Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss
des Rates vom 30.06.2016 zu TOP 14.1 -
"Interfraktioneller Antrag Schulstandorte" hat sich die Verwaltung
bereits mit der im Beschluss unter b)
genannten Variante, d. h. mit der möglichen Realisierung eines
Grundschulstandortes im Bereich des B-Plans Nr. 66 Bahnhof Loh befasst. Zum
jetzigen Zeitpunkt soll die Angelegenheit "1. Änderung des Bebauungsplans
Bahnhof Loh" nicht weiter thematisiert werden. Hierzu wird die Verwaltung
für die Herbstsitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung eine
entsprechende Vorlage fertigen.
Bei der
Untersuchung der vorgenannten Variante hat sich die Verwaltung im Vorfeld der
heutigen Sitzung mit den Ratsfraktionen auf die nachstehenden drei möglichen
Modelle verständigt:
1.) Bau
einer zweizügigen Grundschule inklusiv Turnhalle;
2.) Bau einer vierzügigen Grundschule
inklusiv Turnhalle;
3.) Bau
eines Gebäudes zur gemeinsamen Unterbringung von zwei zweizügigen
Grundschulen inklusiv
Errichtung einer gemeinsamen Turnhalle.
Die bisherigen
Berechnungsergebnisse, insbesondere die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf
die Haushalte 2018 - 2022, sind in den beigefügten Tabellen dargestellt.
Zur Erläuterung
der dargestellten Zahlen wird auf folgendes ausdrücklich hingewiesen:
Die Berechnung
der Baukosten erfolgte jeweils auf Basis
des BIK (Baukostenindex), der lediglich ein Hilfsmittel zur Aufstellung grober Vorkalkulationen darstellt. Der BKI geht in seiner Struktur davon aus,
dass bestimmte standardisierte Anforderungen an ein Gebäude umgesetzt werden
und hieraus entsprechende Kosten zu berechnen sind.
Im Bewusstsein der
einer jeden Kostenschätzung immanenten Unsicherheit sind daher die errechneten
Baukosten nur mit entsprechendem Vorbehalt verwendbar.
Da die
vorbeschriebene Einschränkung zur Verbindlichkeit der errechneten Kosten aber
gleichermaßen für alle drei berechneten Modelle gilt, geben die dargestellten
Zahlen gleichwohl eine erkennbare Tendenz wieder.
Den ermittelten
Neubaugesamtkosten wurden in einem ersten Schritt die derzeitigen Etatansätze
aus der mittelfristigen Finanzplanung für die Grundschulgebäude an der
Hattinger Straße (Grundschule Nordstadt) und Jahnstraße (katholische
Grundschule) gegenübergestellt. Hierbei wurden sowohl die Energiekosten, die sonstigen Betriebskosten, als auch die
derzeit bekannten ausstehenden Maßnahmen der Bauunterhaltung (zum Beispiel
Außenfassade oder Brandschutzmaßnahmen) zu Grunde gelegt. Explizit nicht
betrachtet sind in dieser Aufstellung Maßnahmen an beiden Schulgebäuden, die
eine Barrierefreiheit herstellen oder die im Sinne von Inklusionsanforderungen
umzusetzen wären. Als Beispiele mögen hier dienen der Anbau eines Außenaufzuges
oder der behindertengerechte Umbau von
Toilettenanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss wird
um Kenntnisnahme des in dieser Vorlage dargestellten Zwischenergebnisses gebeten.
Die Verwaltung wird
sich bemühen, wie angekündigt, bis zur Ratssitzung am 22. September 2016
weitere Fakten zusammenzutragen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |