Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines
jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 nebst Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 23.06.2015 (Vorlage 123/2015) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungs-prüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren dabei die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW).
Die örtliche Rechnungsprüfung hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durchgeführt. Der im Prüfbericht vom 26.01.2016 enthaltene Bestätigungsvermerk kommt zu dem Ergebnis, dass die Prüfung abgesehen vom Fehlen der Bewertung des Infrastrukturvermögens zu keinen Einwendungen geführt hat.
Der Prüfbericht wurde in die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.02.2016 eingebracht. Die dazugehörige Sitzungsvorlage enthält die Empfehlung des Ausschusses an den Rat den geprüften Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht festzustellen und der Bürgermeisterin die Entlastung zu erteilen, wobei diese bezüglich der Bewertung des Infrastrukturvermögens eingeschränkt ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht beraten und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen.
Nach Umbuchung des Jahresfehlbetrages 2014 reduziert sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 9.063.596,62 €.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 (Stand 11.01.16) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Wunsch können zusätzlich Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat
stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2014
der Stadt Schwelm nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme in
Höhe von 188.548.642,39 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
8.990.643,75 € gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.990.643,75 € wird durch die Inanspruchnahme
der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
- Der
Bürgermeisterin wird für den Jahresabschluss 2014 die Entlastung erteilt,
wobei diese bezüglich der Bewertung des Infrastrukturvermögens
eingeschränkt ist.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |