Betreff
Übertragung der Grünflächenpflege
Vorlage
007/2017
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Bereits Anfang des Jahres 2016 hat es erste Kontakte zwischen der Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm e. V. (AGU) zum Thema ??bertragung der Pflege einzelner Gr?nfl?chen an private Fachfirmen? gegeben. Hierzu wurde auch bereits in 2016 im Liegenschaftsausschuss m?ndlich berichtet. Mit Datum vom 25.05.2016 hat dann die FDP-Fraktion einen insgesamt vier Punkte umfassenden Antrag zum Thema ?Neustrukturierung der Gr?nfl?chenpflege? zur Beratung eingebracht. Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung im 30.06.2016 abschlie?end beraten und mehrheitlich beschlossen. Die Beschlussfassung deckt sich inhaltlich mit dem Antragswortlaut.

Unter Ziffer 2 des v. g. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die Pflege einzelner Gr?nfl?chen unentgeltlich an private Garten- und Landschafts-bauunternehmen (GaLaBau)? zu ?bertragen. Im Gegenzug soll den Firmen eine Werbem?glichkeit gestattet werden.

Mit Schreiben vom 30.08.16 hat dann die AGU die seit Jahresbeginn gef?hrten Gespr?che zusammengefasst und konkretisiert. Es wird vorgeschlagen, die langj?hrig ge?bte Tradition in mehreren ?ffentlichen Gr?nfl?chen im Stadtgebiet (Martfeld, Sophienh?he, Bahnhofstra?e, Brunnenstra?e / ehemalige Gleisschleife) Sommerblumenbeete anzulegen, auf private GaLaBau-Unternehmen zu ?bertragen. Interessierte Firmen konnten bereits von der AGU gefunden werden.

Dieser Vorschlag der AGU wurde in den vergangenen Wochen zwischen allen Beteiligten (Verwaltung, TBS, AGU) beraten und wird im Ergebnis von der Verwaltung unterst?tzt. Mit den interessierten Firmen wird die Verwaltung daher nunmehr kurze Gr?nfl?chen-Pflegevertr?ge mit folgenden Eckpunkten abschlie?en:

-       Erm?chtigung? zur Anlage von Sommerblumenbeeten

-       Lage, Gr??e und Bepflanzung der Beete sind mit Verwaltung, TBS und AGU abzustimmen

-       S?mtliche Kosten f?r die Anlage, Bepflanzung und Pflege der Beete sind von der jeweiligen Firma zu tragen

-       Die Vertr?ge sind von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gr?nden k?ndbar

-       Bei Aufgabe der Beete sind die Fl?chen wieder in den urspr?nglichen Zustand zur?ckzuversetzen

-       Durch die Beete d?rfen der Stadt keine Mehrkosten in der Pflege der umgebenden Gr?nfl?chen entstehen

-       Die Firma wird erm?chtigt innerhalb des angelegten Beetes eine Werbetafel mit Hinweisen auf das Unternehmen aufzustellen. Die Werbefl?che darf hierbei eine Fl?che von 20 x 30 cm nicht ?berschreiten.

Abschlie?end wird darauf hingewiesen, dass die vorbeschriebene Ma?nahme aufgrund der relativ geringen Gr??e der zu ?bertragenden Fl?chen nicht zu einer nennenswerten Kostenreduzierung im Bereich der st?dtischen Gr?nfl?chenpflege f?hren wird.

?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Die B?rgermeisterin

?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ???? In Vertretung

?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez. Schweinsberg


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss? nimmt die Ausf?hrungen der Verwaltung in Vorlage 007/2017 zur Kenntnis.