Betreff
Entwicklung der Schullandschaft (Schulstandorte)
Vorlage
209/2016
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 28.11.2013 beschloss der Rat der Stadt Schwelm, aufgrund der damaligen Entwicklung der Schülerzahlen, die Reduzierung von vier auf drei Grundschulstandorte zum Schuljahr 2018/19.

Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung (s. Vorlage 196/2016) und der Beratung im Schulausschuss am 25.10.2016 kann aus schulfachlicher Sicht die ersatzlose Reduzierung auf drei Schulstandorte nicht mehr aufrechterhalten werden.  Der Schulausschuss empfiehlt daher, die vier Standorte (Jahnstr. 22, Ländchenweg 8, Engelbertstr. 2 und Hattinger Str. 47) beizubehalten und auf Basis der im Schulentwicklungsplan dargestellten  Raumbedarfe zu ertüchtigen.

Der Raumbedarf an den vier Grundschulen ist zu konkretisieren und unter Berücksichtigung möglicher Fördergelder ( z.B. Gute Schule 2020 ) ein Konzept zu erarbeiten. Dieses Konzept wird dem Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am  02.02.2017 vorgelegt.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der am 28.11.2013 in der Vorlage 169/2013 unter Punkt 5 gefasste Beschluss, die Schulstandorte zum Schuljahr 2018/19 auf drei Grundschulstandorte zu reduzieren, wird aufgehoben.

  2. Die vier Grundschulstandorte (Jahnstr. 22, Ländchenweg 8, Engelbertstraße 2 und Hattinger Str. 47) bleiben bestehen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf des Grundstücks „Bahnhof Loh“, Flächenbezeichnung MI3 (West) mit einer Fläche von ca. 8.600 qm weiter zu betreiben.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Rücknahme der Standortaufgabe wurde in der 2. Änderungsliste verarbeitet.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg