Betreff
Änderung der Verwaltungsstruktur
Vorlage
121/2016
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

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Mit diesem Organigramm ist der erste Schritt in eine neue Verwaltungsstruktur umgesetzt. Ziel ist es in den n?chsten Jahren die Gliederungsbreite entsprechend der Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle f?r Verwaltungsmanagement (KGSt.) und der Gemeindepr?fungsanstalt (GPA) deutlich zu verringern.

Altersbedingte Fluktuationen sowie die Ergebnisse diverser interner Organisationsuntersuchungen? werden in diesen Prozess einflie?en.

Des Weiteren werden auch die Synergien der zentralisierten Verwaltung zu ber?cksichtigen sein.

Die Verwaltung hat in den n?chsten Jahren eine Vielzahl von strategischen Gro?projekten zu bew?ltigen. Als Beispiel seien hier neben der oben genannten Zentralisierung, die Entwicklung der ?Neuen Mitte? und der B?derlandschaft genannt. Der Verwaltungsvorstand beabsichtigt Herrn Schweinsberg die Koordination dieser Projekte im operativen Sinne zu ?bertragen.

Gleichzeitig ist der Haushaltssanierungsplan zwischenzeitlich in einem Stadium angekommen, der vorrangig ? lediglich? einer kontinuierlichen ?berwachung und Fortschreibung bedarf, so dass Herr Schweinsberg von dieser? Aufgabe entlastet werden kann. ?
Die Verwaltung verf?gt mit Frau Mollenkott ?ber eine geeignete Beamtin des h?heren Dienstes, die die Aufgabe der K?mmerin wahrnehmen k?nnte. Nach ? 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW muss in kreisangeh?rigen Gemeinden die/der K?mmerin/er nicht zur /zum? Beigeordnete/n bestellt werden, sondern kann im Rahmen der Gesch?ftsverteilungsbefugnis von der /dem B?rgermeister/in beauftragt werden. Die Befugnisse einer beauftragten K?mmerin unterscheiden sich zu einer vom Rat bestellten darin, dass die Entscheidung ?ber au?er- und ?berplanm??iger Aufwendungen (? 93 GO NRW), au?er- und ?berplanm??iger Verpflichtungserm?chtigungen (? 85 GO NRW) sowie der Erlass einer Haushaltssperre (? 24 GemHVO)? und die Aufsicht ?ber die Finanzbuchhaltung (? 13 GemHVO) der B?rgermeisterin obliegt. Die ?brigen von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben und Rechte einer/s K?mmerin/ K?mmerers bleiben unber?hrt. Die Weisungsbefugnis obliegt weiterhin dem 1. Beigeordneten, Herrn Schweinsberg.

Unter Ber?cksichtigung dieses Sachverhaltes ist Herr Schweinsberg ausdr?cklich damit einverstanden auf die Funktion des K?mmerers zu verzichten.

Zus?tzliche Personalkosten entstehen nicht.


Beschlussvorschlag:

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  1. Gem?? ? 73 Abs. 1 GO beschlie?t der Rat, den Gesch?ftsbereich des 1. Beigeordneten ab dem 01.07.16 neu festzulegen. Das neue Organigramm ist als Anlage 1 beigef?gt.
  2. Die durch Beschluss des Rates vom 09.12.10 (vgl. Vorlage 253/2010) dem 1. Beigeordneten, Herrn Ralf Schweinsberg,? ?bertragene Funktion des K?mmerers wird ihm entzogen.


 

 

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Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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