Betreff
Dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den EN-Kreis - Formale Beteiligung
Vorlage
155/2016
Aktenzeichen
6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner Sitzung am 14.10.2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) beschlossen. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt, intensive Grundlagen durchzuführen. Dies betraf insbesondere die Durchführung einer kreisweiten Mobilitätsbefragung im Jahr 2014 sowie eine flächendeckende Vollerhebung der Fahrgastnachfrage auf allen im EN-Kreis verkehrenden Linien Ende 2014 / Anfang 2015.

 

Mit Schreiben vom 05.07.2016, dass dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, tritt nun die Kreisverwaltung in das formale Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 9 Abs. 1  des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) zum NVP-Entwurf ein. Die Stellungnahmen an den EN-Kreis sollen bis zum 10.10.2016 erfolgen.

 

Aufgrund der Datengröße von über 20 MB hat die Kreisverwaltung den NVP-Entwurf nicht als Datei zugesendet sondern als Download zur Verfügung gestellt.

Der Link lautet: http://dms2.planersocietaet.de/

Der Benutzername lautet: EN-NVP

Das Kennwort lautet: NVP-Download

Vertreter von Kreisverwaltung und der Gutachterbüros werden in der Sitzung des AUS den NVP-Entwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Stadtverwaltung Schwelm bringt hiermit den NVP-Entwurf zur Kenntnisnahme sowie zu den weiteren Beratungen der politischen Gremien ein.

 

Der umfangreiche Bericht gliedert sich in die Teile:

  • A: Bestandsanalyse (Seite 15 – 88),
  • B: Kreisstandards (Seite 89 -  120),
  • C: Maßnahmenkonzept Leistungsangebot (Seite 121 – 190), das Kapitel 16 Zielnetz fehlt noch.
  • D: Infrastrukturkonzept (Seite 191 – 212). 

 

In dem Maßnahmenkonzept sind in den Kapiteln 15 die Detailkonzepte (Seite 171 – 184) dargestellt.

  • Für den Korridor Bochum – Hattingen - Haßlinghausen - Schwelm  wird eine Ausweitung des ÖPNV-Angebotes vorgeschlagen. Die dort verkehrenden Linien SB 37 und L 557 sollen Taktverdichtungen von derzeit 60 Minuten auf zukünftig 30 Minuten erfolgen.

 

In dem Infrastrukturkonzept ist in Kapitel 18 (Seite 192 – 203) ist EN-kreisweit die Haltestellensituation bezüglich ihrer Eignung für sensorisch eingeschränkter Menschen untersucht und ein Prioritätenkatalog erstellt worden. Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 8 Abs. 3) müssen bis 2022 alle öffentlichen Nahverkehrshaltestellen sein. Im Stadtgebiet Schwelm sind von den insgesamt 121 Bus- und Bahnsteigen 33 Haltesteige barrierefrei und 88 Haltesteige nicht barrierefrei (s. Seite 198).

 

Da dies mit hohem baulichem und finanziellem Aufwand verbunden sein wird, ist zunächst einen Prioritätenkatalog entwickelt worden, der die örtlichen Haltestellen mit den jeweils über 200 Einsteiger pro Tag benennt. Für Schwelm sind dies die folgenden Haltestellen (s. S. 202):

·         Schwelm Markt

·         Kreishaus

·         Möllenkotten

·         Potthoffstraße

·         Nordstraße

·         Friedhof

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Schwelm nimmt den Entwurf zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, eine Stellungnahme an den EN-Kreis abzugeben .

2.    Die Verwaltung der Stadt Schwelm wird beauftragt, die Anregungen des Rates der Stadt Schwelm im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens an die Kreisverwaltung weiterzuleiten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann