Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
228/2016
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes 2017 mit Anlagen wurde von der  Kämmerin am 19.08.2016 aufgestellt und von der  Bürgermeisterin bestätigt. Er wurde am 22.09.2016 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 79.171.627 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 78.701.222  € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2017 auf  470.405  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste verringerte  sich der Saldo des Ergebnisplanes auf  350.555  €.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2016 wurde die 3. Änderungsliste zur Kenntnis genommen. Basierend auf diesem Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung und als Anlage 2 den Entwurf der  Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des  Personalwirtschaftskonzeptes).

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 27.10.2016 hat die Bürgermeisterin das Personalwirtschaftskonzept (PWK) für die Jahre 2017 bis 2021 vorgestellt und ihre Positionen hierzu erläutert. Sie hat dabei deutlich gemacht, dass sie eine lineare Fortschreibung der Stelleneinsparungen der vergangenen Jahre angesichts der auf die Stadtverwaltung zukommenden Aufgaben nicht für möglich hält. Hierzu hat sie auch auf entsprechende Entwicklungen in anderen Kommunen verwiesen.

Im Nachgang zur Sitzung wurde der Verwaltungsvorstand von verschiedenen Mitgliedern des Rates darauf angesprochen, ob die Bürgermeisterin mit ihren Vorstellungen den von einer großen Mehrheit des Rates getragenen Weg der Definition und Fortschreibung des erforderlichen Personalkostenbudgets verlassen will. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.

Die von der Bürgermeisterin vorgetragene Einschätzung ist aus einer Vielzahl von Gesprächen innerhalb und außerhalb der Stadt Schwelm gereift. Darüber hinaus ergibt sich die Einschätzung aus den Entwicklungen der Personalkosten und den Interpretationen der Controllingberichte des laufenden Jahres. Es ist offensichtlich, dass die erheblichen Tarif- und Besoldungserhöhungen die Einführung der neuen Entgeltordnung und des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst

neue/geänderte Aufgabenzuweisungen (z.B. im Bereich der Feuerwehr oder Asyl) zu Personalkostensteigerungen geführt haben.

Gerade deshalb ist dem Verwaltungsvorstand wichtig und sehr bewusst, dass auch weiterhin jede Personalentscheidung vor dem Hintergrund der Folgekosten kritisch geprüft werden muss und wird, dies in Einklang mit dem politischen Willen. 

Wie den Ausführungen im Personalwirtschaftskonzept entnommen werden kann, geht es dem Verwaltungsvorstand darum, neue, innovative und zukunftsweisende Maßnahmen im Bereich der Personalwirtschaft zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass auch in Zukunft bei verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen ein solider Haushalt aufgestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund sind das Personalwirtschaftskonzept und die Ausführungen der Bürgermeisterin im Hauptausschuss als Gesprächsangebot an den Rat der Stadt Schwelm zu verstehen. Der Verwaltungsvorstand würde sich freuen, wenn es zu Beginn des Jahres 2017 und mit Blick auf den Haushalt 2018 gelingen würde, einen Weg zu definieren, der die anstehenden Anforderungen an die Stadtverwaltung Schwelm sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang mit den Haushaltskonsolidierungserfordernissen der Stadt Schwelm sowie den Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Haushaltsplanung bringt.

 

In der Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2017  aufgeführt:

 

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe             

(Grundsteuer A)                                                                                                                                           220 v.H.

                                                                                                                                                                                           

für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                  742 v.H.

 

 

Gewerbesteuer auf                                                                                                                    495 v.H.

 

Für die Folgejahre entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.

 

Bezüglich der Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellen Sitzungsvorlagen verwiesen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Stellenplan 2017 wird beschlossen.

 

2.            Der  Haushaltssanierungsplan 2017 mit Fortschreibung des

           Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich ab dem

           Jahr 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan

           enthaltenen  Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des

           Haushaltsplanes umzusetzen.

 

3.            Für das Haushaltsjahr 2017 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

           (siehe Anlage)

 

4.            Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm

           veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der

           ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung

           durchzuführen.

 

 


                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                                                                             In Vertretung

                                                                                                                   gez. Schweinsberg