Betreff
Übertragung der Grünflächenpflege
Vorlage
007/2017
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Bereits Anfang des Jahres 2016 hat es erste Kontakte zwischen der Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm e. V. (AGU) zum Thema „Übertragung der Pflege einzelner Grünflächen an private Fachfirmen“ gegeben. Hierzu wurde auch bereits in 2016 im Liegenschaftsausschuss mündlich berichtet. Mit Datum vom 25.05.2016 hat dann die FDP-Fraktion einen insgesamt vier Punkte umfassenden Antrag zum Thema „Neustrukturierung der Grünflächenpflege“ zur Beratung eingebracht. Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung im 30.06.2016 abschließend beraten und mehrheitlich beschlossen. Die Beschlussfassung deckt sich inhaltlich mit dem Antragswortlaut.

 

Unter Ziffer 2 des v. g. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die Pflege einzelner Grünflächen unentgeltlich an private Garten- und Landschafts-bauunternehmen (GaLaBau)  zu übertragen. Im Gegenzug soll den Firmen eine Werbemöglichkeit gestattet werden.

 

Mit Schreiben vom 30.08.16 hat dann die AGU die seit Jahresbeginn geführten Gespräche zusammengefasst und konkretisiert. Es wird vorgeschlagen, die langjährig geübte Tradition in mehreren öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet (Martfeld, Sophienhöhe, Bahnhofstraße, Brunnenstraße / ehemalige Gleisschleife) Sommerblumenbeete anzulegen, auf private GaLaBau-Unternehmen zu übertragen. Interessierte Firmen konnten bereits von der AGU gefunden werden.

 

Dieser Vorschlag der AGU wurde in den vergangenen Wochen zwischen allen Beteiligten (Verwaltung, TBS, AGU) beraten und wird im Ergebnis von der Verwaltung unterstützt. Mit den interessierten Firmen wird die Verwaltung daher nunmehr kurze Grünflächen-Pflegeverträge mit folgenden Eckpunkten abschließen:

 

 

 

 

 

-       Ermächtigung  zur Anlage von Sommerblumenbeeten

-       Lage, Größe und Bepflanzung der Beete sind mit Verwaltung, TBS und AGU abzustimmen

-       Sämtliche Kosten für die Anlage, Bepflanzung und Pflege der Beete sind von der jeweiligen Firma zu tragen

-       Die Verträge sind von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar

-       Bei Aufgabe der Beete sind die Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen

-       Durch die Beete dürfen der Stadt keine Mehrkosten in der Pflege der umgebenden Grünflächen entstehen

-       Die Firma wird ermächtigt innerhalb des angelegten Beetes eine Werbetafel mit Hinweisen auf das Unternehmen aufzustellen. Die Werbefläche darf hierbei eine Fläche von 20 x 30 cm nicht überschreiten.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die vorbeschriebene Maßnahme aufgrund der relativ geringen Größe der zu übertragenden Flächen nicht zu einer nennenswerten Kostenreduzierung im Bereich der städtischen Grünflächenpflege führen wird.

 

 

                                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                                                    In Vertretung

                                                                                               gez. Schweinsberg

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss  nimmt die Ausführungen der Verwaltung in Vorlage 007/2017 zur Kenntnis.