Betreff
Spielflächenbedarfsplanung
Vorlage
085/2016
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Spielplatzkommission hat bei Besichtigungen vor Ort Empfehlungen für verschiedene Spielflächen ausgesprochen, die in Relation zum Bedarf (Bewohnererhebung) und den Pflegekosten gestellt werden sollen.

Dabei ist der Fokus auf Kleinkinder gelegt worden, für die in geringer Entfernung Spielflächen vorgehalten werden sollen. Nach der Vorgabe des Planungsbüros Stadtkinder, das 2010 für die Stadt Schwelm eine Spielflächenbedarfsplanung erstellt hat, ist für die Altersgruppe 0 bis 6 Jahre eine Umkreiserhebung gefertigt worden.

Spielfläche Eugenstraße: Hier ist eine teilweise Aufgabe von Geländeteilen nicht möglich, da das Grundstück diagonal geteilt ist und sich eine Hälfte in Privatbesitz befindet. Der hohe Pflegeaufwand der Grünflächen kann so nicht reduziert werden.

Spielfläche Hagener Straße: Die Umfeldanalyse hat ergeben, dass im Umkreis acht Kinder im Alter von 0-6Jahren wohnen. Davon wohnt je ein Kind in der direkt angrenzenden Hagener Straße und dem Glatzer Weg. Die Instandhaltungs- und Pflegekosten für sind für diese Spielfläche von 2014 auf 2015 auf mehr als das Vierfache gestiegen. Grund dafür ist der unregelmäßig wiederkehrende Baumschnitt bei hohem Baumbestand. Nach der Aussage der Mitarbeiter der TBS geht die Frequentierung des Platzes gegen null.

Spielfläche Grafweg: Die Einwohnererhebung hat ergeben, dass im Umfeld der Spielfläche sechzehn Kinder bis 6 Jahren wohnen. Die Bebauung im Umfeld besteht in der Hauptsache aus Einfamilienhäusern mit Gartengrundstücken. Der Pflegeaufwand beträgt 2.000 bis 3.000 Euro im Jahr. Ob Interesse am Erwerb des kleinen, ungünstig zugeschnittenen Grundstücks besteht muss vom Fachbereich 2 ermittelt werden.

Spielfläche Mühlenteich: Hier hat die Einwohnererhebung ergeben, dass sieben Kinder bis 6 Jahren im Umfeld wohnen. Der Platz wird gelegentlich zum Drogenkonsum missbraucht. Der Pflegeaufwand liegt zwischen 2.000 bis 4.000 Euro im Jahr. Ob Interesse am Erwerb des Grundstücks besteht muss vom Fachbereich 2 ermittelt werden.

Spielfläche Blücherplatz: Die Spielfläche soll auf den Kleinkindbereich reduziert werden. Dadurch verringert sich der Pflegeaufwand beim Fachbereich 4. Verkauf oder Bebauung sind von der Spielplatzkommission abgelehnt worden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Spielplatzkommission soll unter der Berücksichtigung der vorliegenden Fakten darüber beraten, ob bzw. welche Spielflächen aufgegeben werden. Im Rahmen der Aufgabe von Spielflächen sollen diese und bisher schon aufgegebene Flächen aus dem Pflegeetat des Fachbereiches Familie und Bildung herausgerechnet und der Ansatz gesenkt werden.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg