Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
152/2016
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                     Personenzahl

 

31.12.2013                            60                           91

31.12.2014                            80                         146

31.12.2015                          279                        530

28.01.2016                          281                        534

26.04.2016                          243                        472

26.07.2016                          235                        465

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 26.07.2016

 

0-5 Jahre                             68 Personen

6-10 Jahre                          44 Personen

11-17 Jahre                        49 Personen

18 und älter                304 Personen

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 26.07.2016

 

Syrien                                  154 Personen

Albanien                               53 Personen

Irak                                         55 Personen

Afghanistan                         40 Personen

Mazedonien                       21 Personen

Serbien                                 17 Personen

Russ. Föderation               11 Personen                   

Iran                                         10 Personen

Marokko                               10 Personen

Bangladesch                          9 Personen

Kosovo                    9 Personen

Nigeria                     8 Personen

 

Sonstige (Algerien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Jordanien, Pakistan etc.)

 

Wie bereits in der Berichtsvorlage 045/2016 dargelegt hat sich die Zuweisungspraxis der Bezirksregierung Arnsberg seit Januar 2016 dahingehend geändert, dass zunächst nur in die Städte zugewiesen wird, die ihre Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bis zum heutigen Tage nur unzureichend erfüllt haben.

Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein Westfalen melden der Bezirksregierung Arnsberg vierteljährlich(1.1., 1.4., 1.7 und 1.10. eines Jahres) die Zahl der von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge. Aus der Bestandserhebung ergibt sich nach Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg die sogenannte Erfüllungsquote.

 

Mit Schreiben vom 21.06.2016 wurden die Kommunen von der Bezirksregierung Arnsberg darüber in Kenntnis gesetzt, das Kommunen, deren Erfüllungsquote nach dem FlüAG über 90 % liegen, zurzeit nicht mit Zuweisungen rechnen müssen.

 

Die Erfüllungsquote zum Stichtag 01.07.2016 beläuft sich für Schwelm auf 98,01 %.

Aktuell werden der Stadt Schwelm daher nur vereinzelt Personen im Rahmen von Familienzusammenführungen zugewiesen. Des Weiteren gibt es Zugänge aufgrund von Geburten

 

Unterbringungssituation

 

Da derzeit kaum Neuzuweisungen erfolgen, hat sich die Unterbringungssituation etwas entspannt. Die Turnhalle Markgrafenstraße wurde mittlerweile freigezogen und der Willkommensinitiative als Örtlichkeit für das von dort betriebene Warenkaufhaus zur Verfügung gestellt.

In der Unterkunft Bergstraße sind aktuell 11 Personen untergebracht; alle anderen Flüchtlinge  in Mietwohnungen.

Die Unterkunft Kaiserstraße 69 wird derzeit abschließend hergerichtet. Der Vertrag mit dem zukünftigen Betreiber Matrix ist abgeschlossen.

 

Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung

 

Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung erläutert decken die Erträge aus der FlüAG-Pauschale nicht die tatsächlichen Aufwendungen im Asylbereich. Es ist voraussichtlich mit überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen  in diesem Bereich  in Höhe von 1.300.000,00 € zu rechnen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde/wird  im Finanzausschuss und Rat eingebracht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage Nr. 152/2016 zur Kenntnis.

 


 

         Die Bürgermeisterin

I.V.

gez.

Schweinsberg