Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes wurde von der Kämmerin am 19.08.2016 aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2017 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 79.171.627 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 78.701.222 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2017 somit auf + 470.405 €.
Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben, so dass Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage nicht erforderlich sind.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon im Jahr 2016) nicht mehr vor.
Dies ergibt sich auch daraus, dass nach dem Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt ist.
Mit Sitzungsvorlage 109/2016 wurde zur Ratssitzung am
30.06.2016 ein „Vorabzahlenwerk“ vorgelegt, das den aktuellen Stand der von den jeweiligen Fachbereichen gemeldeten
Etatansätze der Produktbereiche 1 – 15 zusammenfasste, damit bereits in den
Fachausschüssen, die direkt nach der Sommerpause bis zur „formalen“
Etateinbringung stattfinden, erste Beratungen über die jeweiligen
Haushaltsansätze möglich waren.
Der Produktbereich
16 – Allgemeine Finanzwirtschaft – war
lediglich nachrichtlich aufgeführt.
Dies begründete sich darin, dass grundlegende Daten für die
weitere Haushaltsplanung in verschiedenen Bereichen noch nicht vorlagen.
Zwischenzeitlich wurde zum GFG 2017 am
21.07.2016 eine Arbeitskreisrechnung
erstellt, die erste belastbare Daten zu
Schlüsselzuweisungen, Schul – und Sportpauschale, Investitionspauschale etc.
enthält.
Das Innenministerium hat zudem am 25.07.2016 einen neuen Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2017 – 2020 vorgelegt.
Hierin
sind auch die Ergebnisse der Mai – Steuerschätzung für die Anteile an der Einkommen – und Umsatzsteuer
berücksichtigt worden.
Die Planansätze im Bereich des Ergebnisplanes beruhen bis 2020 überwiegend auf diesem Orientierungserlass unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten. Für das Folgejahr 2021 wurden, wie in den Vorjahren, die aktuell berechneten geometrischen Mittelwerte als Maximalwerte zu Grunde gelegt.
Bei den Schlüsselzuweisungen wurden die Daten der Arbeitskreisrechnung für das Jahr 2017 ausgewertet, die Ansätze für die Folgejahre basieren auf dem aktuellen Orientierungsdatenerlass.
Im Rahmen der Vorlage
des Vorabzahlenwerks wurde in einem ersten Schritt der
Ansatz der Schlüsselzuweisungen gegenüber der bisherigen Planung um 1,25 Mio. €
abgesenkt.
Insbesondere durch
die Erhöhung des zur Verfügung stehenden Grundbetrages fiel der Rückgang bei den
Schlüsselzuweisungen tatsächlich
deutlich geringer aus.
Nach dem Stand der
Arbeitskreisrechnung muss gegenüber der bisherigen Planung „nur“ mit einem
Rückgang um rd. 400.000 € gerechnet werden.
Der Ansatz der Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz von 47,9 % (bisherige Finanzplanung des Kreises für 2017) unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen ermittelt.
Hier muss das weitere Verfahren im Rahmen der Gemeindebeteiligung abgewartet werden.
Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer entsprechen den Werten aus der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2017.
Im Einzelnen liegen dem Haushaltsplanentwurf folgende Hebesätze für das Jahr 2017 zu Grunde:
Grundsteuer A |
220 v.H. |
Grundsteuer B |
820 v.H. |
Gewerbesteuer: |
495 v.H. |
Anpassungen wurden hier lediglich beim Ansatz der Gewerbesteuer im Rahmen des aktuellen Steueraufkommens vorgenommen.
Sämtliche Änderungen von Etatpositionen, die sich seit der Vorlage des Vorabzahlenwerkes ergeben haben, sind aus der beigefügten Veränderungsliste ersichtlich (Anlage 1).
Zum
Haushaltssanierungsplan:
Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2016 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.
Zu den bisherigen 25 Maßnahmen ist eine weitere hinzugekommen (Ertragssteigerungen bei der Hundesteuer im Rahmen der Anpassung der Satzung), ferner wurde die Maßnahme Neukonzeption „Schulstandorte/Verwaltungsgebäude“ in zwei getrennte Maßnahmen unterteilt.
Auch alle übrigen Konsolidierungsmaßnahmen wurden überprüft und inhaltlich an die Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2017 angepasst.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |