Betreff
Klimaschutzmanagement in der Stadt Schwelm
Vorlage
245/2016
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2009/2010 wurde – gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – ein Klimaschutzteilkonzept für die Stadt Schwelm erstellt. Für zahlreiche Gebäude wurde eine eingehende energetische Gebäude-analyse vorgenommen und in einzelnen Objektberichten dokumentiert.

 

Mit den Ergebnissen der Untersuchungen für die identifizierten Optimierungsmaß-nahmen wurde eine Prioritätenliste auf Grundlage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses erstellt. Zusätzlich wurden Maßnahmen in die Prioritätenliste aufgenommen, bei denen aus technischen Gründen Handlungsbedarf besteht. Die Wirtschaftlichkeit konnte anhand der Amortisationszeit und dem Kapitalwert beurteilt werden.

 

 

Im Oktober 2016 wurde das Klimaschutzteilkonzept überarbeitet, um die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen in Bezug auf die Energiekostenentwicklung und die technischer Innovationen angemessen zu berücksichtigen (Anlagen 1 und 2)..

 

Da in Zeiten knapper öffentlicher Mittel unter anderem die wirtschaftliche Auswirkung potentieller Maßnahmen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes noch stärker in den Fokus gerückt werden muss, wurden die ehemals empfohlenen Maßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft und gering investive Maßnahmen aufgezeigt.

 

Im Rahmen der Aktualisierung des Klimaschutzteilkonzeptes wurde festgestellt, dass teilweise wesentliche Grundlagen für ein effizientes Klimaschutzmanagement fehlen (Software, Planwerke, Personal, etc.). Es ist daher dringend erforderlich, diese Grundlagen zu erarbeiten sowie dauerhaft und nachhaltig zu pflegen. Dabei sind die regelmäßige Verbrauchsdatenerfassung, die Zusammenführung und Analyse der Daten sowie die Bewertung der Ergebnisse von elementarer Bedeutung.

 

Unter anderem die Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der Handlungsempfehlungen des Klimaschutzteilkonzeptes erfordern die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers bzw. die Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes im Fachbereich 2 / Immobilienmanagement. Die Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager soll den Prozess koordinieren und wesentliche Teile des Konzepts umsetzen. Ein wichtiger Bestandteil ist der Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems.

 

Klimaschutzmanager/Innen informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern und initiieren Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure.

 

Aufgaben und Tätigkeiten der/des Klimaschutz-/Energiemanager/in werden u.a. folgende sein:

 

  • Aufbau eines ganzheitlichen Energiecontrollingsystems für die kommunalen
    Liegenschaften
  • Erfassung und systematische Darstellung (Kataster) der Gebäude- und Ener-giedaten der kommunalen Liegenschaften (Energieträger, Zähler, Heizungsan-lage, Warmwasserbereitung, Pumpen, Beleuchtung)
  • Auswertung der erfassten Daten und evtl. Einleitung von Verbesserungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und Aufnahme in Haushalt/ Sanierungsplan
  • Aufbau eines monatlichen Verbrauchserfassungssystems für die kommunalen Gebäude (Strom, Wärme, Wasser)
  • Regelmäßige Kontrolle der Energieverbräuche (monatliche Auswertung), Ener-giekosten, CO2-Emissionen (jährliche Auswertung)
  • Darstellung der Ergebnisse in einem jährlichen Energie- und CO2-Bericht
  • Präsentation der Ergebnisse im Verwaltungsvorstand und in den zuständigen politischen Gremien
  • Aufbau und Unterhaltung des Energiecontrollingsystems mit Unterstützung eines Softwaremoduls (Infoma)
  • Eingabe der Daten ECS (Messpunkte, Verbrauchsstellen, Rechnungen, Zähler-ablesungen)
  • Optimierung von Sanierungsmaßnahmen, insbesondere von energetischen Kontrollen, Überprüfung und Bewertung bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen und Übertrag auf zukünftige Projekte (zu erwartende Energieeinsparung)
  • Sichtung und Bewertung bestehender Energieversorgungsverträge für die kommunalen Gebäude (Stromliefervertrag; Gasliefervertrag)
  • Aufbau einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Energie und Klima“
  • Darstellung der energetischen Projekte und Maßnahmen der Stadt Schwelm im Internet, regionalen Zeitschriften, Flyern etc.
  • Planung und Durchführung von Energieeinsparprojekten an Schulen und
    Kindergärten (Aktionstage für erneuerbare Energien, auch offen für Bürger/Innen)
  • Organisation einer Arbeitsgruppe z.B. eines „runden Tisches“ zum Klimaschutz für das Stadtgebiet Schwelm mit Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung
  • Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich „Energie und Umwelt“
  • Organisation von Hausmeisterschulungen
  • Schulungen/ Änderung des Nutzerverhaltens der Mitarbeiter/Innen

 

Die Einstellung des/der Klimaschutzmanagers/In bzw. die Ausschreibung der Stelle muss aufgrund der Relevanz schnellstmöglich erfolgen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Neueinstellung von Klimaschutzmanagern/Innen. Grundlegende Voraussetzung für die Förderung dieser Stelle ist ein vom Rat beschlossenes Klimaschutzteilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist. Die Antragstellung auf Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement unterliegt keiner Einreichungsfrist und kann ganzjährig beim Projektträger Jülich erfolgen.

 

Die Aufgaben sind unter anderem aus dem Klimaschutzteilkonzept abgeleitet und mit den Maßnahmen kann sofort begonnen werden. Der Rat der Stadt Schwelm wird dazu kurzfristig entsprechende Beschlüsse herbeiführen.

 

                              

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das kommunale Klimaschutzteilkonzept vom 20. Oktober 2016 als wichtigen Beitrag zum kommunalen Umwelt- und Klimaschutz. Die Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist jeweils entsprechend zu prüfen.

  2. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Stadt Schwelm, für die Umsetzung des Klimaschutzteilprojektes eine Klimaschutzmanagerin bzw. einen Klimaschutzmanager dauerhaft einzustellen. Der Arbeitsplatz ist im Fachbereich 2 / Immobilienmanagement dauerhaft ab dem Jahr 2017 einzurichten.

  3. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, beim Projektträger Jülich, (im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit) einen Antrag auf Fördermittel für die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers zu stellen.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann