Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Ruhr"
Sachverhalt:
?Mit der Vorlage 179/2011 wurde der
Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung ?ber?
die Erkundung und Ausbeutung sogenannter unkonventioneller
Erdgas-lagerst?tten (das Fracking) informiert.?
Es wurde ausgef?hrt,
dass das Gebiet der Stadt Schwelm Bestandteil des sogenannten Erdgasfelds
?Ruhr? ist? und die Wintershall Holding
GmbH, eine Tochtergesellschaft der BASF,?
eine Konzession? f?r dieses
Grubenfeld erhalten hat. Mit der Konzession war die Erlaubnis zur Aufsuchung
von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu
gewerblichen Zwecken verbunden. Gemeint ist hier die technische und
petrografische Vorerkundung f?r das sog. ?Fracking?.
Mit Schreiben vom 18.07.2016, das dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gt
ist,?? eingegangen bei der Stadt
Schwelm? am 21.07.2016, beteiligt? die Bezirksregierung Arnsberg die vom
Grubenfeld ?Ruhr? betroffenen Kreise, kreisfreien St?dte und Gemeinden in einem
Genehmigungsverfahren gem. ?? 6 ff Bundesberggesetz (BbergG). Danach hat die
Wintershall Holding GmbH am 16.06.2016 einen Antrag gestellt, der darauf
abzielt, die G?ltigkeit der Erlaubnis Ruhr vom 04.07.2017 auf den 04.08.2019 zu
verl?ngern. Der Stadt Schwelm wird, wie auch den anderen beteiligten Stellen,
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.09.2016 gegeben.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die bestehende und auch
die beantragte verl?ngerte Erlaubnis zur Erkundung der Kohlenwasserstoffe und
der damit verbundenen Gase die Wintershall Holding GmbH nicht erm?chtigt,
konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Hierzu bedarf es
nach den Vorschriften der ?? 51 ff BbergG noch eines zugelassenen
Betriebsplanes, der noch nicht beantragt und genehmigt worden ist.
Bei den? in der Anlage enthaltenen
und dann (wegen Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen) geschw?rzten Inhalten
handelt es sich der ?berschrift nach um ein sog. ?Arbeitsprogramm?, das
(wahrscheinlich) die Antragsunterlagen in sachlich technischer Hinsicht
erl?utern soll.
Dass die Stadt Schwelm, wie auch die andern beteiligten Stellen auf der
Grundlage dieser Unterlagen zu einer qualifizierten? Stellungnahme aufgefordert wurden, ist? gelinde gesagt, nur schwer ertr?glich.
Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung an die Bezirksregierung
Arnsberg als die genehmigende Bergbeh?rde mit der Bitte um weitere
Erl?uterungen gewendet und folgenden Sachverhalt in Erfahrung gebracht:
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 24.06.206 den Entwurf eines
?Gesetzes zur ?nderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur
Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking ?
Technologie? unver?ndert beschlossen. Die entsprechende Drucksache des
Bundesrates 353/16 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigef?gt. Aus inhaltlicher
Sicht werden mit diesen angepassten wasser- und naturschutzrechtlichen
Regelungen dem Fracking geradezu un?berwindbare H?rden in den Weg gestellt. Die
Antragsunterlagen der Wintershall Holding GmbH werden zudem durch diese
Gesetzes?nderungen in formeller Hinsicht gegenstandslos.
Nach Aussage der Bezirksregierung wird dieser Gesetzesbeschluss nach der
Sommerpause mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger rechtskr?ftig. Die
Bezirksregierung empfiehlt, die vorgegebene Frist zur Beteiligung verstreichen
zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss wird
um Kenntnisnahme gebeten
?
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
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Im Etat enthalten:
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ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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