Sachverhalt:
Abwicklung Etatansätze 2015 für Dienstleistungen der TBS
Für die Vergütung der Dienstleistungen der TBS sieht die Stadt entsprechende Haushaltsansätze vor. Die TBS sind bestrebt, diese Ansätze einzuhalten und, wo möglich, nicht ganz auszuschöpfen.
Für 2015 stand ein Volumen von gut 3,4 Mio. € zur Verfügung. Darin berücksichtigt wurde bereits eine Ansatzreduzierung als Konsolidierungsbeitrag in Höhe von knapp 132 T€ zuzüglich 50 T€ Reduzierung der Ansätze für Winterdienstleistungen.
Für die erbrachten Dienstleistungen wurden gut 3,1 Mio. € abgerechnet. Somit wurden die Ansätze in Summe um gut 270 T€ unterschritten. Nachfolgend sind die Abweichungen je Produkt dargestellt:
Produkt |
Ansatz |
Abrechnung |
Abweichung
vom Ansatz |
|
01.01.12 |
46.000 |
17.373,22 |
-28.626,78 |
Grundstücksmanagement |
01.01.13 |
341.700 |
197.587,61 |
-144.112,39 |
Gebäudemanagement |
02.01.02 |
33.900 |
28.992,55 |
-4.907,45 |
Gewerbewesen |
02.01.08 |
14.700 |
3.084,92 |
-11.615,08 |
Brandschutz |
04.01.06 |
45.000 |
29.505,00 |
-15.495,00 |
Heimat-
und sonstige Kulturpflege |
06.01.01 |
2.000 |
1.926,38 |
-73,62 |
Kinderhort |
06.01.02 |
4.000 |
466,13 |
-3.533,87 |
städtische
Kindertagesstätten |
06.02.03 |
165.000 |
238.892,18 |
73.892,18 |
öffentliche
Spielplätze |
10.01.01 |
5.000 |
7.231,00 |
2.231,00 |
Maßnahmen
der Bauaufsicht |
12.01.01 |
1.802.800 |
1.828.996,62 |
26.196,62 |
Gemeindestraßen,
-wege, -plätze |
12.01.02 |
30.000 |
23.441,62 |
-6.558,38 |
Landesstraßen |
12.01.03 |
32.100 |
13.219,50 |
-18.880,50 |
Bundesstraßen |
12.01.04 |
26.600 |
23.362,80 |
-3.237,20 |
Parkeinrichtungen |
12.01.05 |
1.900 |
1.911,76 |
11,76 |
ÖPNV |
13.01.01 |
499.500 |
427.125,00 |
-72.375,00 |
öffentliche
Grünflächen |
13.01.02 |
125.600 |
132.562,00 |
6.962,00 |
öffentliche
Gewässer |
13.01.03 |
16.000 |
10.676,92 |
-5.323,08 |
Friedhofs-
& Bestattungswesen |
13.01.04 |
191.000 |
140.996,99 |
-50.003,01 |
Forstwirtschaft |
13.01.05 |
24.800 |
11.160,01 |
-13.639,99 |
Landwirtschaft |
15.01.01 |
4.750 |
3.191,25 |
-1.558,75 |
Wirtschaftsförderung |
Gesamt |
3.412.350 |
3.141.703,46 |
-270.646,54 |
|
Aufgrund der negativen
Entwicklung des Haushaltes im Laufe des Jahres war der Kämmerer gezwungen,
Haushaltssperren vorzunehmen. Obwohl diese nicht die Dienstleistungen der TBS
betrafen, wurde seitens des Vorstandes in Abstimmung mit dem Kämmerer eine
TBS-interne Sperre für Fremdvergaben im Dienstleistungsbereich ausgesprochen.
Diese strikte Vorgabe führte zwar auf der einen Seite zu einer finanziellen
Entlastung des Haushaltes, auf der anderen Seite wurden teilweise substanz- und
werterhaltende Maßnahmen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt. Dieses
Vorgehen ist somit als einmalig anzusehen. Es kann nicht dauerhaft fortgesetzt
bzw. in kurzen Intervallen wiederholt werden, ohne zu Schäden am städtischen
Vermögen zu führen.
Auf der Ertragsseite wurde der Planansatz für die Gewinnausschüttung in Höhe von 1.318 T€ mit dem ausgeschütteten Jahresergebnis 2014 (1.353 T€) überschritten.
In den Planansätzen des städtischen Etats wurde gemäß Vorgabe aus 2013 ein Konsolidierungsbeitrag der TBS in Höhe von 300 T€ bereits berücksichtigt. Hinzu kommt die Reduzierung der Winterdienstansätze um 50 T€. Durch das Unterschreiten der Aufwandsansätze um gut 270 T€ sowie das Überschreiten des Ertragsansatzes um 35 T€ trugen die TBS in 2015 zu einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung von gut 305 T€ bei. Der gesamte Konsolidierungsbeitrag 2015 beträgt somit 665 T€.
Statusbericht Konsolidierungsbeitrag TBS 2016
Mit Vorlage 088/2013/1 wurden die Maßnahmen dargestellt, mit denen der Konsolidierungsbeitrag 2014 – 2021 der TBS erreicht werden soll. Ergänzend wurde der Niederschrift eine Darstellung der buchungstechnischen Auswirkung der Konsolidierungsmaßnahmen der TBS im städtischen Haushalt beigefügt.
Die Vorgabe des interfraktionellen Antrages aus 2013 war, dass der ursprüngliche Planansatz für 2016 der Gewinnausschüttung um 500 T€ auf 1.650 T€ angehoben wird. Im Laufe der Etatplanung der Folgejahre wurde dieser Ansatz seitens der Stadt um weitere 150 T€ auf 1.800 T€ erhöht.
Für 2016 wurden folgende Maßnahmen zur Realisierung Konsolidierungsbeitrages gemäß politischem Antrag erarbeitet:
1.
Reduzierung der Personalkapazität und somit
der Personalkosten: 225 T€
2.
Reduzierung der Unterdeckung Friedhof durch
Gebührensatzerhöhung: 40 T€
3.
Reduzierung der Planansätze für
TBS-Dienstleistungen
im städtischen Haushalt: 111 T€
4.
Reduzierung des Energieverbrauchs: 20 T€
5.
Fremdvergabe Einlaufreinigung: 25 T€
Bislang wurde nur Maßnahme 3 bei
der Haushaltsplanerstellung realisiert. Der Betrag wurde im Laufe der Planung
auf gut 132 T€ erhöht.
Im Zuge der Etatplanung 2016 wurden die Konsolidierungsbeiträge der Maßnahmen 1 und 5 ebenfalls in die Planansätze eingerechnet, so dass diese um weitere gut 260 T€ reduziert wurden. Analog wurde der Planansatz für die Gewinnausschüttung auf 1.407 T€ reduziert. Über das ursprüngliche Konsolidierungspaket hinaus wurden die Ansätze für Winterdienstleistungen um 50 T€ ohne Anpassung der Gewinnausschüttung reduziert.
In Summe wurden bei der
Ansatzbildung Konsolidierungsbeiträge in Höhe von
700 T€ berücksichtigt.
Die Maßnahme 2 und 4 wirken sich ergebnissteigernd auf das Jahresergebnis der TBS aus. Da das erzielte Jahresergebnis der TBS im Folgejahr an die Stadt ausgeschüttet wird, sind die den Konsolidierungsbeträgen 2 und 4 zugrundeliegenden Maßnahmen bereits im Vorjahr umzusetzen.
Für 2016 bedeutet dies, dass sich die Reduzierung der Unterdeckung Friedhof und des Energieverbrauchs im Jahresabschluss 2015 wiederfinden muss. Dieser Zusammenhang wurde in der o. g. Darstellung zur buchungstechnischen Auswirkung erläutert.
Der Ansatz im Haushaltsplan 2016 für die Ausschüttung des Gewinns 2015 beträgt 1.407 T€. Die tatsächliche Ausschüttung auf Basis des Jahresabschlusses 2015 beläuft sich auf knapp 1.369 T€. Um die geplante Gewinnausschüttung zu erreichen, soll ein Betrag von gut 38 T€ aus der Gewinnrücklage entnommen werden. Damit wird dieser Teil des Konsolidierungsbeitrages exakt erfüllt werden.
Wie erwähnt wurden die Maßnahmen 1, 3 und 5 bei der Haushaltsplanerstellung bereits realisiert. Für eine tatsächliche Konsolidierung ist es erforderlich, dass die reduzierten Planansätze eingehalten werden.
Die Betrachtung der Inanspruchnahme der linearen anteiligen Plan-Ansätze (75 % zum Zeitpunkt der Abrechnung des 3. Quartals) stellt sich folgendermaßen dar:
Produkt |
Ansatz 2016 |
anteiliger Ansatz 2016 (75 %) |
Abrechnung 3. Quartal 2016 |
Abweichung vom anteiligen Ansatz |
|
01.01.12 |
46.000 |
34.500 |
5.704 |
-28.796,12 |
Grundstücksmanagement |
01.01.13 |
270.650 |
202.988 |
164.251 |
-38.736,86 |
Gebäudemanagement |
02.01.02 |
33.900 |
25.425 |
28.653 |
3.228,11 |
Gewerbewesen |
02.01.08 |
14.700 |
11.025 |
307 |
-10.718,50 |
Brandschutz |
04.01.06 |
35.000 |
26.250 |
24.206 |
-2.044,30 |
Heimat- und sonstige Kulturpflege |
06.01.01 |
2.000 |
1.500 |
1.565 |
64,63 |
Kinderhort |
06.01.02 |
4.000 |
3.000 |
1.369 |
-1.631,49 |
städtische Kindertagesstätten |
06.02.03 |
199.550 |
149.663 |
171.626 |
21.963,06 |
öffentliche Spielplätze |
10.01.01 |
0 |
0 |
2.906 |
2.906,25 |
Maßnahmen Bauaufsicht |
12.01.01 |
1.724.900 |
1.293.675 |
1.302.400 |
8.724,58 |
Gemeindestraßen, -wege, -plätze |
12.01.02 |
47.500 |
35.625 |
26.200 |
-9.425,12 |
Landesstraßen |
12.01.03 |
16.500 |
12.375 |
9.626 |
-2.749,25 |
Bundesstraßen |
12.01.04 |
26.600 |
19.950 |
18.266 |
-1.684,46 |
Parkeinrichtungen |
12.01.05 |
1.900 |
1.425 |
11.071 |
9.646,34 |
ÖPNV |
13.01.01 |
447.700 |
335.775 |
259.687 |
-76.088,09 |
öffentliche Grünflächen |
13.01.02 |
125.700 |
94.275 |
80.155 |
-14.120,25 |
öffentliche Gewässer |
13.01.03 |
16.000 |
12.000 |
8.530 |
-3.470,33 |
Friedhofs- & Bestattungswesen |
13.01.04 |
169.000 |
126.750 |
100.825 |
-25.925,13 |
Forstwirtschaft |
13.01.05 |
24.800 |
18.600 |
9.420 |
-9.179,71 |
Landwirtschaft |
15.01.01 |
4.700 |
3.525 |
925 |
-2.600,00 |
Wirtschaftsförderung |
Gesamt |
3.211.100 |
2.408.325 |
2.227.688,36 |
-180.636,64 |
|
Die Abweichung resultiert in
erster Linie aus dem zu Jahresbeginn milden Winter und der hieraus
resultierenden bisher geringen
Abrechnung eines Abschlages. Außerdem wirkt sich die reduzierte
Personalkapazität in allen Bereichen auf den Dienstleistungsbereich aus. Bei
Ausfällen im hoheitlichen Gebührenbereich, besonders bei der Abfallwirtschaft,
erfolgt der Ersatz in erster Linie intern aus der Abteilung Stadtgrün.
Maßnahme 1 (Reduzierung der Personalkosten) liegt ein
Personalentwicklungskonzept (PEK) zugrunde. Grundlage für die erwartete
Aufwandsreduzierung im städtischen Haushalt ist eine Kapazitätsreduzierung bei
den TBS durch Wegfall von Stellen bzw. Stellenanteilen, die sich im
Dienstleistungsbereich auswirken.
Alle bisher fälligen PEK-Maßnahmen wurden realisiert. Die Personalkapazität mit
Auswirkung auf die Dienstleistungsbereiche wurde wie geplant reduziert.
Die Fremdvergabe der Einlaufreinigung (Maßnahme 5) ist erfolgt. Nach Starkregenereignissen ist dennoch teilweise eine zusätzliche Einlaufreinigung erforderlich, die i. d. R. mit eigenem Personal erfolgt. Bei einer Fremdvergabe dieser Zusatzleistung würden ebenfalls weitere Kosten anfallen.
Aufgrund neuer Anforderungen an die Reinheit des eingeleiteten Niederschlagwassers von Straßenoberflächen wurde es erforderlich, einige Straßeneinläufe mit Filtersystemen auszustatten. Neben den Kosten für die erstmalige Ausstattung fallen künftig zusätzliche Kosten für das Reinigen der Filtersäcke an. Aus diesem Grund wird aus heutiger Sicht das Umsetzen dieses Konsolidierungsbetrages für 2016 und Folgejahre als nicht realisierbar eingestuft.
Fazit
Alle erforderlichen
Maßnahmen, die dem Konsolidierungskonzept der TBS für 2016 zugrunde lagen,
wurden umgesetzt. Mit Blick auf die bisherige Inanspruchnahme der Planansätze
erscheint es derzeit nicht unwahrscheinlich, dass die ursprüngliche Vorgabe des
interfraktionellen Antrages (+ 500 T€) sowie die weiteren
Konsolidierungsbeiträge erreicht werden können.
Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Statusbericht zum Konsolidierungsbeitrag der TBS zur Kenntnis zu nehmen.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke