Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2016 wurde seitens der Verwaltung eine
Mitteilung vorgetragen, bei welcher die Anregung der SPD-Fraktion zur
Umgestaltung des Knotenpunkts Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße in
einen Kreisverkehr behandelt wurde. Während der anschließenden Diskussion
wurden mündlich folgende zusätzlichen Anträge gestellt:
Es wurde
angefragt, ob an den Knotenpunkten Talstraße/Ruhrstraße (in Richtung Vörfken)
sowie Am Ochsenkamp/Viktoriastraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Kreisverkehre errichtet werden können. Außerdem wurde angefragt, ob am
Knotenpunkt Talstraße/Saarstraße/Blücherstraße die Straßensperrung aufgehoben
werden kann.
Aufgrund des
inhaltlichen Zusammenhangs wird im Folgenden ebenfalls die Verkehrssteuerung am
Knotenpunkt Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße thematisiert.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
Errichtung
von Kreisverkehren auf der Talstraße:
Es ist zunächst
darauf hinzuweisen, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW Straßenbaulastträger für
alle besagten Knotenpunkte ist und daher bei der Frage, ob dort Kreisverkehre
errichtet werden können, als Entscheidungsträger fungiert. Der Landesbetrieb
ist nach derzeitigem Stand der Auffassung, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs
entlang der Talstraße nicht zielführend sei.
Da bei den
Knotenpunkten entlang der Talstraße die Kreisverkehre von einer vierspurigen
Bundesstraße gespeist würden, wäre ein Kreisverkehr jeweils zweispurig
auszubauen. Hierzu wird eine erhebliche Fläche gebraucht, die derzeit nicht zur
Verfügung steht. Während einspurige Kreisverkehre mindestens 26 m Durchmesser
benötigen, sind für zweispurige Kreisverkehre mindesten 40 m Durchmesser
notwendig. Auch sind an den jeweiligen nördlichen Straßenästen erhebliche Höhenunterschiede
vorhanden, welche den Bau von Kreisverkehren erschweren.
Die Errichtung
eines Kreisverkehrs ist auch nicht zulässig, wenn eine der Nebenrichtungen
weniger als 20% Verkehrsanteil hat. Dies trifft sowohl für die Ruhrstraße als
auch die Carl-vom-Hagenstraße zu.
Die Talstraße
dient als Hauptverkehrsachse in West-Ost-Richtung und weist hohe Verkehrszahlen
auf. Die Errichtung eines Kreisverkehrs würde dazu führen, dass aufgrund der
Vorfahrtsregelung eines Kreisverkehrs der Verkehrsfluss, welcher aus der
Carl-vom-Hagen-Straße sowie der Ruhrstraße kommt, sich nicht in den
Kreisverkehr „einfädeln“ könnte. Daher würden erhebliche Rückstauprobleme
drohen.
Da Verkehrsflüsse
bei einem Kreisverkehr nicht vorhersehbar sind, können Kreisverkehre nicht mit
einer Lichtsignalanlage kombiniert werden. Es wären demnach entweder die
benachbarten Lichtsignalanlagen ebenfalls als Kreisverkehre auszubauen oder die
betroffenen Lichtsignalanlagen mittels entsprechender Sensorik mit dem
Kreisverkehr zu verbinden. Dies setzt jedoch eine aufwändige Signalplanung
voraus, deren Kosten von der Stadt zu tragen wären.
Im Zusammenhang
mit der Ansiedlung des Zentrallagers der Firma ALDI im Jahr 1996 in der
Saarstraße sind schon damals Überlegungen angestellt worden, von der Saarstraße
mittels einer Brücke über die Schwelme eine direkte Zufahrt zur Talstraße als
lichtsignalisierten Kreuzungsausbau zu schaffen. Diese neue Zufahrt hätte sich
direkt gegenüber der Zufahrt Vörfken/Ruhrstraße befunden, so dass auch dieser
Bereich direkt an die Talstraße hätte angebunden werden können. Aus
Kostengründen ist das Projekt nicht weiter verfolgt worden. Je nach Variante
wurde damals ein Kostenaufwand zwischen 1,0 Mio. bis zu 1,7 Mio. DM geschätzt.
Aus den oben
genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zum Bau von den in
Rede stehenden Kreisverkehren auf der vierspurigen Talstraße.
Darüber hinaus
hat am Kreuzungspunkt Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße am 21.12.2016
eine Ortsbesichtigung der Unfallkommission stattgefunden. Teilgenommen haben
neben der Stadt Schwelm die Kreispolizeibehörde, der Ennepe-Ruhr-Kreis, die
Bezirksregierung Arnsberg sowie Straßen.NRW.
Das einstimmige
Ergebnis des Ortstermins ist gewesen, dass an der bestehenden provisorischen
Lösung keine Änderungen vorgenommen sollen. Der jüngste Fußgängerunfall ist
nicht Ergebnis der aktuellen Verkehrsführung.
Auf Anregung der
Unfallkommission wird geprüft, ob der Fußgängerüberweg von der
Carl-vom-Hagen-Straße zur Ruhrstraße weiter nach Osten -auf Höhe des Schnellrestaurants-
verlegt werden kann. Aufgrund der vorhandenen Bebauung bzw. ansässigen
Gewerbebetriebe ist für den Kraftfahrzeugführer an dieser Stelle eine Querung
von Fußgängern eher zu erwarten. Durch die Nähe zum Knotenpunkt sind die
Fußgänger besser zu erkennen.
Die Verwaltung
wird dies in enger Zusammenarbeit mit Straßen NRW, Kreispolizeibehörde und
Ennepe-Ruhr-Kreis weiterverfolgen und dem AUS über den Sachstand informieren.
Aufhebung
Sperrung Blücherstraße/Saarstraße:
Der Vorschlag,
die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße
aufzuheben, um dem Verkehr nach der Sperrung der Gerade-aus-Spur in der
Ruhrstraße eine alternative Route anzubieten, wird negativ beurteilt. Nach
Mitteilungen der Technischen Betriebe Schwelm ist das fast 70 Jahre alte
Brückenbauwerk im Bereich der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, den
dann vermutlich verstärkt aus Richtung der Bundesautobahn kommenden
Schwerlastverkehr aufzunehmen. Da die Brücke nach dortiger Einschätzung nicht
die Stabilität besitzt, die dann stark vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen,
wird keine Möglichkeit gesehen, diesen Vorschlag umzusetzen.
Darüber hinaus
würde eine Aufhebung der Sperrung zu erheblichen Rückstauproblemen des
Schwerlastverkehrs der Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen. Um dies
zu vermeiden hat der AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur
Abbindung der Blücherstraße gefasst.
Errichtung
Kreisverkehr am Kreuzungspunkt Am Ochsenkamp/Viktoriastraße:
Bei dem
Kreuzungspunkt Am Ochsenkamp/Viktoriastraße (L 726) wird die Verwaltung nach
der Fertigstellung des neuen Einzelhandelskonzeptes Schwelm die zukünftige
Verkehrsführung (Errichtung Kreisverkehr, Radwegeplanung etc.) - sowohl im
Knotenpunkt selbst als auch in den zuführenden Straßen - prüfen. Da im Rahmen
des Einzelhandelskonzepts u. a. die Entwicklung des „Zassenhausgeländes“
thematisiert wird, kann erst auf Basis des Konzepts die zukünftige
Verkehrsführung des direkten Umfelds zielführend geprüft werden.
Dies alles muss
in enger Abstimmung mit Straßen NRW und der Kreispolizeibehörde geschehen.
Beschlussvorschlag:
Der
AUS der Stadt Schwelm nimmt die Vorlage Nr. 243/2016 zur Kenntnis.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung: gez. Schweinsberg |