Sachverhalt:
Aufgrund des o. g.
Erlasses ( Anlage 2) ist die Notwendigkeit entstanden, die bisherigen
Regelungen der Fraktionszuwendungen auch in Schwelm zu aktualisieren. Der
Erlass ist auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Frau
Steinmann (SPD), die seit 11.07.2013 beraten hat, entstanden. Die Arbeitsgruppe
stand unter dem Titel „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter
verbessern“. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Erlass aus dem Jahre 1989
aktualisiert werden soll.
Auf Basis dieser
Erkenntnis haben die Fraktionen der SPD, CDU, B90/Die Grünen und FDP einen
entsprechenden Antrag (Anlage 3) mit der
Drucksachennummer 16/9791 eingebracht.
Auf Basis des
Landtagsbeschlusses vom 22.09.15 und in Abstimmung mit den Kommunalen
Spitzenverbänden wurde einvernehmlich der oben genannte Erlass den Städten und
Kreisen zugeleitet. Er soll die gravierenden Unterschiede innerhalb der
Gebietskörperschaften im Land NRW soweit möglich nivellieren und insbesondere
den Körperschaften Hilfestellung geben, die bisher die Fraktionszuwendungen in
nicht angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt haben.
Er überträgt die
Festlegung der Fraktionszuwendungen explizit nicht auf die Ebene der
Bürgermeisterin, sondern auf die Vertretung damit im Fall der Stadt Schwelm auf
den Rat.
Neben allgemeinen
Hinweisen unterteilt der Erlass in die Bereiche „generelle Mindestausstattung“
, „erweiterte Mindestausstattung“ , „weitere zulässige Verwendungszwecke“ und
„unzulässige Verwendungszwecke“.
Nach ersten
Gesprächen mit den Fraktionen und insbesondere unter Berücksichtigung der
finanziellen Situation der Stadt Schwelm, bezieht sich der Beschlussvorschlag
ausschließlich auf „generelle Mindestausstattung“.
Die generelle
Mindestausstattung umfasst die Bereiche
- Räume
- laufende
Fraktionsarbeit
- Print- und
Online-Medien
- Mitgliedschaft in
kommunalpolitischen Vereinigungen
Der Erlass gibt
hier keine konkreten Zahlen bzw. Beträge vor. Diese sind an die örtlichen
Gegebenheiten anzupassen und im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung
durch den Rat zu bestimmen.
Die Verwaltung hat
aus den Gesprächen mit den Fraktionen den Auftrag angenommen einen
Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Da die Verwaltung hier nicht auf
Erfahrungswerte zurückgreifen kann, hat sie nach bestem Wissen und Gewissen und
zum Teil in Anlehnung an Gutachten zur Zentralisierung die in der Anlage
aufgeführten Werte entwickelt.
Für die Verwaltung
ist unstrittig und klar, dass im Rahmen der Etatplanung 2017ff die Zahlen durch
die Fraktionen intern zu evaluieren sind und für den Haushalt ggfs. zu
verändern sind. Darüber hinaus ist insbesondere im Rahmen der Planung des
zentralisierten Verwaltungsstandorts zu prüfen, ob und in welcher Weise die
Fraktionen dort Räumlichkeiten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit erhalten.
Die gemäß der
Aufstellung für das Jahr 2016 errechneten Aufwendungen in Höhe von ca. 88.000€ beruhen grundsätzlich, wie oben
bereits erwähnt, auf der generellen Mindestausstattung und aus dem unter Punkt
4 des Erlasses gemachten Vorgabe:
Auszug Erlass:
„Bei der Ausübung der Ermessensentscheidung hat die Vertretungskörperschaft zu beachten, dass die gewährten
Zuwendungen die Fraktionen jeweils in die Lage versetzen müssen, die oben unter 2.1 (Anmerkung: das ist die „generelle
Mindestausstattung“) und gegebenenfalls unter 2.2. (Anmerkung: das ist die
„erweiterte Mindestausstattung“) beschriebene angemessene Mindestausstattung zu
finanzieren.“
Somit besteht
bezüglich der grundsätzlichen Anpassung der Beträge eine „Ermessensreduzierung
auf Null“ und sie sind im Haushalt abzubilden (hierzu vgl. Vorlage unten).
Hierzu ist eine
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 81.600 € bei der HHSt.
01.01.01.549.200 – Fraktionszuwendungen- erforderlich (Ansatz zur Zeit 6.400€).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm legt die Fraktionszuwendungen unter Anwendung des Erlasse vom 05.
November 2015 des Ministeriums für Inneres und Kommunales NW gem. der Anlage 1
fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.01 |
Bezeichnung Politische Gremien |
Aufwand X |
Ertrag |
Einmalig |
WiederkehrendX |
Investiv |
Konsumtiv X |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2016 |
Folgekosten 88.000 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
x zum Teil i.H.v.6.400€. |
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen
bei der HHSt. 16.01.01.551 701 – Zinsen für Liquiditätskredite.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung Ralf Schweinsberg |