Betreff
Liquiditätskredite 2016 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
134/2016/4
Aktenzeichen
3/ Bc
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 den Beschluss gefasst, einen langfristigen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer von 7 Jahren – nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - bis zu einem Zinssatz von 0,47 % aufzunehmen. Die Zustimmung der Kommunalaufsicht wurde am Freitag, den 11.11.2016 eingeholt. Im Laufe des Freitags haben sich Veränderungen in den Konditionen ergeben, so dass nunmehr der günstigste Zinssatz 0,50 % beträgt.

 

Der Kreditgeber hat zugesichert, das aktualisierte Angebot bis heute (15.11.2016) zu halten. Eine Zusage ist am heutigen Tage erforderlich, um das Angebot wahrnehmen zu können.

 

Daher können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer von 7 Jahren – nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – aufzunehmen und aus den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von 0,50 % auszuwählen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.

 

Datum: 15.11.2016

 

 

 

 

 

 

                gez. Grollmann                                                                        gez. Brigitta Gießwein

                Bürgermeisterin                                                                                                                Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 15.11.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Aufnahme eines langfristigen Liquiditätskredites.

 

 

Vorbemerkung:

 

Die Sitzungsvorlage 134/2016/4 ersetzt die Sitzungsvorlage 134/2016/3.

 

 


Die Bürgermeisterin

 In Vertretung 

                                                                                                           gez. Schweinsberg