Sachverhalt:
Bereits Anfang des Jahres 2016 hat es erste Kontakte zwischen der
Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm e. V. (AGU) zum
Thema „Übertragung der Pflege einzelner Grünflächen an private Fachfirmen“
gegeben. Hierzu wurde auch bereits in 2016 im Liegenschaftsausschuss mündlich
berichtet. Mit Datum vom 25.05.2016 hat dann die FDP-Fraktion einen insgesamt
vier Punkte umfassenden Antrag zum Thema „Neustrukturierung der
Grünflächenpflege“ zur Beratung eingebracht. Dieser Antrag wurde in der
Ratssitzung im 30.06.2016 abschließend beraten und mehrheitlich beschlossen.
Die Beschlussfassung deckt sich inhaltlich mit dem Antragswortlaut.
Unter Ziffer 2 des v. g. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die
Pflege einzelner Grünflächen unentgeltlich an private Garten- und
Landschafts-bauunternehmen (GaLaBau) zu
übertragen. Im Gegenzug soll den Firmen eine Werbemöglichkeit gestattet werden.
Mit Schreiben vom 30.08.16 hat dann die AGU die seit Jahresbeginn
geführten Gespräche zusammengefasst und konkretisiert. Es wird vorgeschlagen,
die langjährig geübte Tradition in mehreren öffentlichen Grünflächen im
Stadtgebiet (Martfeld, Sophienhöhe, Bahnhofstraße, Brunnenstraße / ehemalige
Gleisschleife) Sommerblumenbeete anzulegen, auf private GaLaBau-Unternehmen zu
übertragen. Interessierte Firmen konnten bereits von der AGU gefunden werden.
Dieser Vorschlag der AGU wurde in den vergangenen Wochen zwischen allen
Beteiligten (Verwaltung, TBS, AGU) beraten und wird im Ergebnis von der
Verwaltung unterstützt. Mit den interessierten Firmen wird die Verwaltung daher
nunmehr kurze Grünflächen-Pflegeverträge mit folgenden Eckpunkten abschließen:
-
Ermächtigung zur Anlage von Sommerblumenbeeten
-
Lage,
Größe und Bepflanzung der Beete sind mit Verwaltung, TBS und AGU abzustimmen
-
Sämtliche
Kosten für die Anlage, Bepflanzung und Pflege der Beete sind von der jeweiligen
Firma zu tragen
-
Die
Verträge sind von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar
-
Bei
Aufgabe der Beete sind die Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand
zurückzuversetzen
-
Durch
die Beete dürfen der Stadt keine Mehrkosten in der Pflege der umgebenden
Grünflächen entstehen
-
Die
Firma wird ermächtigt innerhalb des angelegten Beetes eine Werbetafel mit
Hinweisen auf das Unternehmen aufzustellen. Die Werbefläche darf hierbei eine
Fläche von 20 x 30 cm nicht überschreiten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die vorbeschriebene Maßnahme
aufgrund der relativ geringen Größe der zu übertragenden Flächen nicht zu einer
nennenswerten Kostenreduzierung im Bereich der städtischen Grünflächenpflege
führen wird.
Die
Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung in Vorlage 007/2017 zur Kenntnis.