Betreff
1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.12.2013)
Vorlage
198/2016
Aktenzeichen
FB7 MS
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Städtische Musikschule Schwelm nimmt seit dem Schuljahr 2007/2008 am Programm „Jedem Kind ein Instrument“ (neu: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) teil. 2015 hat die JeKits-Stiftung eine neue Förderstruktur beschlossen, die in den Musikschulen jetzt sukzessive umzusetzen ist. Gefördert werden ab dem Schuljahr 2018/2019 nur noch das erste und das zweite Schuljahr.

 

In der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

 

§ 2 Abs. 1c): Für den Unterricht im 2. Schuljahr gibt die JeKits-Stiftung eine neue Unterrichtsgebühr von mtl. 23,00 € (bisher 20,00 €) vor.
Für das 3. Schuljahr (Wegfall der Förderung durch die Jekits-Stiftung ab dem Schuljahr 2017/2018) und das 4. Schuljahr (Wegfall der Förderung durch die JeKits-Stiftung ab dem Schuljahr 2018/2019) soll der bisher von der Stiftung gezahlte Förderbeitrag von 35,00 € pro Schüler und Schuljahr auf die Schüler umgelegt werden, sodass sich eine monatlich zu zahlende Unterrichtsgebühr von dann 38,00 € (bisher 35,00 €) ergibt.
Die Gebühren für die Teilnahme am Ensemble ohne JeKits-Unterricht entfallen, da die dafür in Frage kommenden Kinder in der Regel zum Unterricht in der Musikschule angemeldet sind und somit die dort fälligen höheren Unterrichtsgebühren zahlen.

 

§ 5 Abs. 2 und 3: Sozial- und Geschwisterermäßigungen, die in Zukunft nicht mehr von der Jekits-Stiftung erstattet werden, sollen analog der bestehenden Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm gewährt  werden. Danach erhalten  Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Nachweisen eine Sozialermäßigung von 50% und Geschwister eine gestaffelte Geschwisterermäßigung von 10% pro Person bei 2 Geschwistern, 20% bei 3 Geschwistern, 25% bei 4 und 30% bei 5 Geschwistern.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Erlass des 1. Nachtrages zur  Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.12.2013)  wird entsprechend der Verwaltungsvorlage Nr. 198/2016 (Anlage 1) beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Veränderungen, da der Wegfall der von der JeKits-Stiftung gezahlten Fördergelder über eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren ausgeglichen wird.

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg