Betreff
"Fracking"
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Ruhr"
Vorlage
151/2016
Aktenzeichen
FB 6.1/StEB/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

?Mit der Vorlage 179/2011 wurde der Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung ?ber? die Erkundung und Ausbeutung sogenannter unkonventioneller Erdgas-lagerst?tten (das Fracking) informiert.? Es wurde ausgef?hrt, dass das Gebiet der Stadt Schwelm Bestandteil des sogenannten Erdgasfelds ?Ruhr? ist? und die Wintershall Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der BASF,? eine Konzession? f?r dieses Grubenfeld erhalten hat. Mit der Konzession war die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken verbunden. Gemeint ist hier die technische und petrografische Vorerkundung f?r das sog. ?Fracking?.

Mit Schreiben vom 18.07.2016, das dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gt ist,?? eingegangen bei der Stadt Schwelm? am 21.07.2016, beteiligt? die Bezirksregierung Arnsberg die vom Grubenfeld ?Ruhr? betroffenen Kreise, kreisfreien St?dte und Gemeinden in einem Genehmigungsverfahren gem. ?? 6 ff Bundesberggesetz (BbergG). Danach hat die Wintershall Holding GmbH am 16.06.2016 einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, die G?ltigkeit der Erlaubnis Ruhr vom 04.07.2017 auf den 04.08.2019 zu verl?ngern. Der Stadt Schwelm wird, wie auch den anderen beteiligten Stellen, Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.09.2016 gegeben.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die bestehende und auch die beantragte verl?ngerte Erlaubnis zur Erkundung der Kohlenwasserstoffe und der damit verbundenen Gase die Wintershall Holding GmbH nicht erm?chtigt, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Hierzu bedarf es nach den Vorschriften der ?? 51 ff BbergG noch eines zugelassenen Betriebsplanes, der noch nicht beantragt und genehmigt worden ist.

Bei den? in der Anlage enthaltenen und dann (wegen Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen) geschw?rzten Inhalten handelt es sich der ?berschrift nach um ein sog. ?Arbeitsprogramm?, das (wahrscheinlich) die Antragsunterlagen in sachlich technischer Hinsicht erl?utern soll.

Dass die Stadt Schwelm, wie auch die andern beteiligten Stellen auf der Grundlage dieser Unterlagen zu einer qualifizierten? Stellungnahme aufgefordert wurden, ist? gelinde gesagt, nur schwer ertr?glich.

Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung an die Bezirksregierung Arnsberg als die genehmigende Bergbeh?rde mit der Bitte um weitere Erl?uterungen gewendet und folgenden Sachverhalt in Erfahrung gebracht:

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 24.06.206 den Entwurf eines ?Gesetzes zur ?nderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking ? Technologie? unver?ndert beschlossen. Die entsprechende Drucksache des Bundesrates 353/16 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigef?gt. Aus inhaltlicher Sicht werden mit diesen angepassten wasser- und naturschutzrechtlichen Regelungen dem Fracking geradezu un?berwindbare H?rden in den Weg gestellt. Die Antragsunterlagen der Wintershall Holding GmbH werden zudem durch diese Gesetzes?nderungen in formeller Hinsicht gegenstandslos.

Nach Aussage der Bezirksregierung wird dieser Gesetzesbeschluss nach der Sommerpause mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger rechtskr?ftig. Die Bezirksregierung empfiehlt, die vorgegebene Frist zur Beteiligung verstreichen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten

?


Finanzielle Auswirkungen:

keine

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

?