Betreff
Überprüfung von Knotenpunkten - mündlicher Antrag der CDU
Vorlage
243/2016
Aktenzeichen
6.1 Sd
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2016 wurde seitens der Verwaltung eine Mitteilung vorgetragen, bei welcher die Anregung der SPD-Fraktion zur Umgestaltung des Knotenpunkts Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße in einen Kreisverkehr behandelt wurde. Während der anschließenden Diskussion wurden mündlich folgende zusätzlichen Anträge gestellt:

Es wurde angefragt, ob an den Knotenpunkten Talstraße/Ruhrstraße (in Richtung Vörfken) sowie Am Ochsenkamp/Viktoriastraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Kreisverkehre errichtet werden können. Außerdem wurde angefragt, ob am Knotenpunkt Talstraße/Saarstraße/Blücherstraße die Straßensperrung aufgehoben werden kann.

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs wird im Folgenden ebenfalls die Verkehrssteuerung am Knotenpunkt Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße thematisiert.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Errichtung von Kreisverkehren auf der Talstraße:

Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW Straßenbaulastträger für alle besagten Knotenpunkte ist und daher bei der Frage, ob dort Kreisverkehre errichtet werden können, als Entscheidungsträger fungiert. Der Landesbetrieb ist nach derzeitigem Stand der Auffassung, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs entlang der Talstraße nicht zielführend sei.

Da bei den Knotenpunkten entlang der Talstraße die Kreisverkehre von einer vierspurigen Bundesstraße gespeist würden, wäre ein Kreisverkehr jeweils zweispurig auszubauen. Hierzu wird eine erhebliche Fläche gebraucht, die derzeit nicht zur Verfügung steht. Während einspurige Kreisverkehre mindestens 26 m Durchmesser benötigen, sind für zweispurige Kreisverkehre mindesten 40 m Durchmesser notwendig. Auch sind an den jeweiligen nördlichen Straßenästen erhebliche Höhenunterschiede vorhanden, welche den Bau von Kreisverkehren erschweren.

Die Errichtung eines Kreisverkehrs ist auch nicht zulässig, wenn eine der Nebenrichtungen weniger als 20% Verkehrsanteil hat. Dies trifft sowohl für die Ruhrstraße als auch die Carl-vom-Hagenstraße zu.

Die Talstraße dient als Hauptverkehrsachse in West-Ost-Richtung und weist hohe Verkehrszahlen auf. Die Errichtung eines Kreisverkehrs würde dazu führen, dass aufgrund der Vorfahrtsregelung eines Kreisverkehrs der Verkehrsfluss, welcher aus der Carl-vom-Hagen-Straße sowie der Ruhrstraße kommt, sich nicht in den Kreisverkehr „einfädeln“ könnte. Daher würden erhebliche Rückstauprobleme drohen.

Da Verkehrsflüsse bei einem Kreisverkehr nicht vorhersehbar sind, können Kreisverkehre nicht mit einer Lichtsignalanlage kombiniert werden. Es wären demnach entweder die benachbarten Lichtsignalanlagen ebenfalls als Kreisverkehre auszubauen oder die betroffenen Lichtsignalanlagen mittels entsprechender Sensorik mit dem Kreisverkehr zu verbinden. Dies setzt jedoch eine aufwändige Signalplanung voraus, deren Kosten von der Stadt zu tragen wären.

Im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Zentrallagers der Firma ALDI im Jahr 1996 in der Saarstraße sind schon damals Überlegungen angestellt worden, von der Saarstraße mittels einer Brücke über die Schwelme eine direkte Zufahrt zur Talstraße als lichtsignalisierten Kreuzungsausbau zu schaffen. Diese neue Zufahrt hätte sich direkt gegenüber der Zufahrt Vörfken/Ruhrstraße befunden, so dass auch dieser Bereich direkt an die Talstraße hätte angebunden werden können. Aus Kostengründen ist das Projekt nicht weiter verfolgt worden. Je nach Variante wurde damals ein Kostenaufwand zwischen 1,0 Mio. bis zu 1,7 Mio. DM geschätzt.

Aus den oben genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zum Bau von den in Rede stehenden Kreisverkehren auf der vierspurigen Talstraße.

 

Darüber hinaus hat am Kreuzungspunkt Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße/Ruhrstraße am 21.12.2016 eine Ortsbesichtigung der Unfallkommission stattgefunden. Teilgenommen haben neben der Stadt Schwelm die Kreispolizeibehörde, der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Bezirksregierung Arnsberg sowie Straßen.NRW.

Das einstimmige Ergebnis des Ortstermins ist gewesen, dass an der bestehenden provisorischen Lösung keine Änderungen vorgenommen sollen. Der jüngste Fußgängerunfall ist nicht Ergebnis der aktuellen Verkehrsführung.

Auf Anregung der Unfallkommission wird geprüft, ob der Fußgängerüberweg von der Carl-vom-Hagen-Straße zur Ruhrstraße weiter nach Osten -auf Höhe des Schnellrestaurants- verlegt werden kann. Aufgrund der vorhandenen Bebauung bzw. ansässigen Gewerbebetriebe ist für den Kraftfahrzeugführer an dieser Stelle eine Querung von Fußgängern eher zu erwarten. Durch die Nähe zum Knotenpunkt sind die Fußgänger besser zu erkennen.

Die Verwaltung wird dies in enger Zusammenarbeit mit Straßen NRW, Kreispolizeibehörde und Ennepe-Ruhr-Kreis weiterverfolgen und dem AUS über den Sachstand informieren.

 

Aufhebung Sperrung Blücherstraße/Saarstraße:

Der Vorschlag, die Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße aufzuheben, um dem Verkehr nach der Sperrung der Gerade-aus-Spur in der Ruhrstraße eine alternative Route anzubieten, wird negativ beurteilt. Nach Mitteilungen der Technischen Betriebe Schwelm ist das fast 70 Jahre alte Brückenbauwerk im Bereich der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, den dann vermutlich verstärkt aus Richtung der Bundesautobahn kommenden Schwerlastverkehr aufzunehmen. Da die Brücke nach dortiger Einschätzung nicht die Stabilität besitzt, die dann stark vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen, wird keine Möglichkeit gesehen, diesen Vorschlag umzusetzen.

Darüber hinaus würde eine Aufhebung der Sperrung zu erheblichen Rückstauproblemen des Schwerlastverkehrs der Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen. Um dies zu vermeiden hat der AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur Abbindung der Blücherstraße gefasst.

 

Errichtung Kreisverkehr am Kreuzungspunkt Am Ochsenkamp/Viktoriastraße:

Bei dem Kreuzungspunkt Am Ochsenkamp/Viktoriastraße (L 726) wird die Verwaltung nach der Fertigstellung des neuen Einzelhandelskonzeptes Schwelm die zukünftige Verkehrsführung (Errichtung Kreisverkehr, Radwegeplanung etc.) - sowohl im Knotenpunkt selbst als auch in den zuführenden Straßen - prüfen. Da im Rahmen des Einzelhandelskonzepts u. a. die Entwicklung des „Zassenhausgeländes“ thematisiert wird, kann erst auf Basis des Konzepts die zukünftige Verkehrsführung des direkten Umfelds zielführend geprüft werden.

Dies alles muss in enger Abstimmung mit Straßen NRW und der Kreispolizeibehörde geschehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der AUS der Stadt Schwelm nimmt die Vorlage Nr. 243/2016 zur Kenntnis.

 


Die Bürgermeisterin

In Vertretung:

gez. Schweinsberg