Sachverhalt:
In den Jahren 2009/2010 wurde – gefördert durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – ein Klimaschutzteilkonzept für die
Stadt Schwelm erstellt. Für zahlreiche Gebäude wurde eine eingehende
energetische Gebäude-analyse vorgenommen und in einzelnen Objektberichten
dokumentiert.
Mit den Ergebnissen der Untersuchungen für die identifizierten
Optimierungsmaß-nahmen wurde eine Prioritätenliste auf Grundlage des
Kosten-Nutzen-Verhältnisses erstellt. Zusätzlich wurden Maßnahmen in die
Prioritätenliste aufgenommen, bei denen aus technischen Gründen Handlungsbedarf
besteht. Die Wirtschaftlichkeit konnte anhand der Amortisationszeit und dem
Kapitalwert beurteilt werden.
Im Oktober 2016 wurde das Klimaschutzteilkonzept überarbeitet, um die
zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen in Bezug auf die
Energiekostenentwicklung und die technischer Innovationen angemessen zu
berücksichtigen (Anlagen 1 und 2)..
Da in Zeiten knapper öffentlicher Mittel unter anderem die
wirtschaftliche Auswirkung potentieller Maßnahmen und die Reduzierung des
CO2-Ausstoßes noch stärker in den Fokus gerückt werden muss, wurden die ehemals
empfohlenen Maßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft und gering
investive Maßnahmen aufgezeigt.
Im Rahmen der Aktualisierung des Klimaschutzteilkonzeptes wurde
festgestellt, dass teilweise wesentliche Grundlagen für ein effizientes
Klimaschutzmanagement fehlen (Software, Planwerke, Personal, etc.). Es ist
daher dringend erforderlich, diese Grundlagen zu erarbeiten sowie dauerhaft und
nachhaltig zu pflegen. Dabei sind die regelmäßige Verbrauchsdatenerfassung, die
Zusammenführung und Analyse der Daten sowie die Bewertung der Ergebnisse von
elementarer Bedeutung.
Unter anderem die Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der
Handlungsempfehlungen des Klimaschutzteilkonzeptes erfordern die Einstellung
einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers bzw. die Einrichtung
eines solchen Arbeitsplatzes im Fachbereich 2 / Immobilienmanagement. Die
Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager soll den Prozess koordinieren und
wesentliche Teile des Konzepts umsetzen. Ein wichtiger Bestandteil ist der
Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems.
Klimaschutzmanager/Innen informieren sowohl verwaltungsintern als auch
extern und initiieren Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und
Vernetzung wichtiger Akteure.
Aufgaben und Tätigkeiten der/des Klimaschutz-/Energiemanager/in werden
u.a. folgende sein:
- Aufbau eines ganzheitlichen
Energiecontrollingsystems für die kommunalen
Liegenschaften - Erfassung und systematische Darstellung
(Kataster) der Gebäude- und Ener-giedaten der kommunalen Liegenschaften
(Energieträger, Zähler, Heizungsan-lage, Warmwasserbereitung, Pumpen,
Beleuchtung)
- Auswertung der erfassten Daten und evtl.
Einleitung von Verbesserungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und Aufnahme
in Haushalt/ Sanierungsplan
- Aufbau eines monatlichen
Verbrauchserfassungssystems für die kommunalen Gebäude (Strom, Wärme,
Wasser)
- Regelmäßige Kontrolle der
Energieverbräuche (monatliche Auswertung), Ener-giekosten, CO2-Emissionen
(jährliche Auswertung)
- Darstellung der Ergebnisse in einem
jährlichen Energie- und CO2-Bericht
- Präsentation der Ergebnisse im
Verwaltungsvorstand und in den zuständigen politischen Gremien
- Aufbau und Unterhaltung des
Energiecontrollingsystems mit Unterstützung eines Softwaremoduls (Infoma)
- Eingabe der Daten ECS (Messpunkte,
Verbrauchsstellen, Rechnungen, Zähler-ablesungen)
- Optimierung von Sanierungsmaßnahmen,
insbesondere von energetischen Kontrollen, Überprüfung und Bewertung
bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen und Übertrag auf zukünftige
Projekte (zu erwartende Energieeinsparung)
- Sichtung und Bewertung bestehender
Energieversorgungsverträge für die kommunalen Gebäude (Stromliefervertrag;
Gasliefervertrag)
- Aufbau einer umfassenden
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Energie und Klima“
- Darstellung der energetischen Projekte
und Maßnahmen der Stadt Schwelm im Internet, regionalen Zeitschriften,
Flyern etc.
- Planung und Durchführung von
Energieeinsparprojekten an Schulen und
Kindergärten (Aktionstage für erneuerbare Energien, auch offen für Bürger/Innen) - Organisation einer Arbeitsgruppe z.B.
eines „runden Tisches“ zum Klimaschutz für das Stadtgebiet Schwelm mit
Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung
- Ausweitung der interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich „Energie und Umwelt“
- Organisation von Hausmeisterschulungen
- Schulungen/ Änderung des
Nutzerverhaltens der Mitarbeiter/Innen
Die Einstellung des/der Klimaschutzmanagers/In bzw. die Ausschreibung der
Stelle muss aufgrund der Relevanz schnellstmöglich erfolgen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die
Neueinstellung von Klimaschutzmanagern/Innen. Grundlegende Voraussetzung für
die Förderung dieser Stelle ist ein vom Rat beschlossenes
Klimaschutzteilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist. Die Antragstellung
auf Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement unterliegt keiner
Einreichungsfrist und kann ganzjährig beim Projektträger Jülich erfolgen.
Die Aufgaben sind unter anderem aus dem Klimaschutzteilkonzept abgeleitet
und mit den Maßnahmen kann sofort begonnen werden. Der Rat der Stadt Schwelm
wird dazu kurzfristig entsprechende Beschlüsse herbeiführen.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt das kommunale Klimaschutzteilkonzept vom 20.
Oktober 2016 als wichtigen Beitrag zum kommunalen Umwelt- und Klimaschutz.
Die Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt
vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Die
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist jeweils entsprechend
zu prüfen.
- Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Stadt Schwelm, für die Umsetzung des
Klimaschutzteilprojektes eine Klimaschutzmanagerin bzw. einen
Klimaschutzmanager dauerhaft einzustellen. Der Arbeitsplatz ist im
Fachbereich 2 / Immobilienmanagement dauerhaft ab dem Jahr 2017
einzurichten.
- Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, beim Projektträger Jülich,
(im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und
Reaktorsicherheit) einen Antrag auf Fördermittel für die Einstellung einer
Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers zu stellen.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |