Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 28.11.2013 beschloss der Rat der Stadt Schwelm, aufgrund der damaligen
Entwicklung der Schülerzahlen, die Reduzierung von vier auf drei
Grundschulstandorte zum Schuljahr 2018/19.
Nach der aktuellen
Schulentwicklungsplanung (s. Vorlage 196/2016) und der Beratung im
Schulausschuss am 25.10.2016 kann aus schulfachlicher Sicht die ersatzlose
Reduzierung auf drei Schulstandorte nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Schulausschuss empfiehlt daher, die vier
Standorte (Jahnstr. 22, Ländchenweg 8, Engelbertstr. 2 und Hattinger Str. 47)
beizubehalten und auf Basis der im Schulentwicklungsplan dargestellten Raumbedarfe zu ertüchtigen.
Der Raumbedarf an
den vier Grundschulen ist zu konkretisieren und unter Berücksichtigung
möglicher Fördergelder ( z.B. Gute Schule 2020 ) ein Konzept zu erarbeiten.
Dieses Konzept wird dem Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 02.02.2017 vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
- Der am 28.11.2013 in der Vorlage
169/2013 unter Punkt 5 gefasste Beschluss, die Schulstandorte zum
Schuljahr 2018/19 auf drei Grundschulstandorte zu reduzieren, wird
aufgehoben.
- Die vier Grundschulstandorte (Jahnstr.
22, Ländchenweg 8, Engelbertstraße 2 und Hattinger Str. 47) bleiben
bestehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den
Kauf des Grundstücks „Bahnhof Loh“, Flächenbezeichnung MI3 (West) mit
einer Fläche von ca. 8.600 qm weiter zu betreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Rücknahme der
Standortaufgabe wurde in der 2. Änderungsliste verarbeitet.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |