Betreff
Liquiditätskredite 2016
Vorlage
134/2016
Aktenzeichen
3/ Bc
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 26.11.2015 wurde mit Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2016 auf 75.000.000 € festgesetzt. Dieser Betrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.


 

Aktuell beläuft sich das kurzfristige Kreditvolumen der Stadt Schwelm auf 63.000.000 € und wurde wie folgt aufgenommen:

 

 

Zeitraum

Betrag in €

Zinssatz in %

29.07.2016-14.08.2016

50.000.000

-0,050

29.07.2016-14.08.2016

13.000.000

-0,005

Summe

63.000.000

 

In der beigefügten Anlage 1 ist die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten innerhalb des letzten Jahres dargestellt.

 

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank befindet sich bereits seit 2012 auf historisch niedrigem Niveau. Seit 10.03.2016 beträgt der EZB-Leitzins 0,00%.

 

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Grafik Leitzinsen 2000_2016

 

 

Aktuell hat die Stadt Schwelm für die Aufnahme von Liquiditätskrediten bereits Positivzinsen erhalten und im Gegenzug werden Guthaben ab 1 Mio. € auf unserem Girokonto mit Verwahrungsentgelten belegt.

 

Um das günstige Zinsniveau für einen längeren Zeitraum zu sichern, besteht gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 34-48.05.01/02 - 8/14) aus Dezember 2014 die Möglichkeit, ein Volumen bis zur Hälfte der am 31.12. des Vorjahres tatsächlich aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung (aufgenommen am 31.12.2015 rund 61,2 Mio. €) - nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht -  mit einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren langfristig aufzunehmen.

Weiterhin dürfen bis zu einem Viertel der tatsächlich aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung (s. oben) mit einer Zinsbindung von bis zu 5 Jahren aufgenommen werden.


Die Entwicklung der Liquiditätskredite der Stadt Schwelm basierend auf den positiven liquiden Mitteln aus dem Haushaltsplan 2016 ist in der unten stehenden Tabelle kurz dargestellt.

 

 

Liquide Mittel lt. Finanzplan

Liquiditätskredite

Bestand 31.12…

 

 

-61.269.297,49 €

31.12.2015

Tatsächlicher Bestand

2016

+ 2.237.858 €

-59.031.439,49 €

31.12.2016

Plangrößen

2017

+ 2.419.176 €

-56.612.263,49 €

31.12.2017

2018

+ 2.349.238 €

-54.263.025,49 €

31.12.2018

2019

+ 1.826.827 €

-52.436.198,49 €

31.12.2019

2020

+ 2.790.414 €

-49.645.784,49 €

31.12.2020

2021

+ 3.913.406 €

-45.732.378,49

31.12.2021

 

 

 

 

 

 

Höchstbeträge zur Aufnahme langfristiger Liquiditätskredite:

 

Bestand am 31.12.2015      gerundet

61.200.000 €

50% - bis zu 10 Jahren Laufzeit

30.600.000 €

Weitere 25 % - bis zu 5 Jahren Laufzeit

15.300.000 €

Maximalsumme der Liquiditätskredite für die Stadt Schwelm

45.900.000 €

 

 

Nach der aktuellen Planung (Stand Haushalt 2016) werden die benötigten Liquiditätskredite zum 31.12.2021 unterhalb der Maximalsumme von 45,9 Mio. € liegen. Die Verwaltung hat zunächst erste Abfragen zu dem Maximalrahmen durchgeführt, um ein Bild des aktuellen Zinsmarktes für beide Teilbeträge zu erhalten. Die Verwaltung betrachtet es aber als ausreichend zunächst ein Volumen von 50 % des Höchstbetrages langfristig aufzunehmen.

 

Erste Abfragen für eine längerfristige Aufnahme wurden am 03.08.2016 an diverse Vermittler und Kreditinstitute gerichtet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Angebote mit den günstigsten Zinssätzen für 5 und 10 Jahre aufgeführt.

 

 

Zeitraum

Betrag in €

Zinssatz in % 
(Stand: 04.08.2016)

  5 Jahre

15.300.000

0,10

10 Jahre

30.600.000

0,76

 

 

 

 


 

Die tatsächliche Entwicklung des Zinsmarktes ist nicht vorhersehbar. 

Ein langfristiger Kredit bietet für den kommunalen Haushalt eine hohe Planungssicherheit, dagegen führt er bei den aktuellen Zinssätzen zu einer höheren Zinsbelastung als eine kurzfristige Kreditaufnahme. In der beigefügten Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der Zinsbelastung auf Basis der aktuellen Angebote dargestellt.

 

Hier ist eine Abwägung erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

A)           Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer von 10 Jahren - nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - aufzunehmen und aus den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von ____% auszuwählen.

 

B)           Die Verwaltung wird ermächtigt, sobald eine negative Entwicklung des Zinsmarktes zu erwarten ist, einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer von __Jahren - nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - aufzunehmen und aus den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den politischen Gremien  bis zu einem Zinssatz von ___ % auszuwählen.

 

C)           Liquiditätskredite werden weiterhin für einen kurzfristigen Zeitraum aufgenommen. Auf eine langfristige Festlegung wird verzichtet.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg