Sachverhalt:
Mit Beschlüssen des Rates der Stadt Schwelm vom 22.9.16 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm einer
umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen. Unter Federführung
des FB 2 Immobilienmanagement werden folgende Varianten/Untervarianten untersucht:
Ø Erhalt der Bestandssituation Hallen- und
/oder Freibad
Ø Sanierung des Hallen- und/oder Freibades
Ø Neubau eines Hallen- und/ oder Freibades
Ø Neubau eines Ganzjahresbades
Für die vorstehenden Varianten sind im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Investitionsaufwand, die energetischen Auswirkungen
sowie die jährlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu
erarbeiten. Zudem erfolgt eine dynamische Betrachtung der Kosten und Erlöse,
sodass die Bestandteile einer „Lebenszyklusbetrachtung“ enthalten sind.
In der 50.KW 2016 wurde das Beratungsunternehmen Ernst & Young aus
Düsseldorf mit der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt.
Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Daten & Fakten zur
Ist-Situation wird am 8.2.2017 die Kick-Off-Veranstaltung für das Projekt
stattfinden.
Neben den beteiligten Fachbereichen werden auch Vertreter/Innen der
schwimmsporttreibenden Vereine, des Stadtsportverbandes sowie der Schulen
teilnehmen. Die „technischen Begehungen“ des Hallen- und Freibades werden am
1.2.17 stattfinden: Bei Bedarf können zu diesen Begehungen von der Verwaltung
in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 7.2.2017 weitere Informationen
gegeben werden.
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Auf Nachfrage der Verwaltung hat sich das Finanzministerium
Nordrhein-Westfalen (hier die Abteilung Kompetenzzentrum für
finanzwirtschaftliche Infrastrukturfragen) in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank
bereit erklärt, das Projekt der Stadt Schwelm punktuell zu begleiten.
Hintergrund hierfür ist, dass bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
u.a. der NKF-Leitfaden des Finanzministeriums „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau – Analyse
unterschiedlicher Instandhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an
kommunalen Gebäuden nach NKF“, aus September 2014 berücksichtigt wird.
Für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird ein Zeitraum von ca. 4 Monaten benötigt.
Beschlussvorschlag:
ohne
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Die Bürgermeisterin
gez. Schweinsberg |