Sachverhalt:
Gemäß
§§ 52 Abs. 1 in Verbindung mit 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der
Kulturausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm
gefassten Beschlüsse Schriftführerinnen / Schriftführer zu bestellen bzw.
abzuberufen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisher bestellten
Schriftführer, Herr Boris Schmittutz, abzuberufen und für diese Aufgabe als
Ergänzung zu den bereits bestellten Schriftführer/in, Frau Margit Passehl und Herrn Andreas
Tolksdorf, Frau Evalena Greif zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Herr Boris Schmittutz wird als
Schriftführer für den Kulturausschuss abberufen.
Frau Evalena Greif wird zur
Schriftführerin für den Kulturausschuss bestellt.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |