Betreff
Bebauungsplan Nr. 102 "GE-Brunnen"
1. Abwägung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB
2. Abwägung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
3.Beschluss zur erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
Vorlage
090/2016
Aktenzeichen
FB 6.1 StEB/Sch
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion, auf dem Parkplatz am ?Brunnen? ein Gewerbegebiet zu entwickeln, hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 29.10.2015 den Aufstellungsbeschluss f?r den Bebauungsplan Nr. 102 ?Gewerbegebiet Brunnen? (SV-Nr. 184/2015) gefasst. Die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) wurde in gleicher Sitzung beschlossen.

Die besondere Altlastensituation auf diesem Gel?nde wurde im Vorfeld in den Sitzungen des Ausschusses f?r Umwelt und Stadtentwicklung am 28.10.2014 (SV- 197/2014) und am 14.04.2015 (SV-Nr. 076/2015) er?rtert. Hierzu nochmals der Hinweis auf den Altlastenerlass ? LANUV NRW ? Land NRW ????? ?(www.lanuv.nrw.de/altlast/Erlass/%20Bauleitplanung.pdf).

Abschlie?end wurde festgestellt, dass das beantragte Gewerbegebiet auf dem Brunnenparkplatz aus bodenchemischer Sicht (Altlasten) und aus bodenmechanischer Sicht (Standfestigkeit) vom Grundsatz her realisierbar ist. ?????????


1.       Die Verwaltung hat daraufhin die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 20.01.2016 bis einschlie?lich 25.02.2016 durchgef?hrt.


W?hrend dieser Auslegungsfrist sind keine Anregungen bei der Verwaltung vorgebracht worden. Jedoch sind folgende 4 Anregungen versp?tet in der zweiten Aprilh?lfte bei der Verwaltung eingegangen.????

  • Mit Schreiben vom 19.04.2016, das dieser Vorlage als Anlage 4 beigef?gt ist, verweist? ein/eine B?rgerIn auf die bereits der Verwaltung vorgelegten Schreiben vom 23.03.2015 und 07.07.2015. In den beiden v.g. Schreiben regt der/die B?rgerIn an, die Fl?che als Parkplatz zu belassen, da diese Fl?che als Ausweichparkplatz bei Gro?veranstaltungen der Dreifeldhalle sowie f?r Haus Martfeld genutzt wird. Des Weiteren ben?tige der gegen?berliegende Gastronomiebetrieb diese Parkfl?che (Schreiben vom 23.03.2015).

Da f?r die Baugenehmigungen der v.g. Bauvorhaben seinerzeit, wie bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, der Stellplatznachweis auf den jeweiligen Grundst?cken erfolgte, besteht f?r keines der angesprochenen, bereits vorhandenen Vorhaben ein Anrecht auf Parkfl?chen innerhalb des Geltungsbereiches des geplanten Bebauungsplanes. ???????

  • Mit Schreiben vom 07.07.2015 bittet gleiche/r B?rgerIn um Mitteilung, unter welchen Bedingungen die Parkfl?che angemietet bzw. gekauft werden kann.

Hierzu wurde bereits dem/der B?rgerIn mitgeteilt, dass im Hinblick auf dieses Bauleitplanverfahren die Fl?chen als gewerbliche Baufl?chen entwickelt werden sollen. Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, d.h. nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, kann ein Kaufinteresse nochmals bekundet werden, da ein Parkplatz auch auf dem zuk?nftig festgesetzten Gewerbegebiet m?glich ist.??????????
???????????????

  • Im Schreiben vom 19.04.2016 weist der/die B?rgerIn daraufhin, dass er/sie zwischenzeitlich erfahren habe, dass sich Kaufinteressenten f?r das Grundst?ck bei der Stadt gemeldet h?tten, die eine andere Nutzung des Grundst?ckes beabsichtigten. Diese Tatsache sei in den ?ffentlichen Sitzungen nicht mitgeteilt worden. Dies h?tte m?glicherweise zu einem anderen Abstimmungsergebnis gef?hrt.?????

Hierzu gibt die Verwaltung zu bedenken,, dass derartige Absichtsbekundungen? nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sein k?nnen und verweist auf das Antwortschreiben auf die Eingabe vom 7.7.2015.

Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen nicht zu folgen.

?         Mit Schreiben vom 15.04.2016, das dieser Vorlage als Anlage 5, beigef?gt ist, f?hrt? eine B?rgerin aus, dass sie um ihren Arbeitsplatz f?rchtet, wenn die jetzige Parkplatzfl?che wegfallen w?rde. Die G?ste w?rden aufgrund des Parkplatzmangels ausbleiben und somit w?ren ihr Arbeitsplatz und die ihrer Kollegen/Kolleginnen gef?hrdet. ?????

Auch hier gilt: Im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, d.h. nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, kann ein Kaufinteresse nochmals bekundet werden, da ein Parkplatz auch auf dem zuk?nftig festgesetzten Gewerbegebiet m?glich ist.?????????

Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen nicht zu folgen.

?         Mit Schreiben vom 19.04.2016, das dieser Vorlage als Anlage 6 beigef?gt ist, weist ein B?rger auf einen Leserbrief in der Westfalenpost vom 31.10.2015 hin. In diesem Leserbrief wird der Verwaltung und der Politik vorgeworfen, dass diese Fl?che trotz der erh?hten Bodenbelastung entwickelt werden solle.


Hierzu weist die Verwaltung nochmals auf die im Vorfeld durchgef?hrte Gef?hrdungsabsch?tzung hin.???????????
Die besondere Altlastensituation auf diesem Gel?nde wurde im Vorfeld in den Sitzungen des Ausschusses f?r Umwelt und Stadtentwicklung am 28.10.2014 (SV- 197/2014) und am 14.04.2015 (SV-Nr. 076/2015) er?rtert. Hierzu nochmals der Hinweis auf den Altlastenerlass ? LANUV NRW ? Land NRW ????? ?(www.lanuv.nrw.de/altlast/Erlass/%20Bauleitplanung.pdf).

Abschlie?end wurde festgestellt, dass das beantragte Gewerbegebiet auf dem Brunnenparkplatz aus bodenchemischer Sicht (Altlasten) und aus bodenmechanischer Sicht (Standfestigkeit) vom Grundsatz her realisierbar ist. ??????????

Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen nicht zu folgen.?

?         Mit Schreiben vom 22.04.2016, das dieser Vorlage als Anlage 7 beigef?gt ist, weist ein B?rger auf einen in der Presse? abgedruckten Text hin, in dem die Notwendigkeit eines Gewerbegebietes an dieser Stelle bezweifelt wird und wiederum auf die Parkplatzsituation Dreifeldhalle sowie des gegen?berliegenden Gastronomiebetriebes hinweist. Des Weiteren w?rde ein Gewerbegebiet besser auf das ?Zassenhausgel?nde? als in die N?he des Schlosses Martfeld passen.

Zu dieser Anregung kann grunds?tzlich auf die vorstehenden Ausf?hrungen zu Anlage 4 Bezug genommen werden. Dar?berhinaus wurde der bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatznachweis f?r die genannte Sportanlage auf dem eigenen Grundst?ck gef?hrt. Ebenso im Falle des angesprochenen Gastronomiebetriebes.

Die ?Gebietsvertr?glichkeit? der angestrebten Nutzung ist Gegenstand des Planverfahrens. ?ber die planerische Entwicklung des weiterhin genannten Grundst?cks muss der Rat als Tr?ger der Planungshoheit in einem eigenst?ndigen Verfahren entscheiden.

???????????????
Die Verwaltung schl?gt vor, auf Grund v.g. Ausf?hrungen, den Anregungen nicht zu folgen.?

2.       Die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) wurde parallel zur ?ffentlichen Auslegung durchgef?hrt.

Von den 50 angeschriebenen Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange sind 24 Antworten bei der Verwaltung eingegangen, davon 6 mit Anregungen.

Die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2) BauGB sind nachfolgend, in Themengebiete (Verkehr, Altlastenfl?che und sonstige) unterteilt.

1.       Verkehr
Bezirksregierung Arnsberg (Dez. 25 ? Verkehr)???????
Landesbetrieb Stra?enbau Nordrhein-Westfalen (Stra?en-NRW)?
Kreispolizeibeh?rde?????????????


2.       Altlasten
Geologischer Dienst NRW??


3.       Sonstige
Stadt Gevelsberg ??
Bezirksregierung Arnsberg (Dez. 51 ? Landschaftsschutz)??

Zu 1. Verkehr

?         Mit e-mail vom 15.01.2016, die dieser Vorlage als Anlage 8 beigef?gt ist, fordert die Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 25 ? Verkehr, ein Verkehrsgutachten, welches sich auf die Leistungsf?higkeit der Zufahrt bezieht.

?         Mit Schreiben vom 25.02.2016, das dieser Vorlage als Anlage 9 beigef?gt ist, sieht der Landesbetrieb Stra?enbau Nordrhein-Westfalen (Stra?en.NRW) erhebliche Bedenken in Hinblick auf die verkehrliche Erschlie?ung des Plangebietes.??????????

?Die geplante Erschlie?ung ?ber die heute vorhandene Zufahrt an der L 527 ist im derzeitigen Ausbauzustand f?r die Erschlie?ung eines Gewerbegebietes mit entsprechend zu erwartendem LKW-Verkehr nicht verkehrssicher zu realisieren. Sowohl die vorhandene Linksabbiegespur (LA-Spur), als auch die Zufahrt sind nicht ausreichend dimensioniert, um ein Gewerbegebiet an das klassifizierte Stra?ennetz anzubinden. Die aus Gr?nden der Verkehrssicherheit erforderliche eingeschr?nkte Erschlie?ung (Linksabbiegeverbot f?r den abflie?enden Verkehr) ist ebenfalls problematisch , da im Nahbereich keine Wendem?glichkeit vorhanden ist.
F?r die geplante Ausweisung der Fl?che als Gewerbegebiet muss die vorgesehene Anbindung des Plangebietes an die L 527 verkehrsgerecht ausgebaut werden. Hierf?r ist ein detaillierter Entwurf einschlie?lich Leistungsf?higkeitsnachweis (ausreichend dimensionierte LA-Spur, Nachweis der erforderlichen Schleppkurven) und Sichtfeldern aufzustellen und mit der Stra?enbauverwaltung abzustimmen. Dieser Entwurf bildet dann die Grundlage f?r eine ?ffentlich-rechtliche Vereinbarung, die ?ber die erforderlichen Umbauma?nahmen abgeschlossen werden muss.?????????

?         Mit e-mail vom 13.01.2016, die dieser Vorlage als Anlage 10 beigef?gt ist, weist die EN-Polizei (F?hrungsstelle der Direktion Verkehr) daraufhin, dass ein

?verbotswidriges - Linksabbiegen zu bef?rchten ist, da dies ein erheblicher Zeitgewinn w?re, um die B7 zu erreichen. Des Weiteren wird auch auf den Mehrverkehr ? beim erforderlichen Rechtsabbiegen Richtung Innenstadt aufmerksam gemacht. ??

Die Verwaltung schl?gt vor, den Anregungen zu folgen.

Die Problematik der Zu- und Ausfahrt besteht darin, dass sich das Plangrundst?ck relativ nah an dem Kreuzungsbereich Hauptstr. / B7 befindet und die Ausfahrt bereits jetzt ausschlie?lich in Richtung Innenstadt (Rechtsabbieger) m?glich ist.

?

Daher schl?gt die Verwaltung vor, ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen.

Zu 2. Altlasten

?         Mit Schreiben vom 10.02.2016, das dieser Vorlage als Anlage 11 beigef?gt ist, h?lt? der Geologische Dienst NRW eine detaillierte Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die Tragf?higkeit und Eignung als Baugrund f?r zwingend erforderlich, da das vorhandene Gutachten, einschlie?lich der aktualisierten Bewertung des Standortes, lediglich eine Untersuchung des Abdeckmaterials beinhaltet.

Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung zu folgen.

Um sicher zu stellen, dass die Tragf?higkeit des Baugrundes den geplanten Anforderungen gen?gt, ist eine Erg?nzung des vorhandenen Bodengutachtens zu erstellen.

Daher schl?gt die Verwaltung vor, eine Erg?nzung des Bodengutachten im Hinblick der Tragf?higkeit erstellen zu lassen.

Zu 3. Sonstige

?         Mit Schreiben vom 18.01.2016, das dieser Vorlage als Anlage 12 beigef?gt ist, regt die Stadt Gevelsberg an, dass innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes gro?fl?chiger Einzelhandel solcher Art ausgeschlossen werden soll, der sich mit seinen vorgesehenen Sortimenten negativ auf den zentralen Versorgungsbereich ?Hauptzentrum Gevelsberg City? und das ?Ortsteilzentrum Gevelsberg Vogelsang? auswirken k?nnte.

Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung nicht zu folgen.

Da gem. ? 8 (1) BauNVO? Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich bel?stigenden Gewerbebetrieben dienen, ist ein expliziter Ausschluss von gro?fl?chigem Einzelhandel hier nicht erforderlich. F?r die Zul?ssigkeit von gro?fl?chigem Einzelhandel w?re ein Sondergebiet erforderlich.?????????

?         Mit Schreiben vom 18.02.2016, das dieser Vorlage als Anlage 13 beigef?gt ist, weist die Bezirksregierung Arnsberg Dez. 51 (Landschaftsschutz) auf folgendes hin:

??Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich im Innenbereich und weist keine ?kologisch bedeutsamen Biotope auf. Aus diesem Grund ist er aus artenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich zu betrachten. Zur grunds?tzlichen Kl?rung muss jedoch eine Artenschutzpr?fung der Stufe I nach gem?? VV-Artenschutz erfolgen.?

Die Verwaltung schl?gt vor, der Anregung zu folgen.

Um dem Umweltbelang ?Artenschutz? gerecht zu werden, ist eine ASP der Stufe I durch zu f?hren.

?

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. ? 2 (1) BauGB auf die Ber?cksichtigung der einzelnen Leitlinien hin ?berpr?ft. Das Pr?fergebnis ist als Anlage 14 beigef?gt.


Beschlussvorschlag:

?

Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat

1.       Der Anregung aus der Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (2) BauGB wird nicht gefolgt.

2.       Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg (Dez. 25 ? Verkehr) und des Landesbetriebes Stra?enbau Nordrhein-Westfalen (Stra?en-NRW) wird gefolgt. Die Anregungen der Kreispolizeibeh?rde werden bei der weiteren Planung ber?cksichtigt.????????

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu gegeben.

3.       Der Anregung des Geologischen Dienstes NRW wird gefolgt. ?????????

Die Verwaltung wird beauftragt ein weiteres erg?nzendes Bodengutachten bzgl.? einer detaillierten Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die geplante Nutzung in Auftrag zu geben.???????????

4.       Der Anregung der Bezirksregierung?????????????? Arnsberg wird gefolgt.?
???????
Die Verwaltung wird beauftragt eine Artenschutzpr?fung der Stufe I durchf?hren zu lassen.???????
???????

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang und Pr?fung der neu angeforderten Gutachten, eine erneute Beteiligung der betroffenen Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2) BauGB durchzuf?hren.


Finanzielle Auswirkungen:

Um die Rechtkraft des Bebauungsplanes erlangen zu k?nnen, sind ein Verkehrsgutachten, eine Artenschutzpr?fung der Stufe I und eine Erg?nzung des Bodengutachtens erforderlich. Daf?r sind im Haushaltsplan der Stadt Schwelm f?r das Jahr 2016 insgesamt 25.000 ? vorgesehen (HH-Stelle 09.02.02.529100).

Produkt Nr.

09.02.02

Bezeichnung

Bodennutzung      

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

25.000 ?

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

 

 

?

Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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