Sachverhalt:
Durch die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 27.10.2016 bzw. des Rates
vom 24.11.2016 zur Vorlage Nr. 226/2016 bestand für die Verwaltung die Vorgabe,
bis zum Ende des Jahres 2016 ein inhaltliches und zeitliches Konzept
vorzulegen. Die Verwaltung führte in den Sitzungen hierzu aus, dass diese
Zeitvorgabe vor dem Hintergrund der Komplexität des Projektes nicht eingehalten
werden kann.
Die weiteren Beratungen in der Sitzung des Rates vom 24.11.2016 zur
Vorlage
Nr. 226/2016/1 hatten zum Ergebnis, dass einstimmig beschlossen wurde,
zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – im
Haushaltsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 1.500.000 € einzustellen. Zugunsten
des Rates wurde ein Sperrvermerk über diese Summe beschlossen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Zeit- und
Planungsschiene (die Realisierung der neuen Sportanlage ist bis zum Ende des
Jahres 2017 vorgegeben) ist es notwendig, dass die Verwaltung schnellstmöglich
ein Fachingenieurbüro mit der Planung beauftragen kann. Unter anderem sind die
Grundlagen zu ermitteln / zu erarbeiten, die von Politik und Verwaltung
gefordert werden und für den weiteren Projektverlauf bzw. die Gesamtplanung
unerlässlich sind. Zudem muss das Fachingenieurbüro bei den laufenden
Gesprächen mit den betroffenen Vereinen eng mit eingebunden werden. Das Auswahlverfahren
wurde unter Beteiligung der Rechnungsprüfung bereits abgeschlossen, sodass
einer kurzfristigen Beauftragung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Damit nunmehr unter anderem das Fachingenieurbüro beauftragt werden kann,
muss ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 € freigegeben werden. Der zugunsten des
Rates eingestellte Sperrvermerk in Höhe von 1.500.000 € reduziert sich
hierdurch auf 1.380.000 €. Mit der Entscheidung bis zur Sitzung des Rates am
2.2.2017 zu warten, würde eine weitere zeitliche Verzögerung von rd. 14 Tagen
bedeuten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13/0090.785110 |
Bezeichnung
Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 120.000 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Nicht erforderlich. Die Finanzierung kann über
allgemeine Deckungsmittel (Investitionspauschale) sichergestellt werden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten
– wird unter anderem für die Beauftragung eines Fachingenieurbüros ein
Teilbetrag in Höhe von 120.000 € freigegeben. Der zugunsten des Rates
eingestellte Sperrvermerk in Höhe von 1.500.000 € reduziert sich hierdurch auf
1.380.000 €.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die vom Hauptausschuss am 19.01.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.
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