Sachverhalt:
Die exakte Höhe der für das Haushaltsjahr 2016 erforderlichen und mit
dieser Vorlage beantragten Haushaltsüberschreitungen kann erst zum Ende des
Haushaltsjahres 2016 ermittelt werden, wenn alle Buchungen zum Jahr 2016
abgeschlossen sind. Eine endgültige Bilanzierung kann erst erfolgen, wenn
die Erstattung der ambulanten und stationären Leistungen für UMA durch das Land
NRW erfolgt ist. Angekündigt wurde vom
LWL eine Abschlagszahlung in Höhe von
70% = 382.757,41 € und spätere Endabrechnung der restlichen 30% = 164.038,89 €.
Insofern war die Einbringung in eine vorhergehende Ratssitzung sowie eine
Vorbefassung durch den Jugendhilfe- und Finanzausschuss nicht möglich.
Der Rat der Stadt Schwelm hat den Etat 2016 am 10.03.2016 beschlossen.
Neue Sachverhalte oder Änderungen bestehender Sachverhalte mit finanzieller
Bedeutung, die erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden, konnten daher im Etat
2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Im Produkt 06.03.03 - „Hilfe zur
Erziehung“ haben sich in 2016 bei den Haushaltsstellen
a)
06.01.04.533100
- Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr. (Tagespfl.)
b)
06.03.03.533100
- Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.
c)
06.03.03.533102
- Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr. (UMA)
d)
06.03.03.533201
- Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. v. Einr. (UMA)
e)
06.03.04.533100
- Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.
Sachverhalte bzw. Umstände ergeben, die zu einer Überschreitung der
Etatansätze geführt haben und nunmehr die Bewilligung überplanmäßiger
Haushaltsmittel durch den Rat der Stadt Schwelm erfordern. Details sind aus der
nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
HH.-Stelle |
Etatansatz 2016 in EUR |
Überschreitung in EUR in % |
|
a) 06.01.04.533100 |
496.000,00 |
102.612,56 |
20,69 |
b) 06.03.03.533100 |
2.096.200,00 |
74.068,30 |
3,53 |
c) 06.03.03.533102 |
0,00 |
91.877,36 |
100,00 |
d) 06.03.03.533201 |
0,00 |
454.918,94 |
100,00 |
e) 06.03.04.533100 |
708.400,00 |
316.696,45 |
44,71 |
|
Gesamt: |
1.040.173,61 |
Die
Überschreitung des Deckungskreises beträgt „unterm Strich“ 367.671,18 €. Wenn
man dieser Summe die erwartete Erstattung für die UMA in Höhe von 546.796,30
€ gegenüber stellt, ergibt sich eine Ergebnisverbesserung im Deckungskreis
in Höhe von 179.125,12 €.
Die Begründung der vorstehend ausgewiesenen Ansatzüberschreitungen stellt
sich im Einzelnen wie folgt dar:
Zu a) - 06.01.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen - Tagespflege
Bei der Haushaltsstelle
06.01.04.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen - Tagespflege, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe
von 496.000,00 € veranschlagt worden.
Der Mehraufwand resultiert, aufgrund des Rechtsanspruchs in der U3-Betreuung, aus dem Anstieg der Tagespflegefälle und der Betreuungszeiten. Die Betreuungen finden kontinuierlicher statt. Die Auslastung der Betreuungsplätze ist dadurch höher. Darüber hinaus wird der Rechtsanspruch der Tagespflegepersonen auf Erstattung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Alterssicherung verstärkt eingefordert und muss zeitnah bearbeitet werden.
Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 598.612,56 €.
Da es sich bei der Tagespflege um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII handelt, sind überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.
Zu b) - 06.03.03.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb
von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung
Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe
von 2.096.200,00 € veranschlagt worden. Es wurde hierbei von einer Steigerungsrate in Höhe von 4 % gegenüber dem
Vorjahr ausgegangen. Die tatsächliche Erhöhung liegt nunmehr jedoch 3,53 %
höher (74.068,30€). Diese
Verstärkung des ambulanten Jugendhilfebereichs führt zu einer Entlastung im
stationären Bereich. Dies entspricht auch einer Empfehlung der GPA und der
politischen Zielsetzung des JHA, weil ambulante Leistungen deutlich
wirtschaftlicher sind als stationäre. Die Kosten pro Hilfefall können dadurch
gesenkt werden.
Da es sich auch hier um
gesetzliche Pflichtleistungen gemäß des SGB VIII handelt, sind überplanmäßige
Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.
Zu c) - 06.03.03.533102 - Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen für
unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) - Hilfe zur Erziehung
Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533102, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen (UMA) - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in
Höhe von 0,00 € veranschlagt worden.
Es handelt sich hierbei um eine Haushaltsstelle, die auf Wunsch des FB 4
in 07/2016 neu eingerichtet wurde, um die Kosten für die unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) separat darstellen zu können. Die Leistungen für
die UMA sind bis dahin aus der Haushaltsstelle 06.03.03.533100, Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Hilfe
zur Erziehung, mitfinanziert worden. Nach dem Einrichten der neuen
Haushaltsstelle erfolgte eine entsprechende Umbuchung der bis dato ausgezahlten
Leistungen. Da auf der neuen Haushaltsstelle jedoch bislang kein Ansatz
existierte, kommt es hier nunmehr zu den Mehraufwendungen.
Zwischenzeitlich wurden
bereits Abrechnungen über die von hier seit dem 01.10.2015 erbrachten
Leistungen an den LWL versandt, so dass hier im Haushaltsjahr 2017 mit einer
Refinanzierung der Leistungen durch das Land zu rechnen ist. (s.o.)
Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 91.877,36 €.
Da es sich auch hier um eine gesetzliche Pflichtleistung handelt,
sind überplanmäßige
Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.
Zu d) - 06.03.03.533201 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen
innerhalb von Einrichtungen (UMA) - Hilfe zur Erziehung
Bei der Haushaltsstelle
06.01.03.533201, Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von
Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe
von 0,00 € veranschlagt worden.
Es handelt sich auch hierbei um eine Haushaltsstelle die auf Wunsch des
FB 4 in 07/2016 neu eingerichtet wurde, um die Kosten für die unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) besser bzw. separat/detaillierter darstellen zu
können. Die Leistungen für die UMA sind bis dahin aus der Haushaltsstelle
06.03.03.533200, Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von
Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, mitfinanziert worden. Nach dem Einrichten
der neuen Haushaltsstelle erfolgte eine entsprechende Umbuchung der bis dato
ausgezahlten Leistungen. Da auf der neuen Haushaltsstelle jedoch bislang kein
Ansatz existierte, kommt es hier nunmehr zu den Mehraufwendungen.
Zwischenzeitlich wurden
bereits Abrechnungen über die von hier seit dem 01.10.2015 erbrachten
Leistungen an den LWL versandt, so dass hier im Haushaltsjahr 2017 mit einer
Refinanzierung der Leistungen durch das Land zu rechnen ist. (s.o.)
Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 454.918,94 €.
Da es sich auch hier um eine gesetzliche Pflichtleistung handelt, ist
eine überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.
Zu e) - 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen
außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe
Bei der Haushaltsstelle
06.03.04.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen - Eingliederungshilfe, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe
von 708.400,00 € veranschlagt worden. Das
tatsächliche Rechnungsergebnis liegt nunmehr 44,71 % höher. Dieses
resultiert in erster Linie aus dem stark gestiegenen Integrationsbedarf an den
Schulen (sowohl an Schwelmer Schulen als auch für Schwelmer Kinder in
umliegenden Städten). Als Konsequenz daraus wurden zwischenzeitlich
Vereinbarungen über die Poolbildungen für Integrationshilfe (gemäß Beschluss
des JHA) an den Schwelmer Grundschulen mit den Anbietern aqa, Lebenshilfe und
Loher Nocken geschlossen, um zukünftig einer weiteren Steigerung der Kosten
entgegen zu wirken und eine kalkulierbare Größe für die Haushaltsplanung zu
generieren. Da es sich hier um eine
gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche handelt, sind auch hier
überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.
Insgesamt ist damit zum Ausgleich der
vorstehenden Haushaltsstellen eine Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel
für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.040.173,61 € erforderlich, davon
allein 546.796,30 € für UMA. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen ist
durch Minderaufwendungen/Mehrerträge in gleicher Höhe über Haushaltsstellen des
FB 4 an anderer Stelle möglich.
Insbesondere zu erwähnen sind hier die
Haushaltsstellen 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürlichen
Personen in Einrichtungen und 06.03.04.533200 - Soziale
Leistungen an natürlichen Personen in Einrichtungen (Eingliederungshilfe-
stationär)
Bei diesen Haushaltsstellen
konnten die Ausgaben durch die
Vermeidung von Heimunterbringung durch Verstärkung der ambulanten Leistungen
deutlich gesenkt werden, was der Empfehlung
der GPA und der politischen Zielsetzung des JHA entspricht, weil ambulante
Leistungen deutlich wirtschaftlicher sind als stationäre.
Beschlussvorschlag:
In den
Produkten 06.01.04. – „Tagespflege“,
06.03.03 - „Hilfe zur Erziehung“ und 06.04.04. – „Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ werden für das Haushaltsjahr 2016
überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.040.173,61 €
bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten
Haushaltsstellen auf:
102.612,56 € bei 06.01.04.533100 - Soz. Leistungen an
natürl. Pers. außerh. v. Einr.
74.068,30 € bei
06.03.03.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.
91.877,36 € bei
06.03.03.533102 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.
(UMA)
454.918,94 € bei 06.03.03.533201 - Soz. Leistungen an
natürl. Pers. innerh. v. Einr.
(UMA)
316.696,45 € bei 06.03.04.533100 - Soz. Leistungen an
natürl. Pers. außerh. v. Einr.
1.040.173,61 € gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch
Minder-aufwendungen/Mehrerträge in mindestens gleicher Höhe über
Haushaltsstellen des FB 4 an anderer Stelle sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.01.04. 06.03.03. 06.03.04. |
Bezeichnung
Tagespflege Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.040.173,61 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Deckung
bei |
Betrag |
Bemerkungen |
||||
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
102.612,56 |
Minderaufwand |
|||
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
74.068,30 |
Minderaufwand |
|||
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
91.877,36 |
Minderaufwand |
|||
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
245.700,13 |
Minderaufwand |
|||
06.03.04.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
155.537,65 |
Minderaufwand |
|||
06.03.03.448102 |
Erträge
aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land (UMA-Aufwendungen) |
28.578,58 |
Mehrertrag |
|||
06.01.03.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
25.102,58 |
Minderaufwand |
|||
06.01.03.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
316.696,45 |
Minderaufwand |
|||
|
|
|
|
|
1.040.171,61 |
|
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |