Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 22.09.2016 den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes
2017 mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die
zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit ist im
Sportausschuss folgendes Produkt zu beraten:
08 Sportförderung
(Seite 2747 – 2778 des Gesamtetats
bzw. Seite 2779 – 2809
des Auszuges gem. Anlage 1 der Vorlage)
Der elektronischen
Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs
2017 mit Stand vom 19.08.2016 zu dem vorstehend genannten Produkt als Anlage 1
beigefügt. Aufgrund des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen ( 31 Seiten
) wird darauf verzichtet, die Dokumente
den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 166/2016 zur o.g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsansätze 2017 gem. Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Die Bürgermeisterin
I.V. gez. Schweinsberg |