Betreff
Anpassung der Fraktionszuwendungen an die aktuelle Erlasslage
Vorlage
091/2016
Aktenzeichen
GII Si/Hae
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des o. g. Erlasses ( Anlage 2) ist die Notwendigkeit entstanden, die bisherigen Regelungen der Fraktionszuwendungen auch in Schwelm zu aktualisieren. Der Erlass ist auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Frau Steinmann (SPD), die seit 11.07.2013 beraten hat, entstanden. Die Arbeitsgruppe stand unter dem Titel „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Erlass aus dem Jahre 1989 aktualisiert werden soll.

Auf Basis dieser Erkenntnis haben die Fraktionen der SPD, CDU, B90/Die Grünen und FDP einen entsprechenden Antrag  (Anlage 3) mit der Drucksachennummer 16/9791 eingebracht.

 

Auf Basis des Landtagsbeschlusses vom 22.09.15 und in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde einvernehmlich der oben genannte Erlass den Städten und Kreisen zugeleitet. Er soll die gravierenden Unterschiede innerhalb der Gebietskörperschaften im Land NRW soweit möglich nivellieren und insbesondere den Körperschaften Hilfestellung geben, die bisher die Fraktionszuwendungen in nicht angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt haben.

 

Er überträgt die Festlegung der Fraktionszuwendungen explizit nicht auf die Ebene der Bürgermeisterin, sondern auf die Vertretung damit im Fall der Stadt Schwelm auf den Rat.

Neben allgemeinen Hinweisen unterteilt der Erlass in die Bereiche „generelle Mindestausstattung“ , „erweiterte Mindestausstattung“ , „weitere zulässige Verwendungszwecke“ und „unzulässige Verwendungszwecke“.

Nach ersten Gesprächen mit den Fraktionen und insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt Schwelm, bezieht sich der Beschlussvorschlag ausschließlich auf „generelle Mindestausstattung“.

Die generelle Mindestausstattung umfasst die Bereiche

- Räume

- laufende Fraktionsarbeit

- Print- und Online-Medien

- Mitgliedschaft in kommunalpolitischen Vereinigungen

Der Erlass gibt hier keine konkreten Zahlen bzw. Beträge vor. Diese sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung durch den Rat zu bestimmen.

Die Verwaltung hat aus den Gesprächen mit den Fraktionen den Auftrag angenommen einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Da die Verwaltung hier nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann, hat sie nach bestem Wissen und Gewissen und zum Teil in Anlehnung an Gutachten zur Zentralisierung die in der Anlage aufgeführten Werte entwickelt.

Für die Verwaltung ist unstrittig und klar, dass im Rahmen der Etatplanung 2017ff die Zahlen durch die Fraktionen intern zu evaluieren sind und für den Haushalt ggfs. zu verändern sind. Darüber hinaus ist insbesondere im Rahmen der Planung des zentralisierten Verwaltungsstandorts zu prüfen, ob und in welcher Weise die Fraktionen dort Räumlichkeiten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit erhalten.

 

Die gemäß der Aufstellung für das Jahr 2016 errechneten Aufwendungen in Höhe von ca. 88.000€ beruhen grundsätzlich, wie oben bereits erwähnt, auf der generellen Mindestausstattung und aus dem unter Punkt 4 des Erlasses gemachten Vorgabe:

 

 

 

Auszug Erlass:

„Bei der Ausübung der Ermessensentscheidung hat die Vertretungskörperschaft zu beachten, dass die gewährten Zuwendungen die Fraktionen jeweils in die Lage versetzen müssen, die oben unter 2.1 (Anmerkung: das ist die „generelle Mindestausstattung“) und gegebenenfalls unter 2.2. (Anmerkung: das ist die „erweiterte Mindestausstattung“) beschriebene angemessene Mindestausstattung zu finanzieren.“

Somit besteht bezüglich der grundsätzlichen Anpassung der Beträge eine „Ermessensreduzierung auf Null“ und sie sind im Haushalt abzubilden (hierzu vgl. Vorlage unten).

 

Hierzu ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 81.600 € bei der HHSt. 01.01.01.549.200 – Fraktionszuwendungen- erforderlich (Ansatz zur Zeit 6.400€).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm legt die Fraktionszuwendungen unter Anwendung des Erlasse vom 05. November 2015 des Ministeriums für Inneres und Kommunales NW gem. der Anlage 1 fest.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.01     

Bezeichnung

Politische Gremien

 

 

Aufwand

X

Ertrag

Einmalig

WiederkehrendX  

Investiv

Konsumtiv

X  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2016

Folgekosten

88.000

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

x

zum Teil i.H.v.6.400€.

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen bei der HHSt. 16.01.01.551 701 – Zinsen für Liquiditätskredite.

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

Ralf Schweinsberg