Betreff
Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II
Vorlage
114/2016/3
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Beschlussvorlage

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage SV 114/2016.

 

(Die Ergänzungsvorlagen SV 114/2016/1 und 114/2016/2 existieren aus technischen Gründen nicht!)

 

 

Sachverhalt:

 

Im Haushalt 2016 ist bei der Haushaltsstelle 05.02.01.523200 – Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II -  kein Betrag veranschlagt. Bei dieser Haushaltsstelle wurden bis zum Jahr 2015 sämtliche Kosten der Unterkunft nach dem SGB II abgewickelt. Seit der Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Heranziehung der Städte im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zum 31.012.2015 werden diese Ausgaben direkt vom  Ennepe-Ruhr-Kreis getragen und über die Kreisumlage refinanziert.

Für den Etat 2016 wurden daher  keine Aufwendungen eingeplant, da nicht absehbar war, ob und ggfs. In welcher Höhe Aufwendungen entstehen würden.

 

Seitens des Kreises wurde nunmehr die Jahresabrechnung 2015 für die Kostenbeteiligung der Städte an den Kosten der Unterkunft und den Kosten für besondere Bedarfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende übermittelt.

 

Danach ist von der Stadt Schwelm für das Jahr 2015 noch ein Betrag in Höhe von 34.834,46 € zu erstatten.

 


Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Kostenart

Kosten 2015

Abschlagszahlung

2015

Ergebnis

Kostenbeteiligung

Kosten der

Unterkunft

 

1.736.450,12 €

1.720.800,00 €

-15.650,12 €

 

Kostenbeteiligung Bes. Bedarfe

 

 

    74.384,34 €

 

    55.200,00 €

 

-19.184,34 €

Gesamt

1.810.834,46 €

1.776.000,00 €

-34.834,46 €

 

 

Es ist somit ein Betrag in Höhe von 34.834,46 € außerplanmäßig bereitzustellen

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 05.02.01.523200 – Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II – wird eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 34.834,46 € für das Haushaltsjahr 2016 bewilligt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

05.02.01.523200

Bezeichnung

Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

34.834,46 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen bei Produkt Nr. 16.01.02.551701 – Zinsaufwendungen aus Liquiditätskrediten an Kreditinstitute

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

Schweinsberg