a) Beschluss des Planugskonzeptes
b) Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Sachverhalt:
Die Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg (sh.
Übersichtsplan Anlage 1) weisen schwere Fahrbahnschäden auf und sind nahezu
vollständig in die schlechteste Zustandsklasse Nr. 5 eingestuft (sh. hierzu
Anlage 2). Zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens ist eine nachhaltige
Erneuerung geboten, die im Anschluss durch Beiträge refinanzierbar ist.
Im Rahmen der Etatgespräche für das Haushaltsjahr 2016 wurde die von der
Verwaltung erarbeitete Maßnahmenplanung dem AUS vorgestellt. Die Erneuerung der
Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg war darin für die Jahre
2017 ff. als ein Bauprogramm vorgesehen. Die bereits im Jahr 2015 vorgesehene
teilweise Fahrbahnerneuerung des Lausitzer Weges wurde zugunsten der
nachhaltigen und wirtschaftlichen Erhaltung des Infrastrukturvermögens
verschoben und entsprechend im Haushalt 2016 ff dargestellt. Die Planungsleistungen
zur Erneuerung der o. a. Straßen sollten ursprünglich in 2017 erfolgen und der
technische Ausbau in den darauf folgenden drei Jahren.
In der ersten Jahreshälfte 2016 trat die AVU an die Stadt heran und bat
die Erneuerung vorzuziehen, da die Erneuerung aller Versorgungsleitungen im
Tilsiter Weg dringend erforderlich ist und im Jahr 2017 erfolgen soll. Die
Baumaßnahme der AVU wird voraussichtlich sechs bis sieben Monate dauern und es
soll bereits im Januar 2017 begonnen werden. Eine abgestimmte Baumaßnahme mit
der AVU ist aufgrund der möglichen Kostenersparnis durch Nutzung der
Synergieeffekte sinnvoll und erstrebenswert.
Der Glatzer Weg und der Tilsiter Weg gehen jeweils vom Ulmenweg ab und
sind durch den Lausitzer Weg verbunden. Das Gesamtbild der Straßen betrachtet
ähneln diese charakterlich einer Sackgasse, so dass dort lediglich
Anliegerverkehr besteht. Eine separate Betrachtung des Tilsiter Weges ist aus
vorgenannten Gründen nicht zielführend.
Mit der Realisierung des Bauprogramms soll bereits in 2017 nach
Abschluss der AVU-Arbeiten begonnen werden. Hierfür sind Finanzmittel in Höhe
von 260.000 € im städtischen Haushaltsplan für 2017 vorgesehen; eine
Verpflichtungsermächtigung über eine weitere Summe von 1 Mio. € ermöglicht die
vollständige Auftragsvergabe.
Planung
Alle drei Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone und sind
reine Anliegerstraßen mit Sackgassencharakter. D. h. es findet keinerlei
Durchgangsverkehr statt. Auf der nördlichen Straßenseite weisen alle drei
Straßen überwiegend Gehwege mit einer Breite zwischen 1,00 m und 1,50 m im
Bestand aus. Im Übergang vom Glatzer Weg in den Lausitzer Weg und der östliche
Übergang vom Lausitzer Weg in den Tilsiter Weg sind aufgrund der geringen
Fahrbahnbreiten keine Gehwege vorhanden.
Die in Anliegerstraßen mit beidseitiger Bebauung üblichen durchgehenden
Gehwegbreiten von beidseitig 2,50 m sind planerisch und baulich nicht
darstellbar. Ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen
Mischflächenprinzip wurde geprüft und ist u. a. wegen der
Oberflächenentwässerung nicht zu empfehlen.
Deshalb wird vorgeschlagen, die drei Straßen wie bisher, nämlich mit
Fahrbahnbreiten von jeweils ca. 5,50 m und Gehwegen einseitig auf der
nördlichen Seite mit einer Breite von 1,50 m auszubauen. Dort wo es möglich
ist, soll der Gehweg auch breiter werden. Auf den südlichen Seiten befindet
sich gegenwärtig nahezu durchgängig eine Art „Schrammbord“. Dieser grenzt den
Verkehr gegenüber den privaten Grundstücken ab und wird im Rahmen der
Baumaßnahme ebenfalls erneuert. Die Gehwege sowie die Schrammborde werden mit
Rundbordsteinen ausgestattet. Die
Auftrittshöhe der Rundbordsteine soll 4 cm betragen und die Gehwege und Schrammborde sollen den
gleichen Aufbau wie die Fahrbahnen erhalten, damit diese im Begegnungsfall
überfahren werden können. Somit sind weiterhin ein geregelter und sicherer
Fußgängerverkehr sowie Fahrbahnparken gewährleistet.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, für die drei Straßen sowohl die
Straßenentwurfsplanung als auch die Straßenausführungsplanung in diesem Jahr an
ein externes Fachbüro zu vergeben, damit nach Abschluss der AVU-Arbeiten der
Baubeginn in 2017 gewährleistet werden kann. Die Straßenausführungsplanung soll
allerdings erst nach Beteiligung der Anlieger/Grundstückseigentümer unter
Berücksichtigung evtl. vorgebrachter Anregungen gefertigt werden.
a) Beschlussvorschlag
für den AUS:
- Dem Plankonzept der Verwaltung zum
Ausbau von Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg wird zugestimmt.
Das Plankonzept soll den betroffenen Anliegern/Grundstückseigentümern zur
möglichen Stellungnahme vorgestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Straßenentwurfsplanung und die Straßenausführungsplanung (gemäß HOAI) an
ein externes Fachbüro zu vergeben.
- Der AUS empfiehlt dem Rat, bei der
Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 „Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter
Weg, Glatzer Weg“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 €
hierfür bereitzustellen.
Die Deckung
erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 „Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei der
Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von 30.000
€.
b) Beschlussvorschlag
für den Rat der Stadt Schwelm:
Der Rat stellt bei
der Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 „Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter
Weg, Glatzer Weg“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 € bereit.
Die Deckung
erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 „Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei der
Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von 30.000
€.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 09.02.02 / 0246.785200 |
Bezeichnung
Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg,
Glatzer Weg |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 60.000 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 „Neue Mitte“ in Höhe von 30.000 € und bei
der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 „Ausbau Lindenstraße“ in Höhe von
30.000 €. |
Die Bürgermeisterin I. V. gez.
Schweinsberg |
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