Betreff
"Fracking"
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Ruhr"
Vorlage
151/2016
Aktenzeichen
FB 6.1/StEB/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 Mit der Vorlage 179/2011 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung über  die Erkundung und Ausbeutung sogenannter unkonventioneller Erdgas-lagerstätten (das Fracking) informiert.  Es wurde ausgeführt, dass das Gebiet der Stadt Schwelm Bestandteil des sogenannten Erdgasfelds „Ruhr“ ist  und die Wintershall Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der BASF,  eine Konzession  für dieses Grubenfeld erhalten hat. Mit der Konzession war die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken verbunden. Gemeint ist hier die technische und petrografische Vorerkundung für das sog. „Fracking“.

 

Mit Schreiben vom 18.07.2016, das dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist,   eingegangen bei der Stadt Schwelm  am 21.07.2016, beteiligt  die Bezirksregierung Arnsberg die vom Grubenfeld „Ruhr“ betroffenen Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einem Genehmigungsverfahren gem. §§ 6 ff Bundesberggesetz (BbergG). Danach hat die Wintershall Holding GmbH am 16.06.2016 einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, die Gültigkeit der Erlaubnis Ruhr vom 04.07.2017 auf den 04.08.2019 zu verlängern. Der Stadt Schwelm wird, wie auch den anderen beteiligten Stellen, Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.09.2016 gegeben.

 

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die bestehende und auch die beantragte verlängerte Erlaubnis zur Erkundung der Kohlenwasserstoffe und der damit verbundenen Gase die Wintershall Holding GmbH nicht ermächtigt, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Hierzu bedarf es nach den Vorschriften der §§ 51 ff BbergG noch eines zugelassenen Betriebsplanes, der noch nicht beantragt und genehmigt worden ist.

 

Bei den  in der Anlage enthaltenen und dann (wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) geschwärzten Inhalten handelt es sich der Überschrift nach um ein sog. „Arbeitsprogramm“, das (wahrscheinlich) die Antragsunterlagen in sachlich technischer Hinsicht erläutern soll.

Dass die Stadt Schwelm, wie auch die andern beteiligten Stellen auf der Grundlage dieser Unterlagen zu einer qualifizierten  Stellungnahme aufgefordert wurden, ist  gelinde gesagt, nur schwer erträglich.

Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung an die Bezirksregierung Arnsberg als die genehmigende Bergbehörde mit der Bitte um weitere Erläuterungen gewendet und folgenden Sachverhalt in Erfahrung gebracht:

 

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 24.06.206 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking – Technologie“ unverändert beschlossen. Die entsprechende Drucksache des Bundesrates 353/16 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Aus inhaltlicher Sicht werden mit diesen angepassten wasser- und naturschutzrechtlichen Regelungen dem Fracking geradezu unüberwindbare Hürden in den Weg gestellt. Die Antragsunterlagen der Wintershall Holding GmbH werden zudem durch diese Gesetzesänderungen in formeller Hinsicht gegenstandslos.

 

Nach Aussage der Bezirksregierung wird dieser Gesetzesbeschluss nach der Sommerpause mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger rechtskräftig. Die Bezirksregierung empfiehlt, die vorgegebene Frist zur Beteiligung verstreichen zu lassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann