1. Abwägung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB
2. Abwägung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
3.Beschluss zur erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion, auf dem Parkplatz am ?Brunnen? ein Gewerbegebiet zu entwickeln, hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 29.10.2015 den Aufstellungsbeschluss f?r den Bebauungsplan Nr. 102 ?Gewerbegebiet Brunnen? (SV-Nr. 184/2015) gefasst. Die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) wurde in gleicher Sitzung beschlossen.
Die besondere Altlastensituation auf diesem Gel?nde wurde im Vorfeld in den Sitzungen des Ausschusses f?r Umwelt und Stadtentwicklung am 28.10.2014 (SV- 197/2014) und am 14.04.2015 (SV-Nr. 076/2015) er?rtert. Hierzu nochmals der Hinweis auf den Altlastenerlass ? LANUV NRW ? Land NRW ????? ?(www.lanuv.nrw.de/altlast/Erlass/%20Bauleitplanung.pdf).
Abschlie?end wurde festgestellt,
dass das beantragte Gewerbegebiet auf dem Brunnenparkplatz aus bodenchemischer
Sicht (Altlasten) und aus bodenmechanischer Sicht (Standfestigkeit) vom
Grundsatz her realisierbar ist. ?????????
1.
Die
Verwaltung hat daraufhin die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2 BauGB)
in der Zeit vom 20.01.2016 bis
einschlie?lich 25.02.2016 durchgef?hrt.
W?hrend dieser Auslegungsfrist sind keine Anregungen bei der Verwaltung
vorgebracht worden. Jedoch sind folgende 4 Anregungen versp?tet in der zweiten
Aprilh?lfte bei der Verwaltung eingegangen.????
- Mit Schreiben
vom 19.04.2016, das dieser Vorlage als Anlage 4 beigef?gt ist,
verweist? ein/eine B?rgerIn auf die
bereits der Verwaltung vorgelegten Schreiben vom 23.03.2015 und
07.07.2015. In den beiden v.g. Schreiben regt der/die B?rgerIn an, die
Fl?che als Parkplatz zu belassen, da diese Fl?che als Ausweichparkplatz
bei Gro?veranstaltungen der Dreifeldhalle sowie f?r Haus Martfeld genutzt
wird. Des Weiteren ben?tige der gegen?berliegende Gastronomiebetrieb diese
Parkfl?che (Schreiben vom 23.03.2015).
Da f?r die Baugenehmigungen der v.g. Bauvorhaben
seinerzeit, wie bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, der Stellplatznachweis auf
den jeweiligen Grundst?cken erfolgte, besteht f?r keines der angesprochenen,
bereits vorhandenen Vorhaben ein Anrecht auf Parkfl?chen innerhalb des
Geltungsbereiches des geplanten Bebauungsplanes. ???????
- Mit Schreiben
vom 07.07.2015 bittet gleiche/r B?rgerIn um Mitteilung, unter welchen
Bedingungen die Parkfl?che angemietet bzw. gekauft werden kann.
Hierzu
wurde bereits dem/der B?rgerIn mitgeteilt, dass im Hinblick auf dieses
Bauleitplanverfahren die Fl?chen als gewerbliche Baufl?chen entwickelt werden
sollen. Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, d.h. nach Rechtskraft des
Bebauungsplanes, kann ein Kaufinteresse nochmals bekundet werden, da ein
Parkplatz auch auf dem zuk?nftig festgesetzten Gewerbegebiet m?glich ist.??????????
???????????????
- Im Schreiben
vom 19.04.2016 weist der/die B?rgerIn daraufhin, dass er/sie
zwischenzeitlich erfahren habe, dass sich Kaufinteressenten f?r das
Grundst?ck bei der Stadt gemeldet h?tten, die eine andere Nutzung des
Grundst?ckes beabsichtigten. Diese Tatsache sei in den ?ffentlichen
Sitzungen nicht mitgeteilt worden. Dies h?tte m?glicherweise zu einem
anderen Abstimmungsergebnis gef?hrt.?????
Hierzu
gibt die Verwaltung zu bedenken,, dass derartige Absichtsbekundungen? nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens
sein k?nnen und verweist auf das Antwortschreiben auf die Eingabe vom 7.7.2015.
Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen
nicht zu folgen.
?
Mit Schreiben vom 15.04.2016, das dieser Vorlage als
Anlage 5, beigef?gt ist, f?hrt? eine
B?rgerin aus, dass sie um ihren Arbeitsplatz f?rchtet, wenn die jetzige
Parkplatzfl?che wegfallen w?rde. Die G?ste w?rden aufgrund des Parkplatzmangels
ausbleiben und somit w?ren ihr Arbeitsplatz und die ihrer Kollegen/Kolleginnen
gef?hrdet. ?????
Auch
hier gilt: Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, d.h. nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes, kann ein Kaufinteresse nochmals bekundet werden, da ein
Parkplatz auch auf dem zuk?nftig festgesetzten Gewerbegebiet m?glich ist.?????????
Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen
nicht zu folgen.
?
Mit Schreiben vom 19.04.2016, das dieser Vorlage als
Anlage 6 beigef?gt ist, weist ein B?rger auf einen Leserbrief in der
Westfalenpost vom 31.10.2015 hin. In diesem Leserbrief wird der Verwaltung und
der Politik vorgeworfen, dass diese Fl?che trotz der erh?hten Bodenbelastung
entwickelt werden solle.
Hierzu weist die Verwaltung nochmals auf
die im Vorfeld durchgef?hrte Gef?hrdungsabsch?tzung hin.???????????
Die besondere
Altlastensituation auf diesem Gel?nde wurde im Vorfeld in den Sitzungen des
Ausschusses f?r Umwelt und Stadtentwicklung am 28.10.2014 (SV- 197/2014) und am
14.04.2015 (SV-Nr. 076/2015) er?rtert. Hierzu nochmals der Hinweis auf den
Altlastenerlass ? LANUV NRW ? Land NRW ????? ?(www.lanuv.nrw.de/altlast/Erlass/%20Bauleitplanung.pdf).
Abschlie?end wurde festgestellt, dass das beantragte Gewerbegebiet auf
dem Brunnenparkplatz aus bodenchemischer Sicht (Altlasten) und aus
bodenmechanischer Sicht (Standfestigkeit) vom Grundsatz her realisierbar ist. ??????????
Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen
nicht zu folgen.?
?
Mit Schreiben vom 22.04.2016, das dieser Vorlage als
Anlage 7 beigef?gt ist, weist ein B?rger auf einen in der Presse? abgedruckten Text hin, in dem die
Notwendigkeit eines Gewerbegebietes an dieser Stelle bezweifelt wird und
wiederum auf die Parkplatzsituation Dreifeldhalle sowie des gegen?berliegenden
Gastronomiebetriebes hinweist. Des Weiteren w?rde ein Gewerbegebiet besser auf
das ?Zassenhausgel?nde? als in die N?he des Schlosses Martfeld passen.
Zu
dieser Anregung kann grunds?tzlich auf die vorstehenden Ausf?hrungen zu Anlage
4 Bezug genommen werden. Dar?berhinaus wurde der bauordnungsrechtlich
erforderliche Stellplatznachweis f?r die genannte Sportanlage auf dem eigenen
Grundst?ck gef?hrt. Ebenso im Falle des angesprochenen Gastronomiebetriebes.
Die
?Gebietsvertr?glichkeit? der angestrebten Nutzung ist Gegenstand des Planverfahrens.
?ber die planerische Entwicklung des weiterhin genannten Grundst?cks muss der
Rat als Tr?ger der Planungshoheit in einem eigenst?ndigen Verfahren
entscheiden.
???????????????
Die Verwaltung schl?gt
vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen nicht zu folgen.?
2.
Die
Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2
BauGB) wurde parallel zur ?ffentlichen Auslegung durchgef?hrt.
Von den 50
angeschriebenen Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange sind 24 Antworten bei der Verwaltung eingegangen, davon
6 mit Anregungen.
Die vorgebrachten Anregungen aus der
Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange gem. ? 4
(2) BauGB sind nachfolgend, in Themengebiete (Verkehr, Altlastenfl?che und
sonstige) unterteilt.
1.
Verkehr
Bezirksregierung
Arnsberg (Dez. 25 ? Verkehr)???????
Landesbetrieb Stra?enbau Nordrhein-Westfalen (Stra?en-NRW)?
Kreispolizeibeh?rde?????????????
2.
Altlasten
Geologischer
Dienst NRW??
3.
Sonstige
Stadt
Gevelsberg ??
Bezirksregierung Arnsberg (Dez. 51 ? Landschaftsschutz)??
Zu 1. Verkehr
? Mit e-mail vom 15.01.2016, die dieser Vorlage als Anlage 8 beigef?gt ist, fordert die Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 25 ? Verkehr, ein Verkehrsgutachten, welches sich auf die Leistungsf?higkeit der Zufahrt bezieht.
?
Mit Schreiben vom 25.02.2016, das dieser Vorlage
als Anlage 9 beigef?gt ist, sieht der Landesbetrieb Stra?enbau
Nordrhein-Westfalen (Stra?en.NRW) erhebliche Bedenken in Hinblick auf die
verkehrliche Erschlie?ung des Plangebietes.??????????
?Die geplante Erschlie?ung ?ber die heute vorhandene Zufahrt an der L 527 ist
im derzeitigen Ausbauzustand f?r die Erschlie?ung eines Gewerbegebietes mit
entsprechend zu erwartendem LKW-Verkehr nicht verkehrssicher zu realisieren.
Sowohl die vorhandene Linksabbiegespur (LA-Spur), als auch die Zufahrt sind
nicht ausreichend dimensioniert, um ein Gewerbegebiet an das klassifizierte
Stra?ennetz anzubinden. Die aus Gr?nden der Verkehrssicherheit erforderliche
eingeschr?nkte Erschlie?ung (Linksabbiegeverbot f?r den abflie?enden Verkehr)
ist ebenfalls problematisch , da im Nahbereich keine Wendem?glichkeit vorhanden
ist.
F?r die geplante Ausweisung der Fl?che als Gewerbegebiet muss die vorgesehene
Anbindung des Plangebietes an die L 527 verkehrsgerecht ausgebaut werden.
Hierf?r ist ein detaillierter Entwurf einschlie?lich
Leistungsf?higkeitsnachweis (ausreichend dimensionierte LA-Spur, Nachweis der
erforderlichen Schleppkurven) und Sichtfeldern aufzustellen und mit der
Stra?enbauverwaltung abzustimmen. Dieser Entwurf bildet dann die Grundlage f?r
eine ?ffentlich-rechtliche Vereinbarung, die ?ber die erforderlichen
Umbauma?nahmen abgeschlossen werden muss.?????????
? Mit e-mail vom 13.01.2016, die dieser Vorlage als Anlage 10 beigef?gt ist, weist die EN-Polizei (F?hrungsstelle der Direktion Verkehr) daraufhin, dass ein
?verbotswidriges
- Linksabbiegen zu bef?rchten ist, da dies ein erheblicher Zeitgewinn w?re, um
die B7 zu erreichen. Des Weiteren wird auch auf den Mehrverkehr ? beim
erforderlichen Rechtsabbiegen Richtung Innenstadt aufmerksam gemacht. ??
Die Verwaltung schl?gt vor, den Anregungen zu folgen.
Die Problematik der Zu- und Ausfahrt besteht darin, dass sich das Plangrundst?ck relativ nah an dem Kreuzungsbereich Hauptstr. / B7 befindet und die Ausfahrt bereits jetzt ausschlie?lich in Richtung Innenstadt (Rechtsabbieger) m?glich ist.
?
Daher schl?gt die Verwaltung vor, ein Verkehrsgutachten erstellen zu
lassen.
Zu 2. Altlasten
?
Mit Schreiben vom 10.02.2016, das dieser Vorlage
als Anlage 11 beigef?gt ist, h?lt? der
Geologische Dienst NRW eine detaillierte Baugrunduntersuchung im Hinblick auf
die Tragf?higkeit und Eignung als Baugrund f?r zwingend erforderlich, da das
vorhandene Gutachten, einschlie?lich der aktualisierten Bewertung des
Standortes, lediglich eine Untersuchung des Abdeckmaterials beinhaltet.
Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung zu folgen.
Um sicher zu stellen, dass die Tragf?higkeit des Baugrundes den geplanten Anforderungen gen?gt, ist eine Erg?nzung des vorhandenen Bodengutachtens zu erstellen.
Daher schl?gt die Verwaltung vor, eine Erg?nzung des Bodengutachten im
Hinblick der Tragf?higkeit erstellen zu lassen.
Zu 3. Sonstige
? Mit Schreiben vom 18.01.2016, das dieser Vorlage als Anlage 12 beigef?gt ist, regt die Stadt Gevelsberg an, dass innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes gro?fl?chiger Einzelhandel solcher Art ausgeschlossen werden soll, der sich mit seinen vorgesehenen Sortimenten negativ auf den zentralen Versorgungsbereich ?Hauptzentrum Gevelsberg City? und das ?Ortsteilzentrum Gevelsberg Vogelsang? auswirken k?nnte.
Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Da gem. ? 8 (1) BauNVO? Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung
von nicht erheblich bel?stigenden Gewerbebetrieben dienen, ist ein expliziter
Ausschluss von gro?fl?chigem Einzelhandel hier nicht erforderlich. F?r die
Zul?ssigkeit von gro?fl?chigem Einzelhandel w?re ein Sondergebiet erforderlich.?????????
? Mit Schreiben vom 18.02.2016, das dieser Vorlage als Anlage 13 beigef?gt ist, weist die Bezirksregierung Arnsberg Dez. 51 (Landschaftsschutz) auf folgendes hin:
??Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich im Innenbereich und weist keine ?kologisch bedeutsamen Biotope auf. Aus diesem Grund ist er aus artenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich zu betrachten. Zur grunds?tzlichen Kl?rung muss jedoch eine Artenschutzpr?fung der Stufe I nach gem?? VV-Artenschutz erfolgen.?
Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung zu folgen.
Um dem Umweltbelang ?Artenschutz? gerecht zu werden, ist eine ASP der Stufe I durch zu f?hren.
?
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. ? 2 (1) BauGB auf die Ber?cksichtigung der einzelnen Leitlinien hin ?berpr?ft. Das Pr?fergebnis ist als Anlage 14 beigef?gt.
Beschlussvorschlag:
?
Beschlussempfehlung
des AUS und Hauptausschusses an den Rat
1.
Der Anregung aus der Beteiligung der
?ffentlichkeit gem. ? 3 (2) BauGB wird nicht gefolgt.
2.
Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg
(Dez. 25 ? Verkehr) und des Landesbetriebes Stra?enbau Nordrhein-Westfalen
(Stra?en-NRW) wird gefolgt. Die Anregungen der Kreispolizeibeh?rde werden bei
der weiteren Planung ber?cksichtigt.????????
Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Verkehrsgutachten in Auftrag zu gegeben.
3.
Der Anregung des Geologischen Dienstes NRW wird
gefolgt. ?????????
Die Verwaltung wird beauftragt ein
weiteres erg?nzendes Bodengutachten bzgl.?
einer detaillierten Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die geplante
Nutzung in Auftrag zu geben.???????????
4.
Der Anregung der Bezirksregierung?????????????? Arnsberg wird gefolgt.?
???????
Die Verwaltung wird beauftragt eine
Artenschutzpr?fung der Stufe I durchf?hren zu lassen.???????
???????
5. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang und Pr?fung der neu angeforderten Gutachten, eine erneute Beteiligung der betroffenen Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2) BauGB durchzuf?hren.
Finanzielle Auswirkungen:
Um die Rechtkraft des Bebauungsplanes erlangen zu k?nnen, sind ein
Verkehrsgutachten, eine Artenschutzpr?fung der Stufe I und eine Erg?nzung des
Bodengutachtens erforderlich. Daf?r sind im Haushaltsplan der Stadt Schwelm f?r
das Jahr 2016 insgesamt 25.000 ? vorgesehen (HH-Stelle 09.02.02.529100).
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Produkt Nr. 09.02.02 |
Bezeichnung
Bodennutzung |
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr 25.000 ? |
Folgekosten |
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Im Etat
enthalten:
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ja |
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nein |
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?
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
?
