Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Asylbereich
Vorlage
145/2016
Aktenzeichen
FB 4/50-10 SF
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnisplan 2016 wurden für den Bereich Asyl – Produkt 05.03.01 – Aufwendungen in Höhe von  3.235.300,00 € eingeplant. Grundlage hierfür waren die vom Land NRW vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Seitens des Landes wird von deutlich zu niedrigen Flüchtlingszahlen ausgegangen. Danach wird für Schwelm mit rd.320 Flüchtlingen gerechnet.

Die Hochrechnung für den Controllingbericht zum Stichtag 31.07.2016 basiert auf den tatsächlichen Flüchtlingszahlen in der Stadt : Schwelm  aktuell 471 Personen. Danach entsteht bis zum Jahresende voraussichtlich ein zusätzlicher Bedarf  im Bereich Asyl in Höhe von 1.300.000,00 €.

Bislang konnten Schwankungen bei den einzelnen Aufwandspositionen aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aller Haushaltsstellen im Asylbereich aufgefangen werden. Dies ist aber nun langfristig nicht mehr möglich, da der Deckungskreis voraussichtlich Ende September ausgeschöpft ist.

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, so dass überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen unumgänglich sind.

 

Dieser  zusätzliche Bedarf von 1.300.000,00 € setzt sich wie folgt zusammen:

 

05.03.01.529100               Aufwendungen für Dienstleistungen                    100.000 €

05.03.01.533910               LiN in GU - Krankenhilfe, Hilfe z.Pflege                 200.000 €

05.03.01.533912               LiN in GU -  Benutzungsgebühren                           150.000 €

05.03.01.533914               LiN in RW – Mieten                                                                       110.000 €

05.03.01.533916               LiN in GU - Geldbetrag                                                 160.000 €

05.03.01.533918               LiN in RW - Krankenhilfe,Hilfe z. Pflege                  40.000 € 

05.03.01.533920               LibF - Krankenhilfe                                                                          50.000 €

05.03.01.533923               LibF - Mieten                                                                                     90.000 €

05.03.01.533924               LiN in RW - Zusatzleistungen                                     100.000 €

05.03.01.533925               LibF - Geldleistungen                                                   100.000 €

05.03.01.533927               LiN in GU – Zusatzleistungen                                    200.000 €

 

Erläuterung der Abkürzungen

 

LiN         = Leistungen in Normalfällen

LibF        = Leistungen in besonderen Fällen

RW          = Regelwohnung

GU         = Gemeinschaftsunterkunft                    

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfes stehen folgen Mehrerträge/-einzahlungen  zur Verfügung:

 

16.01.01.401300                               1.300.000 €  Gewerbesteuer

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei den Haushaltsstellen 05.03.01.529100, 05.03.01.533910, 05.03.01.533912, 05.03.01.533914, 05.03.01.533916, 05.03.01.533.918, 05.03.01.533920, 05.01.03.533923, 05.03.01.533924, 05.03.01.533925 und 05.03.01.533927 werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer – gewährleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

05.03.01     

Bezeichnung

Asylbereich

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

1.300.000,00 €

Folgekosten

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge/-einzahlungen  bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

       i.V.

      gez.

Schweinsberg