Betreff
Ersatzwahl für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I - Schwelm-Nord – (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
185/2016
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schiedsperson Ingrid Orentat-Steding legt ihr Amt als Schiedsperson zum 31.10.2016 nieder. Zur Neubesetzung wurde durch Pressemitteilung in der örtlichen Tagespresse aufgerufen.

 

Herr Dirk Drever, Blücherstr. 60, 58332 Schwelm, hat sich beworben und für den Fall der Wahl bereit erklärt, den Schiedsamtsbezirk Schwelm-Nord zu übernehmen.

 

Aufgrund des gewonnenen Eindrucks eines am 19.09.2016 geführten Gespräches mit der Verwaltungsleitung wird Herr Drever vorbehaltlos für das Schiedsamt vorgeschlagen.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW liegen vor.

Die Stellungnahme der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedspersonen, dass gegen die Wahl von Herrn Drever keine Bedenken bestehen, ist angefordert.

Hinsichtlich der Vertretungsregelung soll es wie bisher bei der am 22.06.2006 durch Beschluss des Rates der Stadt Schwelm getroffenen Regelung verbleiben, nach der sich die Schiedspersonen der Bezirke I und II gegenseitig vertreten.

 

Die Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW ergibt sich aus dem Tatbestand, dass Schiedsamtsbezirke möglichst nahtlos besetzt sein sollten. Nach der Wahl des Herrn Drever durch den Rat der Stadt Schwelm bedarf es noch diverser Formalitäten durch das Amtsgericht Schwelm, bis Herr Drever seine Tätigkeit als Schiedsperson aufnehmen kann. Frau Orentat-Steding steht nach dem 31.10.2016 nicht mehr zur Verfügung. Die nächste Ratssitzung findet erst am 24.11.2016 statt, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1  Gemeindeordnung NRW für notwendig erachtet wird.

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Herr Dirk Drever, Blücherstr. 60, 58332 Schwelm, wird vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung des Bundes Deutscher Schiedspersonen als Nachfolgerin für Frau Ingrid Orentat-Steding zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt. Die Vertretungsregelung richtet sich nach dem Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 22.06.2006.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 27.10.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW über die Wahl des Herrn Dirk Drever als Nachfolger für Frau Ingrid Orentat-Steding zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I samt Vertretungsregelung.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann