Betreff
Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Vorlage
122/2016
Aktenzeichen
3/ Pl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung vom 26.01.2016, geändert durch Beschluss vom 10.03.2016, hat der Rat der Stadt Schwelm die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit Wirkung zum 01.01.2016 neu festgesetzt.

Die Haushaltssatzung ist nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mittlerweile nach Bekanntmachung in Kraft getreten. Die Steuersätze haben somit Rechtsgültigkeit erlangt.

 

§ 78 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung  NRW sieht vor, dass die Steuersätze für jedes Jahr in der Haushaltssatzung festzusetzen sind.

Daher wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, die bisherige Hebesatzsatzung in der Form der 6. Änderungssatzung vom 11.02.2015 rückwirkend zum 01.01.2016 durch Ratsbeschluss aufzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 6. Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm vom 11.02.2015 wird entsprechend dieser Verwaltungsvorlage 122/2016 aufgehoben.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg