Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates vom 10.3.2016
wurden zur Zukunft der Schwimmbadlandschaft mehrheitliche Beschlüsse gefasst.
Auf die Vorlagen 049/2016 sowie 062/2016 wird verwiesen.
Zur besseren Übersicht erfolgt eine
Darstellung des Sachverhaltes mit folgenden Unterpunkten:
- Interkommunaler Antrag
vom 5.2.2016 zur Zukunft der Schwimmlandschaft
(CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) - Interfraktioneller
Antrag vom 5.2.2016 zur Zukunft der Schwimmlandschaft
(CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) - Ergänzungsantrag vom 7.3.2016 zur Zukunft der
Schwimmlandschaft
(Fraktionen SPD und DIE BÜRGER)
zu 1.
Am 18.7.2016 haben die
Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal und Schwelm zum interkommunalen
Antrag ein Gespräch geführt. Nach einem intensiven Austausch der aktuellen
Sachlage, hier insbesondere zum dem im Antrag vorgeschlagenen Grundstück an der
Stadtgrenze im Bereich der neuen Dreifeldsporthalle, und unter Berücksichtigung
weiterer verwaltungsinterner Beratungen / Gespräche in den Fachabteilungen
wurde unter Abwägung / Diskussion aller vorliegenden Informationen
festgestellt, dass folgende Argumente gegen ein gemeinsames Bad für die Städte
Ennepetal und Schwelm sprechen:
Ø
Die Schließung des Frei- und/oder Hallenbades in
Ennepetal-Ahlhausen würde der beabsichtigten Gesamtentwicklung des
Naherholungsgebietes Hülsenbecker Tal grundsätzlich widersprechen.
Ø
Das Grundstück an der Stadtgrenze Schwelm /
Ennepetal im Bereich der neuen Dreifeldsporthalle ist, was die unbelastete
Fläche in diesem Bereich betrifft, zu klein, weist zu große Höhenunterschiede
auf und wäre aufgrund der bekannten Bodenbelastungen in Teilbereichen (auf
Ennepetaler Stadtgebiet) grundsätzlich nur mit einem sehr hohen finanziellen
Aufwand entwickelbar.
Ø
Die Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal
und Schwelm stellen fest , dass die aktuellen Standorte in Ennepetal-Ahlhausen
(Hallen- und Freibad), an der Schwelmestraße in Schwelm (Freibad) sowie in der
Mittelstraße in Schwelm (Hallenbad) nicht geeignet sind, um ein gemeinsames Bad
(Hallen- und/oder Freibad) zu erstellen / zu betreiben. Alternative Flächen an
der Stadtgrenze Ennepetal / Schwelm konnten nicht gefunden werden.
Der interkommunale Antrag vom 5.2.2016 wird unter Berücksichtigung der
Gesprächser-gebnisse aus Sicht der Verwaltungsleitungen der Städte Ennepetal
und Schwelm als erledigt angesehen.
zu 2 und 3.
Die Beratungen zu diesen beiden Anträgen
in der Sitzung des Rates vom 10.3.2016 haben zu einer positiven gemeinsamen
Beschlusslage geführt. Die Anträge vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die
Grünen-FDP-SWG/BfS) und 7.3.2016 (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER) können und
werden nach Ansicht der Verwaltung daher gemeinsam betrachtet und abgearbeitet.
Aus der Beschlusslage ergibt sich für
die Verwaltung die Aufgabe, realistische und umsetzbare Möglichkeiten für eine
Veränderung des Bäderkonzeptes in Schwelm zu finden. Betrachtet werden die
Standorte Hallenbad (Mittelstraße 33), Freibad (Schwelmestraße 43) sowie ggf. sonstige geeignete Flächen im
Stadtgebiet von Schwelm.
Mögliche Veränderungen sind in folgenden
Varianten zu suchen bzw. zu finden.
Ø
Erhalt der Bestandssituation Hallen- und /oder
Freibad
Ø
Sanierung des Hallen- und/oder Freibades
Ø
Neubau eines Hallen- und/ oder Freibades
Ø
Neubau eines Ganzjahresbades
Für die vorstehenden Varianten werden im
Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Investitionsaufwand, die
energetischen Auswirkungen sowie die jährlichen finanziellen Auswirkungen auf
den städtischen Haushalt erarbeitet. Insbesondere die Belange des schul- und
vereinsgebundenen Sports sind durch enge Beteiligung der Betroffenen zu
berücksichtigen.
Die Untersuchungen, die in den Jahren
2006/2007 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young durchgeführt wurden
(Bestandsaufnahme/Wirtschaftlichkeits-untersuchung/Markt- und Standortanalyse)
haben gezeigt, wie umfangreich sich eine solche Prüfung darstellt. Diese
Leistungen kann die Verwaltung nicht erbringen, sodass hierfür – wie in
2006/2007 – die Unterstützung durch einen externen Dienstleister notwendig ist.
Folgende Rahmenbedingungen werden von der Verwaltung grundsätzlich bei
der Auftragsvergabe an den externen Dienstleister vorgegeben:
Ø
Nachhaltige Reduzierung des jährlichen
Zuschussbedarfes als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes
Ø
Berücksichtigung und Sicherstellung des
Schulschwimmens
Ø
Berücksichtigung und Sicherstellung des vereinsgebundenen
Schwimmsports
Ø
Berücksichtigung des bürgerschaftlichen
Engagements
Ø
Berücksichtigung der Faktoren Gesundheit &
Wellness in Verbindung mit der Soletechnik und des Naherholungsgebietes
„Schwelmer Stadtwald“
Ø
Erhaltung sozialverträglicher Eintrittsentgelte
Ø
Akquise von Fördermitteln für den Bau/Betrieb
von Bädern
Soweit die vorliegenden umfangreichen Unterlagen aus dem Jahre 2007 geeignet
sind, die Kosten für die externe Beratung zu minimieren, wird die Verwaltung
diese Daten nutzen. Hierzu gehören u.a. auch die Ergebnisse der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die im September 2009 u.a. einen
Sachstandsbericht bzgl. des Zustandes des Hallenbades gefertigt hat.
Durch die aktuell günstige Zinssituation
für Kommunen auf dem Kapitalmarkt und einer möglichen Inanspruchnahme von
Fördermitteln sieht die Verwaltung bei der Untersuchung die Variante
„Eigenregie“ im Vordergrund. Die Prüfung, ob sich ggf. auch eine Partnerschaft
zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen wirtschaftlich darstellt,
soll allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Die Untersuchungsergebnisse werden den
zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung von
der Verwaltung vorgelegt. Da der nächste Liegenschaftsausschuss am 25.10.2016
stattfindet und im ersten Schritt zunächst die grundsätzliche Entscheidung
hinsichtlich der Beauftragung eines externen Dienstleisters notwendig ist, soll
diese Entscheidung in der Ratssitzung am 22.9.2016 erfolgen. Die weitere
Beratungs- und Beschlussfolge ist abhängig von den Untersuchungsergebnissen und
wird von der Verwaltung vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat der Stadt Schwelm entscheidet
unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen
Informationen, dass der interkommunale Antrag vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) zur Zukunft
der Schwimmbadlandschaft erledigt und abgeschlossen ist.
2.)
Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen
Informationen die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse zum interfraktionellen
Antrag vom 5.2.2016
(CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) sowie
des Ergänzungsantrages
vom 7.3.2016 (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER). Zur Unterstützung soll
die Verwaltung einen externen Dienstleister hinzuziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13.543160 |
Bezeichnung
Sachverständigen,
Gerichts- und ähnliche Kosten
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 25.000 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Entfällt. Kann über
Deckungskreis sichergestellt werden.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |