Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Schwelm
Vorlage
167/2016
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden  Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 nebst Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 28.04.2016 (Vorlage 081/2016) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungs-prüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren dabei die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). 

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durchgeführt. Der im Prüfbericht vom 24.08.2016 enthaltene Bestätigungsvermerk enthält die Feststellung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.    

 

Der Prüfbericht wurde in die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.09.2016 eingebracht. Die dazugehörige Sitzungsvorlage (Vorlage 154/2016) enthält die Empfehlung des Ausschusses an den Rat den geprüften Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht festzustellen und der Bürgermeisterin die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht beraten und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. 

 

Nach Umbuchung des im Entwurf zum Jahresabschluss 2015 noch nicht umgebuchten Jahresfehlbetrages 2014 (8.990.643,75 €) und Umbuchung des Jahresfehlbetrages 2015 (5.176.111,32 €) reduziert sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 3.968.818,35 €.

 

Der Endstand des Jahresabschlussentwurfes 2015 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Wunsch können zusätzlich Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwelm nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme in Höhe von 181.132.116,78 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.176.111,32 € gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.176.111,32 € wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Der Bürgermeisterin wird für den Jahresabschluss 2015 die uneingeschränkte Entlastung erteilt

 


Die Bürgermeisterin

      In Vertretung

                                                                                                                                             gez. Schweinsberg