Sachverhalt:
Gebührensätze
Im
Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:
|
Gebührensatz 2016 |
Gebührensatz 2017 |
Veränderung |
|
|
€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
|
|
|
|
Klasse
A |
1,80 |
1,67 |
- 0,13 |
- 7,2 |
Klasse
B |
1,44 |
1,42 |
- 0,02 |
- 1,4 |
Klasse
C |
1,12 |
1,12 |
-- |
-- |
Sommerreinigung (sonst.
Straßenreinigung) |
|
|
|
|
Klasse
A |
1,74 |
1,74 |
-- |
-- |
Klasse
B |
2,78 |
2,78 |
-- |
-- |
Klasse
C |
3,13 |
3,13 |
-- |
-- |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Die
Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für
die Klasse C (Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen
Gebührensatzes dargestellt.
Kosten
/ Erlöse
Die
Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 801.050 €. Im Vergleich zum
Vorjahr (772.750 €) ist eine Erhöhung von 28.300 € (+ rd. 4 %) zu verzeichnen.
Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um insgesamt 31.650 € bleibt der fiktive
einheitliche Gebührensatz der Klasse C auf Vorjahresniveau. Bei den Klassen A
und B wird eine Senkung um rd. 3,7 % bzw. rd. 0,5 % erreicht.
Im
Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den
Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen
Mitarbeiter und der Fahrzeuge Durchschnittszeiten aus 11 Jahren zugrunde
gelegt. Die Personalkosten der Verwaltungs-beschäftigten basieren auf den
tatsächlichen Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist sowohl bei den
gewerblichen als auch bei den Verwaltungsmitarbeitern mit einem Mehrbedarf von
rd. 15.000 € zu rechnen. Für Fahrzeugkosten werden unter Berücksichtigung einer
Pauschale für die Bereitstellung eines Winterdienst-Fahrzeuges durch Dritte rd.
+ 10.000 € mehr eingeplant. Durch Einrechnung eines Überdeckungsbetrages von
25.000 € wird die Kostenerhöhung aufgefangen.
Bei
der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 521.600 € (+ rd. 300 €) in
etwa dem Vorjahreswert. Durch Verschiebung von Personalkosten zulasten des
Winterdienstes (- rd. 15.000 €), Einsparungen bei den KFZ-Kosten (- rd. 36.000
€) und bei der Verwaltungsumlage (- rd. 10.000 €) können Unterdeckungsbeträge
aus Vorjahren in Höhe von rd. 107.000 € ohne Erhöhung der Gebührensätze
ausgeglichen werden.
In
der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich
Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt
sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund
von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeterlängen in der Klasse A um 356 m und in der Klasse B um 51 m. In der
Klasse C sind Zugänge von 531 m zu verzeichnen. Bei der Winterdienstgebühr
ändert sich hierdurch lediglich der Gebührensatz der Klasse A um + 0,03 €. Auf
die Gebührensätze der Straßenreinigung wirken sich die Veränderungen negativ in
den Klassen A (+ 0,03 €) und B (+ 0,01
€) und positiv in der Klasse C (- 0,01 €) aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener
Frontlänge in einer Anliegerstraße.
|
2016 |
2017 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
22,40 € |
22,40 € |
+ 0,00 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
62,60 € |
62,60 € |
+ 0,00 € |
Straßenreinigung
gesamt |
85,00 € |
85,00 € |
+ 0,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |