Sachverhalt:
Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner Sitzung am 14.10.2013
die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) beschlossen. Die Kreisverwaltung
wurde beauftragt, intensive Grundlagen durchzuführen. Dies betraf insbesondere
die Durchführung einer kreisweiten Mobilitätsbefragung im Jahr 2014 sowie eine
flächendeckende Vollerhebung der Fahrgastnachfrage auf allen im EN-Kreis
verkehrenden Linien Ende 2014 / Anfang 2015.
Mit Schreiben vom 05.07.2016, dass dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt
ist, tritt nun die Kreisverwaltung in das formale Beteiligungsverfahren der
kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 9 Abs. 1
des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW)
zum NVP-Entwurf ein. Die Stellungnahmen an den EN-Kreis sollen bis zum 10.10.2016
erfolgen.
Aufgrund der Datengröße von über 20 MB hat die Kreisverwaltung den
NVP-Entwurf nicht als Datei zugesendet sondern als Download zur Verfügung
gestellt.
Der Link lautet: http://dms2.planersocietaet.de/
Der Benutzername lautet: EN-NVP
Das Kennwort lautet: NVP-Download
Vertreter von Kreisverwaltung und der Gutachterbüros werden in der
Sitzung des AUS den NVP-Entwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Stadtverwaltung Schwelm bringt hiermit den NVP-Entwurf zur
Kenntnisnahme sowie zu den weiteren Beratungen der politischen Gremien ein.
Der umfangreiche Bericht gliedert sich in die Teile:
- A: Bestandsanalyse (Seite 15 – 88),
- B: Kreisstandards (Seite 89 - 120),
- C: Maßnahmenkonzept Leistungsangebot
(Seite 121 – 190), das Kapitel 16 Zielnetz fehlt noch.
- D: Infrastrukturkonzept (Seite 191 –
212).
In dem Maßnahmenkonzept sind in den Kapiteln 15 die Detailkonzepte
(Seite 171 – 184) dargestellt.
- Für den Korridor Bochum – Hattingen -
Haßlinghausen - Schwelm wird eine
Ausweitung des ÖPNV-Angebotes vorgeschlagen. Die dort verkehrenden Linien
SB 37 und L 557 sollen Taktverdichtungen von derzeit 60 Minuten auf
zukünftig 30 Minuten erfolgen.
In dem Infrastrukturkonzept ist in Kapitel 18 (Seite 192 – 203) ist
EN-kreisweit die Haltestellensituation bezüglich ihrer Eignung für sensorisch
eingeschränkter Menschen untersucht und ein Prioritätenkatalog erstellt worden.
Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 8 Abs. 3) müssen bis 2022 alle
öffentlichen Nahverkehrshaltestellen sein. Im Stadtgebiet Schwelm sind von den
insgesamt 121 Bus- und Bahnsteigen 33 Haltesteige barrierefrei und 88
Haltesteige nicht barrierefrei (s. Seite 198).
Da dies mit hohem baulichem und finanziellem Aufwand verbunden sein
wird, ist zunächst einen Prioritätenkatalog entwickelt worden, der die
örtlichen Haltestellen mit den jeweils über 200 Einsteiger pro Tag benennt. Für
Schwelm sind dies die folgenden Haltestellen (s. S. 202):
·
Schwelm
Markt
·
Kreishaus
·
Möllenkotten
·
Potthoffstraße
·
Nordstraße
·
Friedhof
Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
der Stadt Schwelm nimmt den Entwurf zur dritten Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes für den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt Schwelm, eine Stellungnahme an den EN-Kreis abzugeben .
2.
Die Verwaltung der Stadt Schwelm wird
beauftragt, die Anregungen des Rates der Stadt Schwelm im Rahmen des formalen
Beteiligungsverfahrens an die Kreisverwaltung weiterzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |