Sachverhalt:
Der Finanzausschuss
hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 den Beschluss gefasst, einen langfristigen
Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer von 7 Jahren –
nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - bis zu einem Zinssatz von
0,47 % aufzunehmen. Die Zustimmung der Kommunalaufsicht wurde am Freitag, den 11.11.2016 eingeholt. Im Laufe des Freitags
haben sich Veränderungen in den Konditionen ergeben, so dass nunmehr der
günstigste Zinssatz 0,50 % beträgt.
Der Kreditgeber hat
zugesichert, das aktualisierte Angebot bis heute (15.11.2016) zu halten. Eine
Zusage ist am heutigen Tage erforderlich, um das Angebot wahrnehmen zu können.
Daher können die
planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Schwelm
nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass
eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch die
Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin
und ein weiteres Ratsmitglied:
Die Verwaltung wird
beauftragt, umgehend einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für
die Dauer von 7 Jahren – nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – aufzunehmen
und aus den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige
Beratung in den politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von 0,50 %
auszuwählen.
Wegen der
Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.
Datum: 15.11.2016
gez. Grollmann gez. Brigitta Gießwein
Bürgermeisterin Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 15.11.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Aufnahme eines
langfristigen Liquiditätskredites.
Vorbemerkung:
Die Sitzungsvorlage 134/2016/4 ersetzt die
Sitzungsvorlage 134/2016/3.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg