Betreff
Sachstandsmitteilung Projekt "Zukunft der Bäderlandschaft der Stadt Schwelm"
Vorlage
010/2017
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen des Rates der Stadt Schwelm vom 22.9.16 wurde die Verwaltung beauftragt, die Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen. Unter Federführung des FB 2 Immobilienmanagement werden folgende Varianten/Untervarianten  untersucht:

 

Ø  Erhalt der Bestandssituation Hallen- und /oder Freibad

Ø  Sanierung des Hallen- und/oder Freibades

Ø  Neubau eines Hallen- und/ oder Freibades

Ø  Neubau eines Ganzjahresbades

 

Für die vorstehenden Varianten sind im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Investitionsaufwand, die energetischen Auswirkungen sowie die jährlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erarbeiten. Zudem erfolgt eine dynamische Betrachtung der Kosten und Erlöse, sodass die Bestandteile einer „Lebenszyklusbetrachtung“ enthalten sind.

 

In der 50.KW 2016 wurde das Beratungsunternehmen Ernst & Young aus Düsseldorf mit der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Daten & Fakten zur Ist-Situation wird am 8.2.2017 die Kick-Off-Veranstaltung für das Projekt stattfinden.

 

Neben den beteiligten Fachbereichen werden auch Vertreter/Innen der schwimmsporttreibenden Vereine, des Stadtsportverbandes sowie der Schulen teilnehmen. Die „technischen Begehungen“ des Hallen- und Freibades werden am 1.2.17 stattfinden: Bei Bedarf können zu diesen Begehungen von der Verwaltung in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 7.2.2017 weitere Informationen gegeben werden.

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Auf Nachfrage der Verwaltung hat sich das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (hier die Abteilung Kompetenzzentrum für finanzwirtschaftliche Infrastrukturfragen) in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank bereit erklärt, das Projekt der Stadt Schwelm punktuell zu begleiten.

 

Hintergrund hierfür ist, dass bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung u.a. der NKF-Leitfaden des Finanzministeriums „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau – Analyse unterschiedlicher Instandhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an kommunalen Gebäuden nach NKF“, aus September 2014 berücksichtigt wird.

 

Für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird  ein Zeitraum von ca. 4 Monaten benötigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin
In Vertretung

gez. Schweinsberg