Sachverhalt:
Bei der
Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung insgesamt 17.840 €
zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien 15.940,00 €
b) Zuschuss Sportabzeichen Schüler 400,00 €
c) Zuschuss für Sportgeräte 1.500,00 €
17.840,00
€
2010 wurde die Höhe
der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien
reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung 2016 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar:
a) |
Förderung nach den
Sportförderungsrichtlinien |
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15.813,31 € |
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Nach den hier vorliegenden Anträgen und der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach den
Richtlinien folgendermaßen dar: |
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a) Ziffer 2.1
Förderung der Jugendarbeit |
2.940,00 € |
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b) Ziffer 2.2
Vereinszuschuss |
705,75 € |
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c) Ziffer 2.3
Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm |
770,00 € |
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d) Ziffer 4.1
Zuschuss zur Übungsleiterinnen – und |
11.397,56 € |
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b) |
Zuschuss an den
Stadtsportverband für die Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und
Schülern |
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400,00 € |
c) |
Zuschuss für
Sportgeräte |
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Es liegen keine Anträge vor |
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0,00 € |
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Gesamt |
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16.213,31 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Sportausschuss nimmt die Vorlage Nr. 191/2016 Zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin I.V. gez. Schweinsberg |