Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2015
Vorlage
081/2016
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

-          Gesamtergebnisrechnung,

-          Gesamtfinanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          der Bilanz,

-          dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

-          dem Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 27.04.2016 durch den Kämmerer aufgestellt und durch die  Bürgermeisterin bestätigt.

 

Die Haushaltsplanung sah im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2015 ein ordentliches Jahres­ergebnis in Höhe von - 2,489 Mio. € vor. Tatsächlich beläuft es sich auf  - 5,176 Mio. €. Somit liegt der Jahresfehlbetrag um 2,687 Mio. € über der ursprünglichen Planung.

 

Erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2015 hatten die durchgeführten Inventuren beim Infrastrukturvermögen und bei den städtischen Gebäuden.  Als unmittelbares Resultat wurden im Saldo ergebnisverschlechternde Wertkorrekturen in Höhe von 2,030 Mio. € sowie Zuführungen in die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1,670 Mio. € vorgenommen. Bereinigt man das Jahresergebnis um die Auswirkungen der Inventur ergibt sich ein fiktiver Jahresfehlbetrag in Höhe von            – 1,476 Mio. €, der eine Verbesserung zur ursprünglichen Planung in Höhe von 1,013 Mio. € darstellen würde. Nimmt man den erheblichen Einbruch bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 2,35 Mio. €   hinzu, kann festgehalten werden, dass im Rahmen des Haushaltsjahres 2015 letztendlich auch durch die durch den Kämmerer verhängte Haushaltssperre deutliche Kompensationserfolge erzielt werden konnten.   

 

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet die Bürgermeisterin den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 bedient sich der Rechnungsprüfungs­ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird zur Ratssitzung am 28.04.2016 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg