b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):
Dem Beitritt der
TBS AöR zur KoPart e.G. wird zugestimmt.
Die TBS AöR
beteiligen sich mit einem Geschäftsanteil. Der Beitritt wird durch den Vorstand
vollzogen. Der Vorstand vertritt die Technischen Betriebe Schwelm AöR in der
Generalversammlung der Genossenschaft.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Hinweis zum Beratungsablauf:
Der Rat der Stadt Schwelm wird gebeten, den
Beschluss über das Weisungsrecht direkt und ohne Vorberatung durch HA / FA zu
fassen, da ansonsten eine sitzungsbedingte mehrmonatige Verzögerung der
Beschlussfassung eintreten würde.
Sachverhalt:
Die KoPart
Genossenschaft
Die KoPart e.G.
ist eine im Jahr 2012 gegründete interkommunale Einkaufsgenossenschaft des
Städte- und Gemeindebundes mit Sitz in Düsseldorf.
Zweck der
Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen zur Beschaffung jeglicher Art
für die Mitglieder, insbesondere die Durchführung rechtskonformer
Ausschreibungen sowie die Vermittlung des Wareneinkaufs für die Mitglieder und
alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Organe der
Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in
der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Gründungsmitglieder
sind die Städte Bergisch Gladbach, Hilden, Gevelsberg, Jülich, Kaarst und
Meinerzhagen sowie der StGB NRW und die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH
(KuA-NRW). Derzeit sind gut 100 Städte und Kommunalbetriebe Mitglieder der
Genossenschaft.
Die
Mitgliedschaft
Bei rechtlich
selbständigen kommunalen Unternehmen wie der AöR ist der Erwerb einer eigenen
Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich.
Um Mitglied der
KoPart zu werden, ist ein Beschluss durch den Verwaltungsrat über den
beabsichtigten Beitritt und über die Vertretungsbefugnis in der
Generalversammlung (§ 113 GO NRW) erforderlich. Gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung ist zusätzlich durch den Rat der Beschluss über die
Ausübung des Weisungsrechtes zu fassen.
Der beabsichtigte
Beitritt ist bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde nach § 115 GO NRW
anzuzeigen. Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über den Beitritt. Nach
Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Arnsberg kann die
Beitrittserklärung unterzeichnet werden.
Jedes Mitglied
kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung
einer Frist von zwei Jahren kündigen.
Kosten
Der
Genossenschaftsanteil kostet einmalig 750,00 € je Anteil. Dieser Betrag wird
nach Austritt erstattet. Das Mitglied kann sich mit Zustimmung des
KoPart-Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.
Bei der
Beschaffung von Einzelgütern oder Dienstleistungen durch
Individual-ausschreibung (z.B. Fahrzeugbeschaffung, Ausschreibungsverfahren für
Gebäudereinigung) wird ein individueller Preis für die Dienstleistung der
Genossenschaft vereinbart. Dieses Verfahren haben die TBS bereits bei der
Beschaffung von Fahrzeugen (Kanalspülwagen, Sprinter) durchlaufen. Dem
Verwaltungsrat wurde hierüber berichtet.
Bei der
Beschaffung von Massengütern durch Sammelausschreibung wird ein prozentualer
Anteil des beschafften Wertes des konkreten Produktes (derzeit 10%) als
Dienstleistungsentgelt berechnet.
Hier werden durch
die Bündelung großer Stückzahlen Preisvorteile geschaffen. Die Preise der
KoPart liegen laut eigenen Angaben mind. 18% unter den regulären Marktpreisen.
Durch die
standardisierte Bestellform entstehen darüber hinaus Zeitersparnisse.
Rückvergütung
Entstehen aus
Entgelten für die Dienstleistungen der Genossenschaft Überschüsse, können diese
- nach Berücksichtigung der gesetzlich und satzungsmäßig erforderlichen
Rücklagenbildung - als Dividende bzw. als Rückvergütung den Mitgliedsstädten
und -betrieben zufließen.
Über die
Ausschüttung einer Dividende oder Rückvergütung entscheidet die
Generalversammlung. Rückvergütung bedeutet, dass ein Geschäftsüberschuss ganz
oder teilweise an die Mitglieder im Verhältnis ihres Umsatzes, den sie mit der
Genossenschaft in einem Wirtschaftsjahr getätigt haben, ausgeschüttet wird.
Entscheidungsgründe
Im Rahmen eines
Testzugriffes haben die TBS die Preise der KoPart eG mit den bisherigen
Beschaffungskosten vergleichen können.
Einen normalen
Jahresbedarf voraussetzt, ist durch den Beitritt zur KoPart im Bereich
Büromaterialien / Hygieneartikel mit einer Kostenersparnis von ungefähr 1.500 €
pro Jahr zu rechnen (entspricht ca. 25 % des jährlichen Beschaffungswertes).
Bei der
Arbeitskleidung liegen die Anschaffungskosten über die KoPart derzeit
durchschnittlich ca. 37 % höher als die von den TBS bisher erreichten
Konditionen.
Da es keinen
generellen Nutzungszwang des KoPart-Einkaufsportals gibt, können Produkte
weiterhin bei den günstigeren eigenen Lieferanten eingekauft werden.
Die KoPart e.G.
verfügt bereits heute über eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf dem
Markt, die eine kostengünstige Beschaffung sicherstellen. Die Genossenschaft
wird diese Partnerschaften zukünftig weiter ausbauen.
Bestellungen
erfolgen beim Katalog-Verfahren seit dem 01.01.2015 online über eine
Internetplattform.
Vorteile des
Beitritts in die Genossenschaft sind die günstigeren Preise durch die sich
weiterentwickelnden Rahmenverträge, die Rechtssicherheit bei der Vergabe, die
Möglichkeit der vergleichenden Qualitätszirkel durch den Austausch mit anderen
Genossenschaftsmitgliedern, die Zeitersparnis bei den einzelnen
Beschaffungsvorgängen und die Transparenz der Marktentwicklung, die auch für
kleinere Städte und Betriebe sichtbar wird.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |