Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 22.09.16 (siehe Sitzungsvorlage 166/2016) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017einschließlich des Haushaltsplanes 2017 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des FB 1 (ohne IT – siehe TOP Ö 8.2) im Hauptausschuss folgende Produkte zu beraten:
01.01.01 - Politische Gremien
01.01.09 - Personal- und Organisationsmanagement
01.01.11 - Rechts- und Versicherungsangelegenheiten der Kommune
01.01.15 - Allgemeine Personalwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2017 mit Stand vom 19.08.2016 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2017 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung
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