Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Änderung der Gebührensatzung
der Städtischen Musikschule Schwelm entsprechend der in der Anlage 1 zur
Vorlage 198/2016 dargestellten Form beschlossen.
Die
Änderungssatzung war jedoch nicht mit der richtigen formalen Bezeichnung und
dem richtigen Aufbau abgefasst, aber in dieser Form beschlossen worden. Damit
die Satzung jedoch formal korrekt bekanntgemacht werden kann, wird die Änderung
der Gebührensatzung nochmals mit der korrekten Bezeichnung „ 2. Satzung vom
_____ zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule der Stadt
Schwelm vom 16.11.2010“ und dem
richtigen Aufbau mit Ergänzungsvorlage 198/2016/1 erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Eine erneute
Vorberatung im Hauptausschuss wird als entbehrlich angesehen, da sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben
haben, sondern nur ein formaler Fehler behoben wird.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische
Musikschule Schwelm vom 16.11.2010 wird entsprechend der Anlage 1 zur
Verwaltungsvorlage Nr. 198/2016/1 beschlossen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |