Sachverhalt:
Gemäß §§ 52 Abs. 1
in Verbindung mit 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Kulturausschuss für
die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführerinnen / Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.
Die Verwaltung
schlägt vor, die bisher bestellte Schriftführerin, Frau Gabriele Weidner,
abzuberufen und für diese Aufgabe als Ergänzung zum bereits bestellten
Schriftführer, Herrn Boris Schmittutz, Frau Margit Passehl und Herrn Andreas
Tolksdorf zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau Gabriele
Weidner wird als Schriftführerin für den Kulturausschuss abberufen.
Frau Margit
Passehl wird zur Schriftführerin und Herr Andreas Tolksdorf zum Schriftführer
für den Kulturausschuss bestellt.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |