Betreff
Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung an den Volkshochschulzweckverband ( Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW)
Vorlage
238/2016
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Nach der Prüfung durch die GPA weist der Volkshochschulzweckverband erneut einen Fehlbetrag zum Wirtschaftsjahr 2015 aus. Die Verluste bzw. der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag sind kurzfristig durch die Zweckverbandsmitglieder auszugleichen. Die Stadt Schwelm muss 23.790,36 € an den Volkshochschulzweckverband in 2016 für 2015 nachzahlen.

Im Etat 2016 sind bei der Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zweckverbandsumlage) Haushaltsmittel in Höhe von 97.000 € veranschlagt worden, zudem wurden bereits 3.997,14 € verwaltungsseitig überplanmäßig bereitgestellt, sodass bisher insgesamt 100.997,14 € an die Volkshochschule überwiesen wurden.  Aufgrund der Nachforderung ist eine weitere überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 23.790,36 € noch in diesem Jahr erforderlich. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung stehen Minderauszahlungen bei folgenden Haushaltsstellen zur Verfügung:

03.07.01.529100 (Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen)  i.H.v.  15.000,00 €
03.01.01.525501 (Wartung beweglichen Vermögens )               i.H.v.   1.485,00 €
03.01.05.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   1.110,00 €
03.01.06.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   1.615,00 €
08.01.02.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   3.100,00 €

04.01.01.529100 (Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen)   i.H.v.   1.480,36 €


Gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ist die  Dringlichkeitsentscheidung über die überplanmäßige Ausgabe von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied zu treffen, da in 2016 keine politischen Gremien mehr einberufen werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einweiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zwecksverbandsumlage) werden für den Ausgleich des Verlustes 2015 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 23.790,36 € an den Volkshochschulzweckverband bereitgestellt.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100, 03.01.01.525501,  03.01.05.525501. 03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.

 

 

Datum: 05.12.2016                     _________gez.______           _______gez.________
                                                                  In Vertretung                Dr. Hortolani                                                                           Schweinsberg                    Ratsmitglied
                                                     1. Beigeordneter

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin oder dem Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 05.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei der Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zwecksverbandsumlage) in Höhe von 23.790,36 €.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100, 03.01.01.525501,  03.01.05.525501. 03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.

 

 



 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

04.01.04.

537900

Bezeichnung

Zweckverbandsumlage

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

23.790,36

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

Deckungsvorschlag:

Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 23.790,36 € bei

03.07.01.529100 (Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen)  i.H.v.  15.000,00 €
03.01.01.525501 (Wartung beweglichen Vermögens )               i.H.v.   1.485,00 €
03.01.05.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   1.110,00 €
03.01.06.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   1.615,00 €
08.01.02.525501 (Wartung beweglichen Vermögens)                i.H.v.   3.100,00 €

04.01.01.529100 (Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen)   i.H.v.   1.480,36 €

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg