Betreff
a) 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
231/2016
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2017 zugestimmt.

 

Im Rahmen der ursprünglichen Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfall-entsorgungsgebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall des Jahres 2016 zugrunde gelegt. Prognostizierte Erhöhungen der Elektroschrottgebühr und der Grundgebühr für Service-leistungen sowie ein Fortfall der Altpapiererlöse wurden berücksichtigt. Unter diesen Voraus-setzungen konnten die einzelnen Gebührensätze für Restabfall stabil gehalten werden. Für die Bioabfallgebühr wurde eine geringfügige Senkung des Gebührensatzes erreicht. Detail-lierte Informationen sind der Vorlage 173/2016 zu entnehmen.

 

Laut Mitteilung des Kreises bleibt die Erhöhung der Elektroschrottgebühr unter dem für Schwelm kalkulierten Wert. Insofern sind Änderungen der Restabfallgebührensätze nicht erforderlich. Weitere Informationen des Kreises lagen bis zur Vorbereitung der Entscheidung über den Nachtrag zur Abfallgebührensatzung 2017 nicht vor. Die gemäß Vorlage 173/2016 beschlossenen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) einge-arbeitet. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2, Gebührenkalkulation, Anlage 3 und Vergleichsübersicht mit Erläuterungen, Anlage 4) sind zur Beratung der Vorlage 231/2016 erneut beigefügt.

 

Über die Entwicklung der Gebührensätze des Kreises und die Auswirkungen auf die Schwelmer Gebührensätze wird in der Sitzung des Verwaltungsrates berichtet. Falls erforderlich, erfolgt eine Neukalkulation mit Anpassung der Gebührensätze und Vorlage eines überarbeiteten Satzungsentwurfs per Tischvorlage.

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 231/2016 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. Steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke