.a. der Boden in diesem Bereich mit Altlasten belastet ist. Bei einer baulichen Stellplatzanlage ist frühzeitig abzuklären, wie diese Anlage finanziert würde und wer als Betreiber in Frage kommt.          

 

Nach der Erarbeitung des Konzepts ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf der Basis des Konzepts durchzuführen. Die herausgearbeiteten Flächen für Car-Sharing, eine Fahrradverleihstation und ggf. für eine bauliche Stellplatzanlage sind mit potentiellen Kaufinteressenten abzustimmen. Es ist die Marktgängigkeit zu überprüfen.

 

 

Nähere Informationen:

Car-Sharing, Fahrradverleihstation, Park & Ride Parkplätze

 

 

·         Car-Sharing
Car-Sharing als Konzept wird von der Verwaltung aus fachlicher Sicht befürwortet, da es u.a. einen sinnvollen Baustein zur Klimaschutzförderung darstellt.              
Vor ca. 15 Jahren haben die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) ihr Car-Sharing Angebot auf den Schwelmer Bahnhof ausgedehnt. Es wurde damals ein Stellplatz vor dem  Bahnhofsgebäude auf der Bahnfläche eingerichtet. Nach etwa drei Jahren wurde von der WSW das Angebot wegen mangelnder Nachfrage eingestellt. Hierzu ist eine neue Prüfung der Situation aus heutiger Sicht sinnvoll, um daraus Handlungserfordernisse für die Zukunft abzuleiten.  

 

·         Fahrradverleihstation         

Eine Fahrradverleihstation wird ebenfalls von der Verwaltung aus fachlicher Sicht befürwortet, da es u.a. einen sinnvollen Baustein zur Klimaschutzförderung darstellt.

In den meisten Fällen, wie z.B. in Witten, gibt es am Hauptbahnhof eine Fahrradstation, die von einer Arbeitsförderungseinrichtung betrieben wird. Auch soziale Einrichtungen sind häufig Betreiber solcher Verleihstationen.

Der Raum- und Flächenbedarf für eine solche Verleihstation ist vorab zu ermitteln, um darauf aufbauend adäquate Freiflächen bzw. Gebäudeleerstände identifizieren zu können. Ggf. ist zu prüfen, ob weitergehende Angebote (Reparaturwerkstatt, Radreinigung etc.) in eine Verleihstation integriert werden können.

 

 

·         Park & Ride Parkplätzen    
Der Bedarf an Park & Ride Parkplätzen im Bahnhofsumfeld ist ebenfalls neu zu ermitteln, da sowohl der ehemalige Güterbahnhof, als auch das Eisenwerkgelände für solche Nutzungen nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Bei der erneuten Bedarfsberechnung des Park & Ride Angebotes ist die Leistungsfähigkeit des zuführenden Straßensystems zu berücksichtigen, insbesondere hier die Knotenpunkte Hattinger Straße/ Talstraße, Hattinger Straße/ Herzogstraße und Hattinger Straße / Kaiserstraße.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt gem. des Schreibens vom 16.11.2016 (Anlage 1) der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der SWG / Bürger für Schwelm, für das Bahnhofsumfeld sukzessive ein neues Konzept zu erstellen. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit Angebote zum Car-Sharing oder Mietfahrradverleihstationen eingebunden werden können.

Zugleich soll geprüft werden, ob und wie das Angebot von Park & Ride Parkplätzen vergrößert werden kann. Hierzu ist vorab ggf. der Bedarf – auch an festen und vermietbaren Stellplätzen – zu ermitteln.

Bei den Planungen können und sollen der VRR und die Deutsche Bahn eingebunden werden, um zu prüfen, ob und inwieweit Fördermittel eingeworben werden können.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei den Kosten, die eventuell nach Erstellung eines Konzeptes auf die Stadt zukommen könnten (z.B. bauliche Stellplatzanlage, Fahrradverleih usw.), sind die Fördermöglichkeiten für solche Projekte zu prüfen. So wurde jüngst z.B. der Umbau des ZOB inklusive der Fahrradständer, Fahrradboxen und der Kurzzeitparkplätze (Kiss & Ride) vom VRR gefördert.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg