Betreff
a) Jahresabschluss 2015 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
111/2016
Aktenzeichen
JA 2015
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2015 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, vertreten durch Herrn Abts, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2015 hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss 2015 beträgt 1.368.933,87 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.

 

Ungeachtet dessen und in Anbetracht der defizitären Haushaltslage der Stadt schlägt der Vorstand die vollständige Ausschüttung an die Stadt Schwelm vor.

 

Der Haushaltsplan 2016 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 1.407.100,00 Euro vor. Dieser Betrag kann nur durch die Ausschüttung eines ergänzenden Betrages in Höhe von 38.166,13 Euro aus der Gewinnrücklage erreicht werden. Aus diesem Grund schlägt der Vorstand eine teilweise Ausschüttung der Gewinnrücklage an die Stadt Schwelm vor.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2015 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.368.933,87 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.368.933,87Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 erteilt.

4.         Beschlussfassung über die Ausschüttung der Gewinnrücklage
Ein Betrag in Höhe von 38.166,13 Euro wird aus der Gewinnrücklage an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.

 

Die Beschlüsse zu 2. und 4. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.