Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien ( SFR ) im Jahr 2016
Vorlage
191/2016
Aktenzeichen
FB 7 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung insgesamt 17.840 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien         15.940,00 €
b) Zuschuss Sportabzeichen Schüler                       400,00 €
c) Zuschuss für Sportgeräte                                                        1.500,00 €
                                                                                                              17.840,00 €

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.

Die Sportförderung 2016 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar:

a)

Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien

 

15.813,31 €

 

Nach den hier vorliegenden Anträgen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach den Richtlinien folgendermaßen dar:

 

 

 

a) Ziffer 2.1 Förderung der Jugendarbeit

2.940,00 €

 

 

b) Ziffer 2.2 Vereinszuschuss

705,75 €

 

 

c) Ziffer 2.3 Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm

770,00 €

 

 

d) Ziffer 4.1 Zuschuss zur Übungsleiterinnen – und
    Übungsleitervergütung

11.397,56 €

 

b)

Zuschuss an den Stadtsportverband für die Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern

 

400,00 €

c)

Zuschuss für Sportgeräte

 

 

 

Es liegen keine Anträge vor

 

0,00 €

 

Gesamt

 

16.213,31 €

 

 


Beschlussvorschlag:

 Der Sportausschuss nimmt die Vorlage Nr. 191/2016 Zur Kenntnis.

 

 


 

 

Die Bürgermeisterin

I.V.

gez. Schweinsberg