Betreff
Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
153/2016
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates vom 10.3.2016 wurden zur Zukunft der Schwimmbadlandschaft mehrheitliche Beschlüsse gefasst. Auf die Vorlagen 049/2016 sowie 062/2016 wird verwiesen.

Zur besseren Übersicht erfolgt eine Darstellung des Sachverhaltes mit folgenden Unterpunkten:

 

  1. Interkommunaler Antrag vom 5.2.2016 zur Zukunft der Schwimmlandschaft
    (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS)
  2. Interfraktioneller Antrag vom 5.2.2016 zur Zukunft der Schwimmlandschaft
    (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS)
  3. Ergänzungsantrag  vom 7.3.2016 zur Zukunft der Schwimmlandschaft
    (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER)

 

 

 

 

 

zu 1.

Am 18.7.2016 haben die Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal und Schwelm zum interkommunalen Antrag ein Gespräch geführt. Nach einem intensiven Austausch der aktuellen Sachlage, hier insbesondere zum dem im Antrag vorgeschlagenen Grundstück an der Stadtgrenze im Bereich der neuen Dreifeldsporthalle, und unter Berücksichtigung weiterer verwaltungsinterner Beratungen / Gespräche in den Fachabteilungen wurde unter Abwägung / Diskussion aller vorliegenden Informationen festgestellt, dass folgende Argumente gegen ein gemeinsames Bad für die Städte Ennepetal und Schwelm sprechen:

 

Ø  Die Schließung des Frei- und/oder Hallenbades in Ennepetal-Ahlhausen würde der beabsichtigten Gesamtentwicklung des Naherholungsgebietes Hülsenbecker Tal grundsätzlich widersprechen.

 

Ø  Das Grundstück an der Stadtgrenze Schwelm / Ennepetal im Bereich der neuen Dreifeldsporthalle ist, was die unbelastete Fläche in diesem Bereich betrifft, zu klein, weist zu große Höhenunterschiede auf und wäre aufgrund der bekannten Bodenbelastungen in Teilbereichen (auf Ennepetaler Stadtgebiet) grundsätzlich nur mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand entwickelbar.

 

Ø  Die Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal und Schwelm stellen fest , dass die aktuellen Standorte in Ennepetal-Ahlhausen (Hallen- und Freibad), an der Schwelmestraße in Schwelm (Freibad) sowie in der Mittelstraße in Schwelm (Hallenbad) nicht geeignet sind, um ein gemeinsames Bad (Hallen- und/oder Freibad) zu erstellen / zu betreiben. Alternative Flächen an der Stadtgrenze Ennepetal / Schwelm konnten nicht gefunden werden.

Der interkommunale Antrag vom 5.2.2016 wird unter Berücksichtigung der Gesprächser-gebnisse aus Sicht der Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal und Schwelm als erledigt angesehen.

 

zu 2 und 3.

Die Beratungen zu diesen beiden Anträgen in der Sitzung des Rates vom 10.3.2016 haben zu einer positiven gemeinsamen Beschlusslage geführt. Die Anträge vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) und 7.3.2016 (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER) können und werden nach Ansicht der Verwaltung daher gemeinsam betrachtet und abgearbeitet.

 

Aus der Beschlusslage ergibt sich für die Verwaltung die Aufgabe, realistische und umsetzbare Möglichkeiten für eine Veränderung des Bäderkonzeptes in Schwelm zu finden. Betrachtet werden die Standorte Hallenbad (Mittelstraße 33), Freibad (Schwelmestraße  43) sowie ggf. sonstige geeignete Flächen im Stadtgebiet von Schwelm.

 

 

 

 

 

Mögliche Veränderungen sind in folgenden Varianten zu suchen bzw. zu finden.

 

Ø  Erhalt der Bestandssituation Hallen- und /oder Freibad

Ø  Sanierung des Hallen- und/oder Freibades

Ø  Neubau eines Hallen- und/ oder Freibades

Ø  Neubau eines Ganzjahresbades

 

Für die vorstehenden Varianten werden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Investitionsaufwand, die energetischen Auswirkungen sowie die jährlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erarbeitet. Insbesondere die Belange des schul- und vereinsgebundenen Sports sind durch enge Beteiligung der Betroffenen zu berücksichtigen.

 

Die Untersuchungen, die in den Jahren 2006/2007 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young durchgeführt wurden (Bestandsaufnahme/Wirtschaftlichkeits-untersuchung/Markt- und Standortanalyse) haben gezeigt, wie umfangreich sich eine solche Prüfung darstellt. Diese Leistungen kann die Verwaltung nicht erbringen, sodass hierfür – wie in 2006/2007 – die Unterstützung durch einen externen Dienstleister notwendig ist.

 

Folgende Rahmenbedingungen werden von der Verwaltung grundsätzlich bei der Auftragsvergabe an den externen Dienstleister vorgegeben:

 

Ø  Nachhaltige Reduzierung des jährlichen Zuschussbedarfes als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes

Ø  Berücksichtigung und Sicherstellung des Schulschwimmens

Ø  Berücksichtigung und Sicherstellung des vereinsgebundenen Schwimmsports

Ø  Berücksichtigung des bürgerschaftlichen Engagements

Ø  Berücksichtigung der Faktoren Gesundheit & Wellness in Verbindung mit der Soletechnik und des Naherholungsgebietes „Schwelmer Stadtwald“

Ø  Erhaltung sozialverträglicher Eintrittsentgelte

Ø  Akquise von Fördermitteln für den Bau/Betrieb von Bädern


Soweit die vorliegenden umfangreichen Unterlagen aus dem Jahre 2007 geeignet sind, die Kosten für die externe Beratung zu minimieren, wird die Verwaltung diese Daten nutzen. Hierzu gehören u.a. auch die Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die im September 2009 u.a. einen Sachstandsbericht bzgl. des Zustandes des Hallenbades gefertigt hat.

Durch die aktuell günstige Zinssituation für Kommunen auf dem Kapitalmarkt und einer möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln sieht die Verwaltung bei der Untersuchung die Variante „Eigenregie“ im Vordergrund. Die Prüfung, ob sich ggf. auch eine Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen wirtschaftlich darstellt, soll allerdings nicht ausgeschlossen werden.

Die Untersuchungsergebnisse werden den zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung von der Verwaltung vorgelegt. Da der nächste Liegenschaftsausschuss am 25.10.2016 stattfindet und im ersten Schritt zunächst die grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Beauftragung eines externen Dienstleisters notwendig ist, soll diese Entscheidung in der Ratssitzung am 22.9.2016 erfolgen. Die weitere Beratungs- und Beschlussfolge ist abhängig von den Untersuchungsergebnissen und wird von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)

Der Rat der Stadt Schwelm entscheidet unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen Informationen, dass der interkommunale Antrag vom 5.2.2016  (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) zur Zukunft der Schwimmbadlandschaft erledigt und abgeschlossen ist.

 

2.)

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen Informationen die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse zum interfraktionellen Antrag  vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS)  sowie des Ergänzungsantrages vom 7.3.2016 (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER). Zur Unterstützung soll die Verwaltung einen externen Dienstleister hinzuziehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13.543160

Bezeichnung

Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten

 

 

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

25.000 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt. Kann über Deckungskreis sichergestellt werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann