Betreff
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
a) Beschluss des Planugskonzeptes
b) Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Vorlage
157/2016
Aktenzeichen
FB 6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg (sh. Übersichtsplan Anlage 1) weisen schwere Fahrbahnschäden auf und sind nahezu vollständig in die schlechteste Zustandsklasse Nr. 5 eingestuft (sh. hierzu Anlage 2). Zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens ist eine nachhaltige Erneuerung geboten, die im Anschluss durch Beiträge refinanzierbar ist.

Im Rahmen der Etatgespräche für das Haushaltsjahr 2016 wurde die von der Verwaltung erarbeitete Maßnahmenplanung dem AUS vorgestellt. Die Erneuerung der Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg war darin für die Jahre 2017 ff. als ein Bauprogramm vorgesehen. Die bereits im Jahr 2015 vorgesehene teilweise Fahrbahnerneuerung des Lausitzer Weges wurde zugunsten der nachhaltigen und wirtschaftlichen Erhaltung des Infrastrukturvermögens verschoben und entsprechend im Haushalt 2016 ff dargestellt. Die Planungsleistungen zur Erneuerung der o. a. Straßen sollten ursprünglich in 2017 erfolgen und der technische Ausbau in den darauf folgenden drei Jahren.

In der ersten Jahreshälfte 2016 trat die AVU an die Stadt heran und bat die Erneuerung vorzuziehen, da die Erneuerung aller Versorgungsleitungen im Tilsiter Weg dringend erforderlich ist und im Jahr 2017 erfolgen soll. Die Baumaßnahme der AVU wird voraussichtlich sechs bis sieben Monate dauern und es soll bereits im Januar 2017 begonnen werden. Eine abgestimmte Baumaßnahme mit der AVU ist aufgrund der möglichen Kostenersparnis durch Nutzung der Synergieeffekte sinnvoll und erstrebenswert.

Der Glatzer Weg und der Tilsiter Weg gehen jeweils vom Ulmenweg ab und sind durch den Lausitzer Weg verbunden. Das Gesamtbild der Straßen betrachtet ähneln diese charakterlich einer Sackgasse, so dass dort lediglich Anliegerverkehr besteht. Eine separate Betrachtung des Tilsiter Weges ist aus vorgenannten Gründen nicht zielführend.

Mit der Realisierung des Bauprogramms soll bereits in 2017 nach Abschluss der AVU-Arbeiten begonnen werden. Hierfür sind Finanzmittel in Höhe von 260.000 € im städtischen Haushaltsplan für 2017 vorgesehen; eine Verpflichtungsermächtigung über eine weitere Summe von 1 Mio. € ermöglicht die vollständige Auftragsvergabe.

 

Planung

Alle drei Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone und sind reine Anliegerstraßen mit Sackgassencharakter. D. h. es findet keinerlei Durchgangsverkehr statt. Auf der nördlichen Straßenseite weisen alle drei Straßen überwiegend Gehwege mit einer Breite zwischen 1,00 m und 1,50 m im Bestand aus. Im Übergang vom Glatzer Weg in den Lausitzer Weg und der östliche Übergang vom Lausitzer Weg in den Tilsiter Weg sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten keine Gehwege vorhanden.

Die in Anliegerstraßen mit beidseitiger Bebauung üblichen durchgehenden Gehwegbreiten von beidseitig 2,50 m sind planerisch und baulich nicht darstellbar. Ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen Mischflächenprinzip wurde geprüft und ist u. a. wegen der Oberflächenentwässerung nicht zu empfehlen.

Deshalb wird vorgeschlagen, die drei Straßen wie bisher, nämlich mit Fahrbahnbreiten von jeweils ca. 5,50 m und Gehwegen einseitig auf der nördlichen Seite mit einer Breite von 1,50 m auszubauen. Dort wo es möglich ist, soll der Gehweg auch breiter werden. Auf den südlichen Seiten befindet sich gegenwärtig nahezu durchgängig eine Art „Schrammbord“. Dieser grenzt den Verkehr gegenüber den privaten Grundstücken ab und wird im Rahmen der Baumaßnahme ebenfalls erneuert. Die Gehwege sowie die Schrammborde werden mit Rundbordsteinen  ausgestattet. Die Auftrittshöhe der Rundbordsteine soll 4 cm betragen und  die Gehwege und Schrammborde sollen den gleichen Aufbau wie die Fahrbahnen erhalten, damit diese im Begegnungsfall überfahren werden können. Somit sind weiterhin ein geregelter und sicherer Fußgängerverkehr sowie Fahrbahnparken gewährleistet.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, für die drei Straßen sowohl die Straßenentwurfsplanung als auch die Straßenausführungsplanung in diesem Jahr an ein externes Fachbüro zu vergeben, damit nach Abschluss der AVU-Arbeiten der Baubeginn in 2017 gewährleistet werden kann. Die Straßenausführungsplanung soll allerdings erst nach Beteiligung der Anlieger/Grundstückseigentümer unter Berücksichtigung evtl. vorgebrachter Anregungen gefertigt werden.

 


a)      Beschlussvorschlag für den AUS:

 

  1. Dem Plankonzept der Verwaltung zum Ausbau von Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg wird zugestimmt. Das Plankonzept soll den betroffenen Anliegern/Grundstückseigentümern zur möglichen Stellungnahme vorgestellt werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenentwurfsplanung und die Straßenausführungsplanung (gemäß HOAI) an ein externes Fachbüro zu vergeben.
  3. Der AUS empfiehlt dem Rat, bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 „Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 € hierfür bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von 30.000 €.

 

b)      Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Schwelm:

Der Rat stellt bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 „Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 € bereit.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von 30.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

09.02.02 / 0246.785200

Bezeichnung

     Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg  

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

60.000

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von 30.000 €.

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

I.                    V.

            gez. Schweinsberg