Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
064/2016
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

 

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2016 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 093/2015 vom 08.05.2015 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2014 – Zeitraum 01.08.14 bis zum 31.12.14 –

und für das Haushaltsjahr 2015 – Zeitraum 01.01.15 bis zum 08.04.15 –bekannt gegeben.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € näher er-läutert. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000,00 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listen-form zur Kenntnis gegeben.

 

Ab dem 09.04.2015 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2015 (bis 21.03.2016) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2015 im Zeit-raum vom 09.04.2015 bis zum 21.03.2016 im Ergebnisplan in Höhe von 790.759,80 € und im Finanzplan in Höhe von 143.328,34 € genehmigten Haushalts­über­schreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Zeitraum 01.01.2016 bis zum 21.3.2016 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2016 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2016 im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 21.03.2016 im Ergebnisplan in Höhe von 106.135,20 € und im Finanzplan in Höhe von 78.306,64 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 


 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg