Sachverhalt:
Bereits Anfang des Jahres 2016 hat es erste Kontakte zwischen der
Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm e. V. (AGU) zum
Thema ??bertragung der Pflege einzelner Gr?nfl?chen an private Fachfirmen?
gegeben. Hierzu wurde auch bereits in 2016 im Liegenschaftsausschuss m?ndlich
berichtet. Mit Datum vom 25.05.2016 hat dann die FDP-Fraktion einen insgesamt
vier Punkte umfassenden Antrag zum Thema ?Neustrukturierung der
Gr?nfl?chenpflege? zur Beratung eingebracht. Dieser Antrag wurde in der
Ratssitzung im 30.06.2016 abschlie?end beraten und mehrheitlich beschlossen.
Die Beschlussfassung deckt sich inhaltlich mit dem Antragswortlaut.
Unter Ziffer 2 des v. g. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die
Pflege einzelner Gr?nfl?chen unentgeltlich an private Garten- und
Landschafts-bauunternehmen (GaLaBau)? zu
?bertragen. Im Gegenzug soll den Firmen eine Werbem?glichkeit gestattet werden.
Mit Schreiben vom 30.08.16 hat dann die AGU die seit Jahresbeginn
gef?hrten Gespr?che zusammengefasst und konkretisiert. Es wird vorgeschlagen,
die langj?hrig ge?bte Tradition in mehreren ?ffentlichen Gr?nfl?chen im
Stadtgebiet (Martfeld, Sophienh?he, Bahnhofstra?e, Brunnenstra?e / ehemalige
Gleisschleife) Sommerblumenbeete anzulegen, auf private GaLaBau-Unternehmen zu
?bertragen. Interessierte Firmen konnten bereits von der AGU gefunden werden.
Dieser Vorschlag der AGU wurde in den vergangenen Wochen zwischen allen
Beteiligten (Verwaltung, TBS, AGU) beraten und wird im Ergebnis von der
Verwaltung unterst?tzt. Mit den interessierten Firmen wird die Verwaltung daher
nunmehr kurze Gr?nfl?chen-Pflegevertr?ge mit folgenden Eckpunkten abschlie?en:
-
Erm?chtigung? zur Anlage von Sommerblumenbeeten
-
Lage,
Gr??e und Bepflanzung der Beete sind mit Verwaltung, TBS und AGU abzustimmen
-
S?mtliche
Kosten f?r die Anlage, Bepflanzung und Pflege der Beete sind von der jeweiligen
Firma zu tragen
-
Die
Vertr?ge sind von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gr?nden k?ndbar
-
Bei
Aufgabe der Beete sind die Fl?chen wieder in den urspr?nglichen Zustand
zur?ckzuversetzen
-
Durch
die Beete d?rfen der Stadt keine Mehrkosten in der Pflege der umgebenden
Gr?nfl?chen entstehen
-
Die
Firma wird erm?chtigt innerhalb des angelegten Beetes eine Werbetafel mit
Hinweisen auf das Unternehmen aufzustellen. Die Werbefl?che darf hierbei eine
Fl?che von 20 x 30 cm nicht ?berschreiten.
Abschlie?end wird darauf hingewiesen, dass die vorbeschriebene Ma?nahme
aufgrund der relativ geringen Gr??e der zu ?bertragenden Fl?chen nicht zu einer
nennenswerten Kostenreduzierung im Bereich der st?dtischen Gr?nfl?chenpflege
f?hren wird.
?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Die
B?rgermeisterin
?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ???? In Vertretung
?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss? nimmt die
Ausf?hrungen der Verwaltung in Vorlage 007/2017 zur Kenntnis.
