Sachverhalt:
Nach § 9 der
Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2016 in Verbindung mit
§ 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind
alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur
Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 093/2015 vom 08.05.2015 die Haushaltsüber-schreitungen für
das Haushaltsjahr 2014 – Zeitraum 01.08.14 bis zum 31.12.14 –
und für das
Haushaltsjahr 2015 – Zeitraum 01.01.15 bis zum 08.04.15 –bekannt gegeben.
Gemäß Ratsbeschluss
vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € näher er-läutert. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000,00 €
werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listen-form zur Kenntnis
gegeben.
Ab dem 09.04.2015
wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2015 (bis 21.03.2016) die in der
als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen
genehmigt.
Es wird darum
gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2015 im Zeit-raum vom 09.04.2015 bis zum 21.03.2016 im Ergebnisplan in
Höhe von 790.759,80 € und im Finanzplan in Höhe von 143.328,34 € genehmigten
Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.
Im
Zeitraum 01.01.2016 bis zum 21.3.2016 wurden vom Stadtkämmerer für das
Haushaltsjahr 2016 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung
nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.
Es wird
darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2016 im Zeitraum vom
01.01.2016 bis zum 21.03.2016 im Ergebnisplan in Höhe von 106.135,20 € und im
Finanzplan in Höhe von 78.306,64 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur
Kenntnis zu nehmen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |