Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 in den Produkten 06.01.04/ 06.03.03./06.03.04 - "Jugendhilfe"
Vorlage
006/2017
Aktenzeichen
4/51-1.03DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die exakte Höhe der für das Haushaltsjahr 2016 erforderlichen und mit dieser Vorlage beantragten Haushaltsüberschreitungen kann erst zum Ende des Haushaltsjahres 2016 ermittelt werden, wenn alle Buchungen zum Jahr 2016 abgeschlossen sind. Eine endgültige Bilanzierung kann erst erfolgen, wenn die Erstattung der ambulanten und stationären Leistungen für UMA durch das Land NRW erfolgt ist. Angekündigt  wurde vom LWL eine  Abschlagszahlung in Höhe von 70% = 382.757,41 € und spätere Endabrechnung der restlichen 30% = 164.038,89 €.

 

Insofern war die Einbringung in eine vorhergehende Ratssitzung sowie eine Vorbefassung durch den Jugendhilfe- und Finanzausschuss nicht möglich.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat den Etat 2016 am 10.03.2016 beschlossen. Neue Sachverhalte oder Änderungen bestehender Sachverhalte mit finanzieller Bedeutung, die erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden, konnten daher im Etat 2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Im Produkt 06.03.03 - „Hilfe zur Erziehung“ haben sich in 2016 bei den Haushaltsstellen

 

a)      06.01.04.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr. (Tagespfl.)

b)      06.03.03.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

c)       06.03.03.533102 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr. (UMA)

d)      06.03.03.533201 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. v. Einr. (UMA)

e)      06.03.04.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

 

 

Sachverhalte bzw. Umstände ergeben, die zu einer Überschreitung der Etatansätze geführt haben und nunmehr die Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel durch den Rat der Stadt Schwelm erfordern. Details sind aus der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

HH.-Stelle

Etatansatz 2016

in EUR

Überschreitung

     in EUR                in %

a)   06.01.04.533100

496.000,00

102.612,56

 20,69

b)   06.03.03.533100

2.096.200,00

74.068,30

   3,53

c)   06.03.03.533102

0,00

91.877,36

100,00

d)   06.03.03.533201

0,00

454.918,94

100,00

e)   06.03.04.533100

708.400,00

316.696,45

  44,71

 

Gesamt:

1.040.173,61

 

Die Überschreitung des Deckungskreises beträgt „unterm Strich“ 367.671,18 €. Wenn man dieser Summe die erwartete Erstattung für die UMA in Höhe von 546.796,30 € gegenüber stellt, ergibt sich eine Ergebnisverbesserung im Deckungskreis in Höhe von 179.125,12 €.

 

Die Begründung der vorstehend ausgewiesenen Ansatzüberschreitungen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

Zu a) - 06.01.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Tagespflege

 

Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Tagespflege, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 496.000,00 € veranschlagt worden.

Der Mehraufwand resultiert, aufgrund des Rechtsanspruchs in der U3-Betreuung, aus dem Anstieg der Tagespflegefälle und der Betreuungszeiten. Die Betreuungen finden kontinuierlicher statt. Die Auslastung der Betreuungsplätze ist dadurch höher. Darüber hinaus wird der Rechtsanspruch der Tagespflegepersonen auf Erstattung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Alterssicherung verstärkt eingefordert und muss zeitnah bearbeitet werden.

Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 598.612,56 €.

Da es sich bei der Tagespflege um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII handelt, sind  überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.

 

Zu b) - 06.03.03.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 2.096.200,00 € veranschlagt worden. Es wurde hierbei von einer  Steigerungsrate in Höhe von 4 % gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Die tatsächliche Erhöhung liegt nunmehr jedoch 3,53 % höher (74.068,30€). Diese Verstärkung des ambulanten Jugendhilfebereichs führt zu einer Entlastung im stationären Bereich. Dies entspricht auch einer Empfehlung der GPA und der politischen Zielsetzung des JHA, weil ambulante Leistungen deutlich wirtschaftlicher sind als stationäre. Die Kosten pro Hilfefall können dadurch gesenkt werden.

Da es sich auch hier um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß des SGB VIII handelt, sind überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.

 

 

Zu c) - 06.03.03.533102 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen  für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) - Hilfe zur Erziehung

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533102, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (UMA) - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 0,00 € veranschlagt worden.

Es handelt sich hierbei um eine Haushaltsstelle, die auf Wunsch des FB 4 in 07/2016 neu eingerichtet wurde, um die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) separat darstellen zu können. Die Leistungen für die UMA sind bis dahin aus der Haushaltsstelle 06.03.03.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, mitfinanziert worden. Nach dem Einrichten der neuen Haushaltsstelle erfolgte eine entsprechende Umbuchung der bis dato ausgezahlten Leistungen. Da auf der neuen Haushaltsstelle jedoch bislang kein Ansatz existierte, kommt es hier nunmehr zu den Mehraufwendungen.

Zwischenzeitlich wurden bereits Abrechnungen über die von hier seit dem 01.10.2015 erbrachten Leistungen an den LWL versandt, so dass hier im Haushaltsjahr 2017 mit einer Refinanzierung der Leistungen durch das Land zu rechnen ist. (s.o.)

Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 91.877,36 €.

Da es sich auch hier um eine gesetzliche Pflichtleistung handelt, sind  überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.         

 

Zu d) - 06.03.03.533201 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen innerhalb von Einrichtungen (UMA) - Hilfe zur Erziehung

 

Bei der Haushaltsstelle 06.01.03.533201, Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 0,00 € veranschlagt worden.

Es handelt sich auch hierbei um eine Haushaltsstelle die auf Wunsch des FB 4 in 07/2016 neu eingerichtet wurde, um die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) besser bzw. separat/detaillierter darstellen zu können. Die Leistungen für die UMA sind bis dahin aus der Haushaltsstelle 06.03.03.533200, Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen - Hilfe zur Erziehung, mitfinanziert worden. Nach dem Einrichten der neuen Haushaltsstelle erfolgte eine entsprechende Umbuchung der bis dato ausgezahlten Leistungen. Da auf der neuen Haushaltsstelle jedoch bislang kein Ansatz existierte, kommt es hier nunmehr zu den Mehraufwendungen.

Zwischenzeitlich wurden bereits Abrechnungen über die von hier seit dem 01.10.2015 erbrachten Leistungen an den LWL versandt, so dass hier im Haushaltsjahr 2017 mit einer Refinanzierung der Leistungen durch das Land zu rechnen ist. (s.o.)

Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 454.918,94 €.

Da es sich auch hier um eine gesetzliche Pflichtleistung handelt, ist eine überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.         

 

 

Zu e) - 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100, Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe, sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 708.400,00 € veranschlagt worden. Das  tatsächliche Rechnungsergebnis liegt nunmehr 44,71 % höher. Dieses resultiert in erster Linie aus dem stark gestiegenen Integrationsbedarf an den Schulen (sowohl an Schwelmer Schulen als auch für Schwelmer Kinder in umliegenden Städten). Als Konsequenz daraus wurden zwischenzeitlich Vereinbarungen über die Poolbildungen für Integrationshilfe (gemäß Beschluss des JHA) an den Schwelmer Grundschulen mit den Anbietern aqa, Lebenshilfe und Loher Nocken geschlossen, um zukünftig einer weiteren Steigerung der Kosten entgegen zu wirken und eine kalkulierbare Größe für die Haushaltsplanung zu generieren.  Da es sich hier um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt, sind auch hier  überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen unumgänglich.

 

Insgesamt ist damit zum Ausgleich der vorstehenden Haushaltsstellen eine Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.040.173,61 € erforderlich, davon allein 546.796,30 € für UMA. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen ist durch Minderaufwendungen/Mehrerträge in gleicher Höhe über Haushaltsstellen des FB 4 an anderer Stelle möglich.

Insbesondere zu erwähnen sind hier die Haushaltsstellen 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen in Einrichtungen und 06.03.04.533200 - Soziale Leistungen an natürlichen Personen in Einrichtungen (Eingliederungshilfe- stationär)

Bei diesen Haushaltsstellen konnten die Ausgaben  durch die Vermeidung von Heimunterbringung durch Verstärkung der ambulanten Leistungen deutlich gesenkt werden, was der Empfehlung der GPA und der politischen Zielsetzung des JHA entspricht, weil ambulante Leistungen deutlich wirtschaftlicher sind als stationäre.

 


Beschlussvorschlag:

 

In den Produkten 06.01.04. – „Tagespflege“,  06.03.03 - „Hilfe zur Erziehung“ und 06.04.04. – „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ werden für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.040.173,61 € bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

   102.612,56 € bei 06.01.04.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

     74.068,30 € bei 06.03.03.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

     91.877,36 € bei 06.03.03.533102 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

                                                                                     (UMA)

   454.918,94 € bei 06.03.03.533201 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. v. Einr.

                                                                                          (UMA)

   316.696,45 € bei 06.03.04.533100 - Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. v. Einr.

1.040.173,61 €    gesamt

 

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Minder-aufwendungen/Mehrerträge in mindestens gleicher Höhe über Haushaltsstellen des FB 4 an anderer Stelle sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.01.04.

06.03.03.

06.03.04.

Bezeichnung

Tagespflege

Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfe

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

1.040.173,61

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung bei

Betrag

Bemerkungen

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

  102.612,56

Minderaufwand

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

   74.068,30

Minderaufwand

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

   91.877,36

Minderaufwand

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

  245.700,13

Minderaufwand

06.03.04.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

  155.537,65

Minderaufwand

06.03.03.448102

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land (UMA-Aufwendungen)

  28.578,58

Mehrertrag

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

   25.102,58

Minderaufwand

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

  316.696,45

Minderaufwand

 

 

 

 

 

1.040.171,61

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg