Betreff
Entwicklung der Sportanlage "An der Rennbahn" - Beauftragung eines Fachingenieurbüros (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
002/2017
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 27.10.2016 bzw. des Rates vom 24.11.2016 zur Vorlage Nr. 226/2016 bestand für die Verwaltung die Vorgabe, bis zum Ende des Jahres 2016 ein inhaltliches und zeitliches Konzept vorzulegen. Die Verwaltung führte in den Sitzungen hierzu aus, dass diese Zeitvorgabe vor dem Hintergrund der Komplexität des Projektes nicht eingehalten werden kann.

 

Die weiteren Beratungen in der Sitzung des Rates vom 24.11.2016 zur Vorlage

Nr. 226/2016/1 hatten zum Ergebnis, dass einstimmig beschlossen wurde, zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – im Haushaltsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 1.500.000 € einzustellen. Zugunsten des Rates wurde ein Sperrvermerk über diese Summe beschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Zeit- und Planungsschiene (die Realisierung der neuen Sportanlage ist bis zum Ende des Jahres 2017 vorgegeben) ist es notwendig, dass die Verwaltung schnellstmöglich ein Fachingenieurbüro mit der Planung beauftragen kann. Unter anderem sind die Grundlagen zu ermitteln / zu erarbeiten, die von Politik und Verwaltung gefordert werden und für den weiteren Projektverlauf bzw. die Gesamtplanung unerlässlich sind. Zudem muss das Fachingenieurbüro bei den laufenden Gesprächen mit den betroffenen Vereinen eng mit eingebunden werden. Das Auswahlverfahren wurde unter Beteiligung der Rechnungsprüfung bereits abgeschlossen, sodass einer kurzfristigen Beauftragung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

 

 

 

Damit nunmehr unter anderem das Fachingenieurbüro beauftragt werden kann, muss ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 € freigegeben werden. Der zugunsten des Rates eingestellte Sperrvermerk in Höhe von 1.500.000 € reduziert sich hierdurch auf 1.380.000 €. Mit der Entscheidung bis zur Sitzung des Rates am 2.2.2017 zu warten, würde eine weitere zeitliche Verzögerung von rd. 14 Tagen bedeuten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13/0090.785110

Bezeichnung

Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

120.000 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Nicht erforderlich. Die Finanzierung kann über allgemeine Deckungsmittel (Investitionspauschale) sichergestellt werden.

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – wird unter anderem für die Beauftragung eines Fachingenieurbüros ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 € freigegeben. Der zugunsten des Rates eingestellte Sperrvermerk in Höhe von 1.500.000 € reduziert sich hierdurch auf 1.380.000 €.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 19.01.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.