Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befindet
sich aktuell im Fortschreibungsprozess des Bundesverkehrswegeplanes 2030
(BVWP).
Zum Entwurf des BVWP hat das Ministerium einen entsprechenden Link
angelegt:
www.bmvi.de.
Die Auswertung des BVWP-Entwurfs ergibt, dass der Bund bei der
Fortschreibung des BVWP sowohl den kreuzungsfreien Ausbau des Autobahnkreuzes
Wuppertal-Nord (Seite 124, Projekt Nr. 26) als auch den Ausbau der B 483 n als
Ortsumfahrung Schwelm (Seite 131, Projekt Nr. 323) in den „vordinglichen
Bedarf“ aufnehmen will.
Die Ortsumfahrung ist auch auf ganzer Länge (also zwischen Autobahnkreuz
im Norden und Ennepetal-Königsfeld im Süden) enthalten.
Somit würden beide Schwelmer Projekte eine hohe Priorisierung erhalten,
was notwendig ist, um überhaupt umgesetzt werden zu können.
Beschlussvorschlag:
Der AUS nimmt den
Bericht der Verwaltung zum
Bundesverkehrswegeplan 2030 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |