Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes
2017 mit Anlagen wurde von der Kämmerin
am 19.08.2016 aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er wurde am 22.09.2016 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 79.171.627 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 78.701.222 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für 2017 auf 470.405
€.
Durch Veränderungen
aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste verringerte
sich der Saldo des Ergebnisplanes auf
350.555 €.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 17.11.2016 wurde die 3. Änderungsliste zur Kenntnis
genommen. Basierend auf diesem Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1
die Haushaltssatzung und als Anlage 2 den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes
(mit der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes).
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 27.10.2016 hat die Bürgermeisterin das
Personalwirtschaftskonzept (PWK) für die Jahre 2017 bis 2021 vorgestellt und
ihre Positionen hierzu erläutert. Sie hat dabei deutlich gemacht, dass sie eine
lineare Fortschreibung der Stelleneinsparungen der vergangenen Jahre angesichts
der auf die Stadtverwaltung zukommenden Aufgaben nicht für möglich hält. Hierzu
hat sie auch auf entsprechende Entwicklungen in anderen Kommunen verwiesen.
Im Nachgang zur
Sitzung wurde der Verwaltungsvorstand von verschiedenen Mitgliedern des Rates
darauf angesprochen, ob die Bürgermeisterin mit ihren Vorstellungen den von
einer großen Mehrheit des Rates getragenen Weg der Definition und
Fortschreibung des erforderlichen Personalkostenbudgets verlassen will. Dies
ist ausdrücklich nicht der Fall.
Die von der
Bürgermeisterin vorgetragene Einschätzung ist aus einer Vielzahl von Gesprächen
innerhalb und außerhalb der Stadt Schwelm gereift. Darüber hinaus ergibt sich
die Einschätzung aus den Entwicklungen der Personalkosten und den
Interpretationen der Controllingberichte des laufenden Jahres. Es ist
offensichtlich, dass die erheblichen Tarif- und Besoldungserhöhungen die
Einführung der neuen Entgeltordnung und des Tarifvertrages für den Sozial- und
Erziehungsdienst
neue/geänderte
Aufgabenzuweisungen (z.B. im Bereich der Feuerwehr oder Asyl) zu
Personalkostensteigerungen geführt haben.
Gerade deshalb ist
dem Verwaltungsvorstand wichtig und sehr bewusst, dass auch weiterhin jede
Personalentscheidung vor dem Hintergrund der Folgekosten kritisch geprüft
werden muss und wird, dies in Einklang mit dem politischen Willen.
Wie den
Ausführungen im Personalwirtschaftskonzept entnommen werden kann, geht es dem
Verwaltungsvorstand darum, neue, innovative und zukunftsweisende Maßnahmen im
Bereich der Personalwirtschaft zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass auch in
Zukunft bei verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen ein solider
Haushalt aufgestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund
sind das Personalwirtschaftskonzept und die Ausführungen der Bürgermeisterin im
Hauptausschuss als Gesprächsangebot an den Rat der Stadt Schwelm zu verstehen.
Der Verwaltungsvorstand würde sich freuen, wenn es zu Beginn des Jahres 2017
und mit Blick auf den Haushalt 2018 gelingen würde, einen Weg zu definieren,
der die anstehenden Anforderungen an die Stadtverwaltung Schwelm sowie ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang mit den
Haushaltskonsolidierungserfordernissen der Stadt Schwelm sowie den Vorgaben der
Aufsichtsbehörden zur Haushaltsplanung bringt.
In der
Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2017 aufgeführt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220
v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 742
v.H.
Gewerbesteuer auf 495
v.H.
Für die Folgejahre
entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.
Bezüglich der Erläuterungen
zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellen Sitzungsvorlagen
verwiesen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2017 wird
beschlossen.
2. Der Haushaltssanierungsplan 2017 mit
Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes wird
beschlossen.
Nach dem
Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich ab dem
Jahr 2016 wieder hergestellt. Die
dafür im Haushaltssanierungsplan
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der
Ausführung des
Haushaltsplanes umzusetzen.
3. Für das Haushaltsjahr 2017 wird
folgende Haushaltssatzung erlassen:
(siehe Anlage)
4. Die TBS werden beauftragt, die im
Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten technischen Maßnahmen
und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel nach den Regeln
der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg