Betreff
Ausschussbesetzung des Liegenschaftsausschusses
Vorlage
013/2017
Aktenzeichen
FB 1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE BÜRGER beantragte aufgrund des Fraktionswechsels eines Fraktionsmitglieds von der Fraktion DIE BÜRGER zur FDP-Fraktion mit Datum vom 24.06.2016 die Neukonstituierung der Ausschüsse, für die sich eine abweichende Besetzung gegenüber der bisherigen Situation ergeben würde. Der Antrag wurde zwecks zunächst weiterer Beratungen innerhalb der Fraktionen in der Sitzung des Rates vom 22.09.2016 vertagt.

 

Nach Beratung im Ältestenrat (Sitzung am 16.01.2017) wurde nun nach weiterer Erörterung aufgrund der erfolgten Veränderung der bisherige Liegenschaftsausschuss aufgelöst und mit 15 Mitgliedern neu gebildet (siehe Vorlage 012/2017).

 

Hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse gilt § 50 Abs. 3 GO NRW.

Hierzu haben sich alle sieben Fraktionen des Rates auf den oben aufgeführten einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt.

 

 

Die Zahl der in den Ausschuss zu wählenden sachkundigen Bürger darf nach

§ 58 Abs. 3 GO NW die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

Für die stellvertretenden Ausschussmitglieder ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln.

 

Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, DIE BÜRGER, B‘90/Die Grünen, FDP, SWG/BfS und DIE LINKE. auf den

 

§  unter Nummer 1 des Beschlussvorschlages dieser Vorlage aufgeführten Ausschussbesetzung


und damit einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, so dass der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend wäre.

 

Auf Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es nicht an (§ 50 Abs. 5 GO NRW). Wird eine Gegenstimme abgegeben, ist das Einigungsverfahren gescheitert und es muss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt werden (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW).

 

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW kann der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder bestellen.

Entschließt er sich hierzu, so ist die Reihenfolge der Stellvertretung zu regeln. Die stellvertretenden Ausschussmitglieder sind vom Rat zu wählen.

Auch hierzu haben sich alle im Rat vertretenden Fraktionen hinsichtlich der Stellvertreterreihenfolge auf den

 

§  unter Nummer 1 des Beschlussvorschlages dieser Vorlage aufgeführten stellvertretenden Ausschussbesetzungen

 

und damit einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt.

 

Die seinerzeit vom Rat am 03.07.2014 unter Ziffer 4 der Vorlage 102/2014 beschlossene allgemeine Stellvertretungsregelung bleibt unberührt.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.            Der Rat beschließt für den Liegenschaftsausschuss folgende personelle Ausschussbesetzungen:              

Liegenschaftsausschuss

 

Mitglieder

 

 

stellvertretende Mitglieder

 

 

 

Klaus Peter Schier

R

SPD

1.

Gudrun Werner

skB

SPD

 

Ralf Bosselmann

R

SPD

2.

Rolf Pöckler

skB

SPD

 

Alexander Meinold

skB

SPD

3.

Saskia Jacqueline Schier

skB

SPD

 

Konstantin Hols

skB

SPD

4.

Silke Härtel-Kniese

skB

SPD

 

Gerd Philipp

R

SPD

 

 

 

 

 

 

 

Heinz-Jürgen Lenz

R

CDU

1.

Michael Müller

R

CDU

 

Hans-Otto Lusebrink

R

CDU

2.

Hans-Jürgen Zeilert

R

CDU

 

Hermann Grüntker

skB

CDU

3.

Marcel Gemke

skB

CDU

 

Björn Elmar Krause

skB

CDU

4.

Carl-Christian Belitz

skB

CDU

 

 

 

Johanna Burbulla

R

DIE BÜRGER

1.

Jürgen Schulz     

skB

DIE BÜRGER

 

 

 

 

2.

Jannes Schley

skB

DIE BÜRGER

 

 

 

Klaus Armbruster

skB

B‘90/Die Grünen

1.

Horst Rindermann

skB

B‘90/Die Grünen

 

 

 

 

2.

Volker Abels

skB

B‘90/Die Grünen

 

 

 

Michael Schwunk

R

FDP

1.

Philipp Beckmann

R

FDP

 

Jörg Pfeffer

R

FDP

2.

Mike Dilly

skB

FDP

 

 

 

Klaus Kappelhoff

skB

SWG/BfS

1.

Bodo Hölscher

skB

SWG/BfS

 

 

 

 

2.

Frank Kuhnert

skB

SWG/BfS

 

 

 

Jürgen Senge

skB

DIE LINKE.

1.

Rainer Zachow

skB

DIE LINKE.

 

 

 

 

2.

Eleonore Lubitz

R

DIE LINKE.

 

 

 

beratendes Mitglied des KAMS

Mitglied

 

 

stellvertretende Mitglieder

 

 

Ekrem Asci

skE

KAMS

Özkan Akbaba

skE

KAMS

 

 

2.    Die vom Rat am 03.07.2014 unter Ziffer 4 der Vorlage 102/2014 beschlossene allgemeine Stellvertretungsregelung bleibt unberührt.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg