Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2017 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
175/2016
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2016

Gebührensatz

2017

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

1,80

1,67

- 0,13

- 7,2

Klasse B

1,44

1,42

- 0,02

- 1,4

Klasse C

1,12

1,12

 --

 --

Sommerreinigung

(sonst. Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,74

1,74

 --

 --

Klasse B

2,78

2,78

 --

 --

Klasse C

3,13

3,13

 --

 --

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen Gebührensatzes dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 801.050 €. Im Vergleich zum Vorjahr (772.750 €) ist eine Erhöhung von 28.300 € (+ rd. 4 %) zu verzeichnen. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um insgesamt 31.650 € bleibt der fiktive einheitliche Gebührensatz der Klasse C auf Vorjahresniveau. Bei den Klassen A und B wird eine Senkung um rd. 3,7 % bzw. rd. 0,5 % erreicht.

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen Mitarbeiter und der Fahrzeuge Durchschnittszeiten aus 11 Jahren zugrunde gelegt. Die Personalkosten der Verwaltungs-beschäftigten basieren auf den tatsächlichen Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist sowohl bei den gewerblichen als auch bei den Verwaltungsmitarbeitern mit einem Mehrbedarf von rd. 15.000 € zu rechnen. Für Fahrzeugkosten werden unter Berücksichtigung einer Pauschale für die Bereitstellung eines Winterdienst-Fahrzeuges durch Dritte rd. + 10.000 € mehr eingeplant. Durch Einrechnung eines Überdeckungsbetrages von 25.000 € wird die Kostenerhöhung aufgefangen.

Bei der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 521.600 € (+ rd. 300 €) in etwa dem Vorjahreswert. Durch Verschiebung von Personalkosten zulasten des Winterdienstes (- rd. 15.000 €), Einsparungen bei den KFZ-Kosten (- rd. 36.000 €) und bei der Verwaltungsumlage (- rd. 10.000 €) können Unterdeckungsbeträge aus Vorjahren in Höhe von rd. 107.000 € ohne Erhöhung der Gebührensätze ausgeglichen werden.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeterlängen in der Klasse A um 356 m und in der Klasse B um 51 m. In der Klasse C sind Zugänge von 531 m zu verzeichnen. Bei der Winterdienstgebühr ändert sich hierdurch lediglich der Gebührensatz der Klasse A um + 0,03 €. Auf die Gebührensätze der Straßenreinigung wirken sich die Veränderungen negativ in den Klassen A (+ 0,03 €) und B  (+ 0,01 €) und positiv in der Klasse C (- 0,01 €) aus.

 


 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2016

2017

Veränderung

Winterdienst Klasse C

22,40 €

22,40 €

+ 0,00 €

Sommerreinigung Klasse C

62,60 €

62,60 €

+ 0,00 €

Straßenreinigung gesamt

85,00 €

85,00 €

+ 0,00 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.


 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke