Betreff
Antrag der Fraktionen CDU, B90/Die Grünen, FDP und SWG/BFS vom 01.06.2016 - Schulstandorte Grundschulen -
Vorlage
146/2016
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Beschluss des Rates  vom 30.06.2016 zu TOP 14.1 - "Interfraktioneller Antrag Schulstandorte" hat sich die Verwaltung bereits mit der im Beschluss unter  b) genannten Variante, d. h. mit der möglichen Realisierung eines Grundschulstandortes im Bereich des B-Plans Nr. 66 Bahnhof Loh befasst. Zum jetzigen Zeitpunkt soll die Angelegenheit "1. Änderung des Bebauungsplans Bahnhof Loh" nicht weiter thematisiert werden. Hierzu wird die Verwaltung für die Herbstsitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung eine entsprechende Vorlage fertigen.

 

Bei der Untersuchung der vorgenannten Variante hat sich die Verwaltung im Vorfeld der heutigen Sitzung mit den Ratsfraktionen auf die nachstehenden drei möglichen Modelle verständigt:

1.)          Bau einer zweizügigen Grundschule inklusiv Turnhalle;

2.)          Bau einer vierzügigen Grundschule inklusiv Turnhalle;

3.)          Bau eines Gebäudes zur gemeinsamen Unterbringung von zwei zweizügigen
             Grundschulen inklusiv Errichtung einer gemeinsamen Turnhalle.

 

Die bisherigen Berechnungsergebnisse, insbesondere die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Haushalte 2018 - 2022, sind in den beigefügten Tabellen dargestellt.

 

Zur Erläuterung der dargestellten Zahlen wird auf folgendes ausdrücklich hingewiesen:

Die Berechnung der  Baukosten erfolgte jeweils auf Basis des BIK (Baukostenindex), der lediglich ein Hilfsmittel zur Aufstellung   grober Vorkalkulationen darstellt.  Der BKI geht in seiner Struktur davon aus, dass bestimmte standardisierte Anforderungen an ein Gebäude umgesetzt werden und hieraus entsprechende Kosten zu berechnen sind.

Im Bewusstsein der einer jeden Kostenschätzung immanenten Unsicherheit sind daher die errechneten Baukosten nur mit entsprechendem Vorbehalt verwendbar.

 

Da die vorbeschriebene Einschränkung zur Verbindlichkeit der errechneten Kosten aber gleichermaßen für alle drei berechneten Modelle gilt, geben die dargestellten Zahlen gleichwohl eine erkennbare Tendenz wieder.

 

Den ermittelten Neubaugesamtkosten wurden in einem ersten Schritt die derzeitigen Etatansätze aus der mittelfristigen Finanzplanung für die Grundschulgebäude an der Hattinger Straße (Grundschule Nordstadt) und Jahnstraße (katholische Grundschule) gegenübergestellt. Hierbei wurden sowohl die  Energiekosten, die  sonstigen Betriebskosten, als auch die derzeit bekannten ausstehenden Maßnahmen der Bauunterhaltung (zum Beispiel Außenfassade oder Brandschutzmaßnahmen) zu Grunde gelegt. Explizit nicht betrachtet sind in dieser Aufstellung Maßnahmen an beiden Schulgebäuden, die eine Barrierefreiheit herstellen oder die im Sinne von Inklusionsanforderungen umzusetzen wären. Als Beispiele mögen hier dienen der Anbau eines Außenaufzuges oder  der behindertengerechte Umbau von Toilettenanlagen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme des in dieser Vorlage dargestellten Zwischenergebnisses  gebeten.

Die Verwaltung wird sich bemühen, wie angekündigt, bis zur Ratssitzung am 22. September 2016 weitere Fakten zusammenzutragen.

 

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg