Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen“
Vorlage
099/2016
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Wie in der Sitzung des AUS am 05.04.2016 berichtet, wird die im Haushaltsplan 2016 dargestellte Ausbaumaßnahme Castorffstraße zunächst zurückgestellt. Grund hierfür ist die anvisierte zentrale Unterbringung der Verwaltung im Gebäude der heutigen Gustav-Heinemann-Schule. Ein diesbezüglich aufzustellendes Verkehrskonzept rund um das heutige Schulgelände hat möglicherweise auch Einfluss auf die Gestaltung der Castorffstraße.

Als realisierbare „Ersatzmaßnahme“ in diesem Jahr wurde vorgeschlagen, die schadhaften Gehwege in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße zu erneuern (Ausnahme Teilstück im Bereich Post). Die Schulstraße stellt eine wichtige und stark frequentierte Fußgängerverbindung zwischen dem Bahnhof, dem Zentralen Omnibusbahnhof und der Innenstadt dar. Als erforderliche Maßnahmen sind der Vollaus-bau der Gehwege einschließlich neuen Hochbordsteins und das Setzen einer Flussbahn im Fahrbahnbereich vorgesehen. Die Kosten hierfür haben die Technische Betriebe Schwelm AöR auf rd. 235.000 € geschätzt. Besondere Planungsleistungen sind hier nicht erforderlich, weil es sich lediglich um die Erneuerung des bestehenden Bestandes handelt.  Im Hinblick auf die Beschlussfassung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.01.2016 "Baumaßnahmen an Verkehrsflächen" – Vw-Vorlage 030/2016 -  ist noch mitzuteilen, dass in der fraglichen Verkehrsfläche keine Bäume vorhanden sind. Gem. der genannten Entscheidung des Rates ist eine Anwohnerinformation durchzuführen. Da es sich hier aber lediglich um eine Maßnahme "neu für alt" handelt, wird hierfür eine Pressemitteilung der Stadt mit Benennung eines Ansprechpartners für ausreichend erachtet. Die Maßnahme ist grundsätzlich über Ausbaubeiträge refinanzierbar. Als weitere Ersatzmaßnahmen werden nun die Vergabe von Planungsleistungen für die Umgestaltung der Straßenabschnitte Potthoffstraße (Viktoriastraße bis Blücherstraße) und Prinzenstraße (Berliner Straße bis Nordstraße) vorgeschlagen. Auch hier besteht hinsichtlich der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger, Handlungsbedarf.

Bei beiden Projekten handelt es sich um Straßenabschnitte in deren Gehwegbereichen Bäume vorhanden sind. Insbesondere in den Bereichen der Bäume ist festzustellen, dass die Gehwegbereiche und die angrenzenden Fahrbahnbereiche durch das Wurzelwerk der Bäume beschädigt sind. In den Vorgaben zur Erstellung von Entwurfsplanungen zur Er-neuerung/Umgestaltung soll die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes - soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar – ebenso Bestandteil wie alternativ die Beseitigung der Bäume und Ersatz durch neue Baumpflanzungen mit Wurzelgräben sein. Für die Planungskosten wird ein Aufwand von 30.000 € (Potthoffstraße) bzw. 35.000 € (Prinzenstraße) geschätzt.

 

 

 

 

Die Darstellung neuer Maßnahmen im Haushalt 2016 erfordert die Bereitstellung außer-planmäßiger Haushaltsmittel. Diese liegen bei allen 3 Maßnahmen über der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm (20.000 €). Die Zuständigkeit hinsichtlich der Bereitstellung dieser Mittel liegt nach § 83 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt Schwelm. Damit die Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen zügig begonnen werden können, soll eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW herbeigeführt werden. Von einem frühzeitigen Beginn der Arbeiten, hier insbesondere bei der Gehwegausbaumaßnahme Schulstraße, erhofft sich die Stadt günstige Ausschreibungsergebnisse.

 


Beschlussvorschlag für den AUS:

 

Der AUS empfiehlt dem Rat, im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 300.000 €  für folgende Maßnahmen bereitzustellen:

·         Gehwegausbau in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße (235.000 €)

·         Planungsleistungen Potthoffstraße in der Erstreckung von Blücherstraße bis Viktoriastraße (30.000 €)

·         Planungsleistungen Prinzenstraße von Berliner Straße bis Nordstraße (35.000 €).

 

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.

 

Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme (auf die Ausführungen im letzten Absatz der Vorlage wird Bezug genommen)  soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 2 G O NRW herbeigeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ werden außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 300.000 € bereitgestellt, und zwar für folgende Maßnahmen:

·         Gehwegausbau in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße (235.000 €)

·         Planungsleistungen Potthoffstraße in der Erstreckung von Blücherstraße bis Viktoriastraße (30.000 €)

·         Planungsleistungen Prinzenstraße von Berliner Straße bis Nordstraße (35.000 €).

 

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.

 

 

Datum: ____________________

 

 

 

     ____________________    ________________________

                                                    Gabriele Grollmann                  ________________________

                                                    Bürgermeisterin                                        Ratsmitglied

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den RAT:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 31.05.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

12.01.01         Gemeindestraßen, -wege und -plätze

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

300,000 €

Folgekosten

0

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann