Betreff
Beteiligungsbericht 2015
Vorlage
220/2016
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 117 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung (nach der Änderung durch das GO-Reformgesetz) hat die Gemeinde einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.

 

Mit dem Beteiligungsbericht 2015 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 52 Gemeindehaushalts-verordnung NRW (GemHVO NRW) in der neuen Form zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ist der Beteiligungsbericht dem jeweiligen Gesamtabschluss beizufügen.

 

Der Bericht 2015 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Kenntnisnahme durch den Rat wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm hingewiesen.

 


                                                                                                                                             Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg