Betreff
a) Beitritt der TBS zur KoPart-Genossenschaft (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
108/2016
Aktenzeichen
allg. Verw.
Art
Beschlussvorlage der TBS

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

Dem Beitritt der TBS AöR zur KoPart e.G. wird zugestimmt.

Die TBS AöR beteiligen sich mit einem Geschäftsanteil. Der Beitritt wird durch den Vorstand vollzogen. Der Vorstand vertritt die Technischen Betriebe Schwelm AöR in der Generalversammlung der Genossenschaft.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 

 

Hinweis zum Beratungsablauf:

Der Rat der Stadt Schwelm wird gebeten, den Beschluss über das Weisungsrecht direkt und ohne Vorberatung durch HA / FA zu fassen, da ansonsten eine sitzungsbedingte mehrmonatige Verzögerung der Beschlussfassung eintreten würde.

 

 

Sachverhalt:

 

Die KoPart Genossenschaft

Die KoPart e.G. ist eine im Jahr 2012 gegründete interkommunale Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes mit Sitz in Düsseldorf.

 

Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen zur Beschaffung jeglicher Art für die Mitglieder, insbesondere die Durchführung rechtskonformer Ausschreibungen sowie die Vermittlung des Wareneinkaufs für die Mitglieder und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

 

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

Gründungsmitglieder sind die Städte Bergisch Gladbach, Hilden, Gevelsberg, Jülich, Kaarst und Meinerzhagen sowie der StGB NRW und die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW). Derzeit sind gut 100 Städte und Kommunalbetriebe Mitglieder der Genossenschaft.

 

 

Die Mitgliedschaft

Bei rechtlich selbständigen kommunalen Unternehmen wie der AöR ist der Erwerb einer eigenen Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich.

Um Mitglied der KoPart zu werden, ist ein Beschluss durch den Verwaltungsrat über den beabsichtigten Beitritt und über die Vertretungsbefugnis in der Generalversammlung (§ 113 GO NRW) erforderlich. Gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung ist zusätzlich durch den Rat der Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes zu fassen.

Der beabsichtigte Beitritt ist bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde nach § 115 GO NRW anzuzeigen. Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über den Beitritt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Arnsberg kann die Beitrittserklärung unterzeichnet werden.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen.

 

 

Kosten

Der Genossenschaftsanteil kostet einmalig 750,00 € je Anteil. Dieser Betrag wird nach Austritt erstattet. Das Mitglied kann sich mit Zustimmung des KoPart-Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.

 

Bei der Beschaffung von Einzelgütern oder Dienstleistungen durch Individual-ausschreibung (z.B. Fahrzeugbeschaffung, Ausschreibungsverfahren für Gebäudereinigung) wird ein individueller Preis für die Dienstleistung der Genossenschaft vereinbart. Dieses Verfahren haben die TBS bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen (Kanalspülwagen, Sprinter) durchlaufen. Dem Verwaltungsrat wurde hierüber berichtet.

 

Bei der Beschaffung von Massengütern durch Sammelausschreibung wird ein prozentualer Anteil des beschafften Wertes des konkreten Produktes (derzeit 10%) als Dienstleistungsentgelt berechnet.

Hier werden durch die Bündelung großer Stückzahlen Preisvorteile geschaffen. Die Preise der KoPart liegen laut eigenen Angaben mind. 18% unter den regulären Marktpreisen.

Durch die standardisierte Bestellform entstehen darüber hinaus Zeitersparnisse.

 

 

Rückvergütung

Entstehen aus Entgelten für die Dienstleistungen der Genossenschaft Überschüsse, können diese - nach Berücksichtigung der gesetzlich und satzungsmäßig erforderlichen Rücklagenbildung - als Dividende bzw. als Rückvergütung den Mitgliedsstädten und -betrieben zufließen.

Über die Ausschüttung einer Dividende oder Rückvergütung entscheidet die Generalversammlung. Rückvergütung bedeutet, dass ein Geschäftsüberschuss ganz oder teilweise an die Mitglieder im Verhältnis ihres Umsatzes, den sie mit der Genossenschaft in einem Wirtschaftsjahr getätigt haben, ausgeschüttet wird.

 

Entscheidungsgründe

Im Rahmen eines Testzugriffes haben die TBS die Preise der KoPart eG mit den bisherigen Beschaffungskosten vergleichen können.

Einen normalen Jahresbedarf voraussetzt, ist durch den Beitritt zur KoPart im Bereich Büromaterialien / Hygieneartikel mit einer Kostenersparnis von ungefähr 1.500 € pro Jahr zu rechnen (entspricht ca. 25 % des jährlichen Beschaffungswertes).

 

Bei der Arbeitskleidung liegen die Anschaffungskosten über die KoPart derzeit durchschnittlich ca. 37 % höher als die von den TBS bisher erreichten Konditionen.

Da es keinen generellen Nutzungszwang des KoPart-Einkaufsportals gibt, können Produkte weiterhin bei den günstigeren eigenen Lieferanten eingekauft werden.

 

Die KoPart e.G. verfügt bereits heute über eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf dem Markt, die eine kostengünstige Beschaffung sicherstellen. Die Genossenschaft wird diese Partnerschaften zukünftig weiter ausbauen.

 

Bestellungen erfolgen beim Katalog-Verfahren seit dem 01.01.2015 online über eine Internetplattform.

 

Vorteile des Beitritts in die Genossenschaft sind die günstigeren Preise durch die sich weiterentwickelnden Rahmenverträge, die Rechtssicherheit bei der Vergabe, die Möglichkeit der vergleichenden Qualitätszirkel durch den Austausch mit anderen Genossenschaftsmitgliedern, die Zeitersparnis bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen und die Transparenz der Marktentwicklung, die auch für kleinere Städte und Betriebe sichtbar wird.

 


 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke