Sachverhalt:
Wie in der Sitzung des AUS am 05.04.2016 berichtet, wird die im
Haushaltsplan 2016 dargestellte Ausbaumaßnahme Castorffstraße zunächst
zurückgestellt. Grund hierfür ist die anvisierte zentrale Unterbringung der
Verwaltung im Gebäude der heutigen Gustav-Heinemann-Schule. Ein diesbezüglich
aufzustellendes Verkehrskonzept rund um das heutige Schulgelände hat
möglicherweise auch Einfluss auf die Gestaltung der Castorffstraße.
Als realisierbare „Ersatzmaßnahme“ in diesem Jahr wurde vorgeschlagen,
die schadhaften Gehwege in der Schulstraße in der Erstreckung von
Bismarckstraße bis Kaiserstraße zu erneuern (Ausnahme Teilstück im Bereich Post).
Die Schulstraße stellt eine wichtige und stark frequentierte
Fußgängerverbindung zwischen dem Bahnhof, dem Zentralen Omnibusbahnhof und der
Innenstadt dar. Als erforderliche Maßnahmen sind der Vollaus-bau der Gehwege
einschließlich neuen Hochbordsteins und das Setzen einer Flussbahn im
Fahrbahnbereich vorgesehen. Die Kosten hierfür haben die Technische Betriebe
Schwelm AöR auf rd. 235.000 € geschätzt. Besondere Planungsleistungen sind hier
nicht erforderlich, weil es sich lediglich um die Erneuerung des bestehenden
Bestandes handelt. Im Hinblick auf die
Beschlussfassung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.01.2016
"Baumaßnahmen an Verkehrsflächen" – Vw-Vorlage 030/2016 - ist noch mitzuteilen, dass in der fraglichen
Verkehrsfläche keine Bäume vorhanden sind. Gem. der genannten Entscheidung des
Rates ist eine Anwohnerinformation durchzuführen. Da es sich hier aber
lediglich um eine Maßnahme "neu für alt" handelt, wird hierfür eine
Pressemitteilung der Stadt mit Benennung eines Ansprechpartners für ausreichend
erachtet. Die Maßnahme ist grundsätzlich über Ausbaubeiträge refinanzierbar.
Als weitere Ersatzmaßnahmen werden nun
die Vergabe von Planungsleistungen für die Umgestaltung der Straßenabschnitte
Potthoffstraße (Viktoriastraße bis Blücherstraße) und Prinzenstraße (Berliner
Straße bis Nordstraße) vorgeschlagen. Auch hier besteht hinsichtlich der
Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger, Handlungsbedarf.
Bei beiden Projekten handelt es sich um Straßenabschnitte in deren
Gehwegbereichen Bäume vorhanden sind. Insbesondere in den Bereichen der Bäume
ist festzustellen, dass die Gehwegbereiche und die angrenzenden
Fahrbahnbereiche durch das Wurzelwerk der Bäume beschädigt sind. In den
Vorgaben zur Erstellung von Entwurfsplanungen zur Er-neuerung/Umgestaltung soll
die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes - soweit technisch machbar und
wirtschaftlich vertretbar – ebenso Bestandteil wie alternativ die Beseitigung
der Bäume und Ersatz durch neue Baumpflanzungen mit Wurzelgräben sein. Für die
Planungskosten wird ein Aufwand von 30.000 € (Potthoffstraße) bzw. 35.000 €
(Prinzenstraße) geschätzt.
Die Darstellung neuer Maßnahmen im Haushalt 2016 erfordert die
Bereitstellung außer-planmäßiger Haushaltsmittel. Diese liegen bei allen 3
Maßnahmen über der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 9 der Haushaltssatzung der
Stadt Schwelm (20.000 €). Die Zuständigkeit hinsichtlich der Bereitstellung
dieser Mittel liegt nach § 83 (2) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt Schwelm. Damit die Arbeiten zur
Umsetzung der Maßnahmen zügig begonnen werden können, soll eine
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW herbeigeführt
werden. Von einem frühzeitigen Beginn der Arbeiten, hier insbesondere bei der
Gehwegausbaumaßnahme Schulstraße, erhofft sich die Stadt günstige
Ausschreibungsergebnisse.
Beschlussvorschlag für den
AUS:
Der AUS empfiehlt dem Rat, im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege,
-plätze“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 300.000 € für folgende Maßnahmen bereitzustellen:
·
Gehwegausbau
in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße
(235.000 €)
·
Planungsleistungen
Potthoffstraße in der Erstreckung von Blücherstraße bis Viktoriastraße (30.000
€)
·
Planungsleistungen
Prinzenstraße von Berliner Straße bis Nordstraße (35.000 €).
Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle:
12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.
Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme (auf die Ausführungen
im letzten Absatz der Vorlage wird Bezug genommen) soll die Mittelbereitstellung im Wege einer
Entscheidung nach § 60 Abs. 2 G O NRW herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag für den
Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ werden
außerplanmäßige Investitionsmittel in 2016 von 300.000 € bereitgestellt, und
zwar für folgende Maßnahmen:
·
Gehwegausbau
in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße
(235.000 €)
·
Planungsleistungen
Potthoffstraße in der Erstreckung von Blücherstraße bis Viktoriastraße (30.000
€)
·
Planungsleistungen
Prinzenstraße von Berliner Straße bis Nordstraße (35.000 €).
Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle:
12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.
Datum: ____________________
____________________ ________________________
Gabriele Grollmann ________________________
Bürgermeisterin Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den
RAT:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am
31.05.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von
überplanmäßigen Mitteln im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
12.01.01 Gemeindestraßen, -wege und -plätze
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig
|
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 300,000 € |
Folgekosten 0 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle:
12.01.01/0242.785210 – Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |