Sachverhalt:
Nach der Prüfung
durch die GPA weist der Volkshochschulzweckverband erneut einen Fehlbetrag zum
Wirtschaftsjahr 2015 aus. Die Verluste bzw. der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag sind kurzfristig durch die Zweckverbandsmitglieder
auszugleichen. Die Stadt Schwelm muss 23.790,36 € an den
Volkshochschulzweckverband in 2016 für 2015 nachzahlen.
Im Etat 2016 sind
bei der Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zweckverbandsumlage) Haushaltsmittel
in Höhe von 97.000 € veranschlagt worden, zudem wurden bereits 3.997,14 € verwaltungsseitig
überplanmäßig bereitgestellt, sodass bisher insgesamt 100.997,14 € an die
Volkshochschule überwiesen wurden.
Aufgrund der Nachforderung ist eine weitere überplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 23.790,36 € noch in diesem Jahr erforderlich. Zur Deckung dieser
überplanmäßigen Auszahlung stehen Minderauszahlungen bei folgenden
Haushaltsstellen zur Verfügung:
03.07.01.529100 (Aufwendungen für sonst.
Dienstleistungen) i.H.v. 15.000,00 €
03.01.01.525501 (Wartung beweglichen Vermögens ) i.H.v.
1.485,00 €
03.01.05.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 1.110,00 €
03.01.06.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 1.615,00 €
08.01.02.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 3.100,00 €
04.01.01.529100 (Aufwendungen für sonst.
Dienstleistungen) i.H.v. 1.480,36 €
Gem. § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NRW ist die
Dringlichkeitsentscheidung über die überplanmäßige Ausgabe von der
Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied zu treffen, da in 2016 keine politischen
Gremien mehr einberufen werden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin
oder Vertreter im Amt und einweiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle
04.01.04.537900 (Zwecksverbandsumlage) werden für den Ausgleich des Verlustes
2015 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 23.790,36 € an den
Volkshochschulzweckverband bereitgestellt.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung stehen
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100,
03.01.01.525501, 03.01.05.525501.
03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.
Datum:
05.12.2016 _________gez.______ _______gez.________
In Vertretung Dr. Hortolani
Schweinsberg Ratsmitglied
1. Beigeordneter
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin oder dem Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am
05.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei der
Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zwecksverbandsumlage) in Höhe von 23.790,36 €.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen stehen
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100,
03.01.01.525501, 03.01.05.525501.
03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 04.01.04. 537900 |
Bezeichnung
Zweckverbandsumlage
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 23.790,36 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 23.790,36 € bei
03.07.01.529100 (Aufwendungen für sonst.
Dienstleistungen) i.H.v. 15.000,00 €
03.01.01.525501 (Wartung beweglichen Vermögens ) i.H.v. 1.485,00 €
03.01.05.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 1.110,00 €
03.01.06.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 1.615,00 €
08.01.02.525501 (Wartung beweglichen Vermögens) i.H.v. 3.100,00 €
04.01.01.529100 (Aufwendungen für sonst.
Dienstleistungen) i.H.v. 1.480,36 €
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |